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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Hartei.

risiren,  beschränken.  Ich  meine  dies  thun  zu  dürfen,  indem,
was  über  die  beiden  Arten  hier  festgestellt  werden  soll,  ganz
unabhängig  davon  bleiben  wird,  ob  man  im  Uebrigen  meine
Deutung  der  Formel  verwirft  oder  billigt;  denn  wenn  auch  in
allen  andern  Decreten  die  ftpdi>TV]  h:/j:rp'<sj.  die  unmittelbar  auf
die  ßathssitzung  folgende  wäre,  so  sind  diese  von  solcher  Art,
dass  wir  uns  unbedenklich  über  den  Zwang  jener  Analogie
hinwegsetzen  dürften.  Beginnen  wir  darauf  hin  zunächst  die
vorliegende  Inschrift  zu  untersuchen.
Wenn  wir  dieselbe  in  der  üblichen  Weise  erklärten,
so  würden  in  ihr  von  Z.  6—17  eine  Reihe  von  Verfügungen
oder  Beschlüssen  verzeichnet,  welche  der  Rath  innerhalb  seiner
Competenz  getroffen,  wie  der  Empfang  der  Gesandten,  die
Ueberweisung  der  Botschaft  des  Dionysios  an  das  Synedrion
und  die  Einforderung  seines  Gutachtens,  die  Ladung  der  Gesandten ­
  und  Symmachen  vor  das  Volk,  die  Beantragung  der
Ehrenbezeugungen.  Dass  der  Rath  zu  diesen  Massnahmen  unter
allen  Umständen  verfassungsmässig  berechtigt  war,  scheint  geglaubt ­
  zu  werden.  Aber  wenn  wir  einen  Blick  auf  die  Friedensverbandlungen ­
  werfen,  über  deren  Procedur  wir  allein  durch
die  Streitreden  des  Aeschines  und  Demosthenes  genauer  unterrichtet ­
  sind,  wenn  wir  sehen,  dass  der  Rath  weit  davon  entfernt
war,  in  Erwartung  der  Ankunft  der  makedonischen  Gesandten
die  Verhandlung  mit  diesen  ohne  weiteres  auf  die  Tagesordnung
einer  nächsten  Ekklesie  zu  setzen,  dass  vielmehr  Demosthenes
durch  Volksbeschluss  den  Tag  der  Ekklesie,  in  welcher  die
Gesandten  vorgeführt  und  über  ihre  Vorschläge  verhandelt
werden  sollte,  festsetzte  und  als  durch  die  verspätete  Ankunft
derselben  dieser  Termin  unmöglich  geworden  war,  ein  neues
Psephisma  veranlasste,  werden  wir  an  dieser  Competenz  des
Rathes  zu  zweifeln  uns  berechtigt  fühlen,  zumal  uns  diese
Anträge  des  Demosthenes  nicht  als  etwas  ausserordentliches
erwähnt  werden,  wohl  aber  als  etwas,  das  nothwendig  war,
wenn  die  Verhandlung  ohne  den  durch  das  gewöhnliche  Verfahren ­
  bedingten  Zeitverlust  in  Angriff  genommen  werden  sollte. 1
1  In  der  Art  und  Weise  wie  Aeschines  das  erste  demosthenische  Psephisma
verdächtigt,  liegt  eine  unverächtliche  Bestätigung  für  unsere  Behauptung,
dass  den  angekommenen  Gesandten  erst  eine  Ekklesie  erwirkt  werden
musste  und  weil  dies  eben  nur  in  einer  vorausgehenden  Ekklesie  geschehen
            
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