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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Hart  el.

das  sich  auch  als  eine  Art  von  Schiedsgericht  des  Volkes
bezeichnen  lässt,  vor  welches  die  Führer  gleichmächtiger  Parteien
treten,  damit  dieses  durch  zeitweilige  Verbannung  des  einen  den
Kampf  entscheide  und  den  Staat  von  den  Nachtheilen  einer
schwankenden  Politik  befreie.  1  Nicht  aber  in  jeder  Volksversammlung ­
  konnte  das  bezügliche  Verfahren  eingeleitet  werden,
sondern  nur  einmal  des  Jahres,  in  einer  ordentlichen  Versammlung ­
  der  sechsten  Prytanie  wurde  bei  dem  Demos  die  V  orfrage
gestellt,  ob  zur  Vornahme  des  Ostrakismos  geschritten  werden
solle  oder  nicht.  Platte  sich  die  Ekklesie  dafür  entschieden,
was  wohl  nie  geschah,  ohne  dass  heisse  Debatten  vorausgingen,
so  erfolgte  dann  in  einer  späteren  in  derselben  Art  wie  bei
Privilegien-Ertheilung  constituirten  Ekklesie  von  mindestens
6000  Theilnehmern  die  definitive  Entscheidung  und  Abstimmung,
deren  Modus  uns  Plutarch  Arist.  c.  7  erzählt.  Hatte  das  Volk
jene  Vorfrage  nicht  bejaht  oder  war  die  erforderliche  Minimalzahl ­
  der  Stimmenden  bei  der  entscheidenden  Abstimmung  nicht
erschienen,  so  konnte  innerhalb  dieses  Jahres  selbstverständlich
der  Ostrakismos  nicht  wieder  beantragt  oder  vorgenommen
werden.  Jener  erste  die  Vorfrage  an  die  Ekklesie  richtende
Act  führt  den  Namen  ixpoyetpoxovta,  wie  Aristoteles’  Zeugniss
lehrt  im  lex.  rhet.  Cant,  im  Anhänge  zu  Porsons  Phot.  p.  672,  13  ff.
unter  zupia  vj  ezzlorjoia:  erc'i  S&  rr ( c  Izxijs  txpuxaveiai;  tipb?  xolc  eipYjpivoti;  zai
7C£pi  ~?j;  öoxpazocpcpia?  txpoyeipoxoviav  SiScaOat  ei  oozsl  v)  p.r (  (eic^epeiv
to  ocxpazov  ergänzt  Meier).  Allerdings  ist  hier  nicht  xpeyeipoxovi'av,
sondern  etnyeipoxoviav  überliefert,  aber  der  Fehler  ist  so  evident  wie
die  von  Meier  2  empfohlene  Verbesserung;  denn  eine  andere  auf
Philochoros  zurückgehende  Stelle  desselben  Lexicons  p.  675,  12  ff.
(=  Müller  FHG.  II  396  fr.  79)  unter  oaTpaziap-ou  Tpöito;  lautet:
'bihoyopcc  ezxiOexat  xcv  ocrxpaziop.bv  ev  x?)  ■/'  Ypotifuv  oüxm 1  xpoy  e  ipoxovel
p.sv  6  itpo  x^?  ff  xpuTaveia?  ei  oozet  xo  baxpazov  ei<r<pepetv.  Aus
der  Fassung  der  aristotelischen  Worte  schloss  Zuborg,  3  dass
diese  staatsrechtliche  Einrichtung  nicht  nach  der  Verbannung
1  Vgl.  Lugebil  Ueber  das  Wesen  und  die  historische  Bedeutung  des  Ostrakismos ­
  in  Athen  N.  Jahrb.  f.  Phil.  Supplem.  IV  119  ff.
2  Meier  im  Halleschen  Lectionskatalog  1835/6,  eine  Abhandlung,  die  ich
selbst  nicht  einsehen  konnte.
3  In  seiner  Abhandlung  ,Der  letzte  Ostrakismos“  im  Hermes  XII  198  ff.
und  XIII  141  ff.
            
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