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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenische  Studien.  II.

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Stütze  gewinnen,  wenn  es  gelingt  für  diesen  staatsrechtlichen
Vorgang  einen  terminus  technicus  ausfindig  zu  machen,  und  an
seiner  Hand  wird  leicht  und  sicher  ein  Kreis  von  Gegenständen
bestimmt  werden  können,  hei  deren  parlamentarischen  Behandlung
er  nach  den  Bestimmungen  der  Verfassung  in  Anwendung  kam.  Ich
glaube  ihn  in  dem  Worte  xpa/sipoTovi'a  und  xpoy/tpoTovsiv  gefunden
zu  haben.  Den  Begriff  dieses  terminus  richtig  zu  fassen,  hinderte
bisher  eine  Conjectur  Harpokrations  oder  seiner  Quelle,  welcher
man  ganz  ungebührliche  Ehre  erwiesen  hat;  unter  xpo/sipoxovta
lehrt  dieser  (I  p.  263  D.):  eoikev  ’AO^vrjct  toioütc  ti  Yi'Yveaöat,
6x6tav  tr t c  ßooXrji;  xpoßouXaja , dcv)(;  ek©epY)Tai  eiq  t'ov  ovjp.sv  vj  Yvwp.v;  •
xpÖTspov  yivsta!  j'sipoTovia  ev  tv;  ex.y.Xr ( ai'a  xoTspov  Soxsi  xspt  twv  xpsßouXsuöevTwv
  c/.e4aa0ai  -ov  S9jp,ov,  r)  apy.et  tö  xpoßoüXsup.a.  TaÜTa  o’  üxo-0Y)jj.atveTai
  ev  tw  Aoclou  xpb;  v»jv  Mi^iS^gou  yp«?V-  Nichts  als  eine
mit  grosser  Vorsicht  oder  Unsicherheit  aufgestellte  Vermuthung,
deren  Begründung  mit  der  Stelle  des  Lysias  unserer  Controle
entzogen  ist,  ist  es,  worauf  sich  die  traditionelle  Lehre  stützt,
dass  in  der  Ekklesie  zuerst  eine  Abstimmung  erfolgte,  ob  sich
das  Volk  bei  dem  Gutachten  des  Rathes  beruhigen  oder  die
Sache  in  nähere  Berathung  ziehen  wollte,  1  ,von  welcher  ganz
sachgemässen  Annahme'  sich  Hermanns  Lehrbuch  (I 5  §  129,  3)
,auch  durch  Bake  Schob  hypomn.  IV  p.  279  ff.  abzugehen
nicht  veranlasst  sieht'.  Bakes  Auseinandersetzung  über  die
Bedeutung  der  xpo/etpoTovta  ist  wüst  und  unfruchtbar,  aber  Bedenken ­
  gegen  das  Sachgemässe  einer  solchen  Ordnung  konnte
sie  wachrufen.  Dieselbe  wäre  ungeheuerlich,  wenn  sie  die  Bedeutung ­
  haben  sollte,  dass  die  Zulassung  der  Debatte  überhaupt
m  das  Belieben  der  Majorität  gestellt  gewesen  wäre;  denn  das
liefe  auf  eine  rücksichtslose  Unterdrückung  der  Minorität  hinaus.
Wenn  man  aber  jener  Anfrage  eine  mildere  Deutung  geben
und  sie  etwa  auf  die  Zulassung  der  Specialdebatte  beziehen
wollte,  so  lassen  sich  damit  die  uns  bekannten  Fälle  des  Procheirotonie-Verfahrens
  nicht  in  Einklang  bringen.  Es  kann
keine  Frage  sein,  dass  es  ein  Missverständniss  der  Lysias  oder
1  ,War  vom  Rath  ein  Probuleuma  abgefasst,  so  wurde  dies  vorgelesen,
und  nun  die  Vorfrage  gestellt,  ob  das  Volk  damit  einverstanden  sei,  oder
die  Sache  noch  fernerer  Berathung  unterzogen  wissen  wolle.  Die  Abstimmung ­
  des  Volkes  über  diese  Vorfrage  heisst  xpo/Eipoiov(«‘  Schoemann
GA.  I  384.
            
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