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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenische  Studien.  II.

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und  das  Ergebniss  bei  der  Volksversammlung  einzubringen;
zweitens  in  der  nächsten  Volksversammlung,  zu  welcher  der
Bundesrath  zugezogen  werden  sollte,  durch  die  Proedren  die
fremden  Gesandten  einzuführen,  über  die  mündlichen  Aufträge ­
  derselben  verhandeln  und  das  Gutachten  des  Rathes
dem  Volke  mittheilen  zu  lassen,  dass  dem  Dionysios  und  seinen
Söhnen  die  aufgezählten  Ehren  erwiesen  werden  sollten
Die  mündlichen  Aufträge  der  syrakusanischen  Gesandten ­
  beschränkten  sich  wahrscheinlich  darauf,  den  Frieden
in  verbindlicher  Form  zu  empfehlen.  Ueber  diesen  unverfänglichen ­
  Punkt  hatte  der  Rath  ohne  Zuziehung  des
Synedriums  ein  den  gemachten  Eröffnungen  günstiges
Gutachten  abgefasst.  Ueber  die  Grundlagen  des  Friedens
hatte  Dionysios  ein  Schreiben  erlassen.  Hierüber  mussten
die  Bundesgenossen  gehört  werden;  der  Rath  hatte  daher
kein  Probuleuma  darüber  abgefasst,  sondern  dem  Synedrion
  übertragen  ein  Gutachten  abzugeben,  welches  vor  dem
Volke  die  Stelle  des  Probuleuma  vertreten  sollte.'
Ich  vermag  dieser  Auseinandersetzung  in  wesentlichen
Punkten  nicht  zu  folgen.  Dass  ich  mich  einer  Autorität  wie
Köhler  gegenüber  zu  widersprechen  nicht  auf  leichte  Gründe
hin  entschlossen  habe,  wird  die  folgende  Darlegung  zeigen,
deren  Ausführlichkeit  damit  zugleich  entschuldigt  sein  mag.
Köhler  legt,  wie  man  sieht,  ein  grosses  Gewicht  auf  den
Unterschied  von  Brief  und  mündlichem  Auftrag  und  tadelt
Busolt  (a.  a.  O.  690),  dass  er  denselben  übersehen.  Damit  ist
allerdings  ein  formeller  Unterschied  der  Botschaft  bezeichnet,
worin  aber  beide  sich  ihrem  Inhalte  nach  unterschieden,  wenn
der  Brief,  was  allerdings  in  diesem  Falle  wahrscheinlich  ist,
mehr  als  eine  Beglaubigung  der  Gesandten  und  ihrer  Vollmacht
enthielt,  ist  nicht  abzusehen  und  mir  wenigstens  nicht  durch
Köhlers  Vermuthung,  dass  die  Gesandten  den  Frieden  in  verbindlicher ­
  Form  zu  empfehlen  hatten,  klar  geworden.  Denn
darüber  Hess  sich  doch  wohl  nicht  gesondert  von  dem  concreten
Inhalt  der  Botschaft  verhandeln,  wie  auch  der  Wortlaut  des
Decrets  kaum  diese  Meinung  bestätigen  dürfte,  indem  das  Z.  16
unzweifelhaft  richtig  ergänzte  Asyoucuv,  wofür  nicht  ein  anderes
Wort  zu  sieben  Buchstaben,  etwa  vp/.ouciv,  eingestellt  werden  darf,
der  stehende  Ausdruck  für  die  Botschaft  von  Gesandten  und  ihren
            
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