Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenisclie  Studien.  II.

413

Form  abzuschliessen'  für  gut  befunden  hatte,  verschwiege;  kann
man  doch  srcaiveaai  Atoviiaiov  y.xX.  unmöglich  dafür  ansehen.  Was
aber  zwingt  uns  dazu,  das  et?  xijv  -pwxvp  ivxkr\ma')  von  dem  Tag
der  Rathssitzung  ab  zu  rechnen,  in  welcher  das  Rathsgutachten
abgefasst  wurde  und  nicht  vielmehr  von  dem  Tage  der  Ekklesie,
in  welcher  es  zur  Verhandlung  kam,  das  heisst  also  anzunehmen,
dass  der  Rath  sich  durch  dieses  Probuleuma  bevollmächtigen
Hess,  das  in  demselben  beantragte  Verfahren  einzuleiten  und
die  Verhandlung  über  die  Botschaft  des  Tyrannen  auf  die  Tagesordnung ­
  der  nächsten  Ekklesie  zu  stellen?

So  weit  ich  sehe  ist  für  diese  Auffassung  einzig  und
allein  die  Meinung  bestimmend,  dass  mit  der  in  einer  grossen
Zahl  von  Decreten  sich  findenden  Formel  (äsSö^Oat)
xf (  ßouXv;  xob<;  xpOEopoo?  oi  oiv  ka-j-^dvwatv  xpoeSpeüstv  elq  tyjv  xpioxyp
Ey.y.Xrjaiav  xpcQstvat  (}(pv)|jiaxi'£etv)  Trept  tivo?  (oder  xob<;  zposopou?  ....
xpoaaYaYsiv  ei?  xbv  orjp.ov  siq  xyjv  Ttpwxyjv  IxxXyjalav  xov  osTva  y.al  ypr r
p-axfcai),  woran  sich  sofort  der  Inhalt  des  Rathsgutachtens  schliesst
Yvcb(jw)v  §e  ^up.ßaXXscOat  xrjq  ßouXijs  ei?  x'ov  oyjp.ov  oxi  Soy.eT  tyj  ßouXij,
nichts  anderes  bezeichnet  werde  als  dass  der  Rath  diesen  Gegenstand ­
  in  gesetzmässiger  Weise  auf  die  Tagesordnung  der  nächsten
Volksversammlung  gesetzt  und  demnach  mit  e?  xyjv  xpwxvp  ly.zXYjcrfav
nur  die  Ekklesie,  welche  unmittelbar  auf  die  Rathssitzung,  in
welcher  der  bezügliche  Beschluss  gefasst  wurde,  folgte,  gemeint
sein  könne.
Eine  Untersuchung  sämmtlicher  hieher  gehöriger  Inschriften
—  es  sind  zwei  bis  drei  voreuklidische  Decrete,  welche  Spuren
dieser  Formel  zeigen,  während  sich  dieselbe  über  hundertmal
m  dem  zweiten  Bande  des  Corpus  inscriptionum  Atticarum  nachweisen
  lässt  —  hat  mir  diese  Interpretation  als  unhaltbar
erscheinen  lassen.  Indem  ich  mir  Vorbehalte,  was  ich  gefunden
zu  haben  glaube,  vollständig  und  im  Zusammenhänge  demnächst
mitzutheilen,  will  ich  mich  hier  nur  auf  zwei  Arten  von
Psephismen,  welche  sich  durch  die  fragliche  Formel  charakte-SitzuugBber.
  d.  phil.-hist.  CI.  LXXXYIII.  Bd.  II.  Hft.  27
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.