Demosthenisclie Studien. II.
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Form abzuschliessen' für gut befunden hatte, verschwiege; kann
man doch srcaiveaai Atoviiaiov y.xX. unmöglich dafür ansehen. Was
aber zwingt uns dazu, das et? xijv -pwxvp ivxkr\ma') von dem Tag
der Rathssitzung ab zu rechnen, in welcher das Rathsgutachten
abgefasst wurde und nicht vielmehr von dem Tage der Ekklesie,
in welcher es zur Verhandlung kam, das heisst also anzunehmen,
dass der Rath sich durch dieses Probuleuma bevollmächtigen
Hess, das in demselben beantragte Verfahren einzuleiten und
die Verhandlung über die Botschaft des Tyrannen auf die Tagesordnung
der nächsten Ekklesie zu stellen?
So weit ich sehe ist für diese Auffassung einzig und
allein die Meinung bestimmend, dass mit der in einer grossen
Zahl von Decreten sich findenden Formel (äsSö^Oat)
xf ( ßouXv; xob<; xpOEopoo? oi oiv ka-j-^dvwatv xpoeSpeüstv elq tyjv xpioxyp
Ey.y.Xrjaiav xpcQstvat (}(pv)|jiaxi'£etv) Trept tivo? (oder xob<; zposopou? ....
xpoaaYaYsiv ei? xbv orjp.ov siq xyjv Ttpwxyjv IxxXyjalav xov osTva y.al ypr r
p-axfcai), woran sich sofort der Inhalt des Rathsgutachtens schliesst
Yvcb(jw)v §e ^up.ßaXXscOat xrjq ßouXijs ei? x'ov oyjp.ov oxi Soy.eT tyj ßouXij,
nichts anderes bezeichnet werde als dass der Rath diesen Gegenstand
in gesetzmässiger Weise auf die Tagesordnung der nächsten
Volksversammlung gesetzt und demnach mit e? xyjv xpwxvp ly.zXYjcrfav
nur die Ekklesie, welche unmittelbar auf die Rathssitzung, in
welcher der bezügliche Beschluss gefasst wurde, folgte, gemeint
sein könne.
Eine Untersuchung sämmtlicher hieher gehöriger Inschriften
— es sind zwei bis drei voreuklidische Decrete, welche Spuren
dieser Formel zeigen, während sich dieselbe über hundertmal
m dem zweiten Bande des Corpus inscriptionum Atticarum nachweisen
lässt — hat mir diese Interpretation als unhaltbar
erscheinen lassen. Indem ich mir Vorbehalte, was ich gefunden
zu haben glaube, vollständig und im Zusammenhänge demnächst
mitzutheilen, will ich mich hier nur auf zwei Arten von
Psephismen, welche sich durch die fragliche Formel charakte-SitzuugBber.
d. phil.-hist. CI. LXXXYIII. Bd. II. Hft. 27