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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Härtel.

diese  Erwägungen  richtig  findet,  wird  nicht  zweifeln,  dass  die
Frage  ob  Friede  oder  Bündniss  den  Angelpunkt  der  ganzen
Verhandlung  bildete  und  Demosthenes,  der  mit  solcher  Entschiedenheit ­
  auf  das  Bündniss  hinarbeitete,  mit  den  Intentionen
der  Bundesgenossen  in  Conflict  gerathen  musste.  Ja  er  wird
nun  weiter  begreifen,  warum  Aeschines  gerade  diese  Periode
der  Vorverhandlung,  auf  welche  Demosthenes  seine  Anklagen
zu  richten  wiederholt  und  mit  Entschiedenheit  in  Abrede  stellt,
in  seine  Vertheidigungsrede  zog,  indem  er  um  den  Theil  der
Verantwortlichkeit  für  den  schlimmen  Ausgang,  welche  er  mit
mehr  als  dem  Schein  des  Rechts  auf  Demosthenes  abwälzte,
sich  selber  zu  entlasten  wähnte.  Daraus  aber  folgt  —  und
das  ist  für  das  richtige  Verstiindniss  der  Methode  des  Aeschines
durchaus  festzuhalten  —  so  wenig  wie  sonst  aus  dem  herben
Tadel,  welchen  er  gegen  andere  Bestrebungen  und  Ziele  seines
Gegners  richtet,  dass  er  dieselben  seiner  Zeit  nicht  gebilligt
und  gefördert  habe.  Einen  Widerspruch  konnte  man  ihm  nur
schwer  nachweisen,  da  er  nicht  wie  Demosthenes  und  Philokrates
in  der  Lage  war,  als  leitendes  Mitglied  der  Bule  seine  Intentionen ­
  in  Psephismen  zu  fixiren.

Es  wäre  bei  dieser  Stellung  Demosthenes’  zu  den  Wünschen
und  Absichten  des  Synedrions  von  grossem  Interesse,  genauer
den  Zeitpunkt  der  beiderseitigen  Anträge  kennen  zu  lernen.
Vielleicht  rücken  wir  einer  Entscheidung  dieser  Frage  durch
eine  Betrachtung  der  Geschäftsgebahrung  des  Synedrions  und
der  Verhandlungsart  zwischen  ihm  und  den  athenischen  Behörden ­
  etwas  näher.  Dieselbe  muss  von  anderen  bekannten
Fällen  ausgehen,  über  welche  freilich  die  Ansichten  der  Gelehrten
gar  sehr  differiren.  Zunächst  ist,  um  den  Geschäftsgang  zu
verstehen,  festzuhalten,  dass  das  Synedrion  der  Bundesgenossen
mit  seinem  Sitz  in  Athen  aus  je  einem  Abgesandten  eines  jeden
Bundesgliedes  zusammengesetzt  wurde,  aber  dass  Athen  selbst  in
ihm  nicht  vertreten  war.  Schon  dadurch  cbarakterisirt  es  sich
            
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