Demosthenisclie Studien. II.
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Bedeutung nehmen, die in den nachweisbaren Fällen seiner
Activirung- zur Erscheinung kommt, wenn wir diese Besorgnisse
der Bundesgenossen als uumotivirt ansehen und in dem ganzen
Streit ein Spiel mit Worten erblicken sollen. Derselbe ist nicht
identisch mit elp^virj, ja vielleicht wesentlich verschieden von
oxovSai' und opy.ot, mit welchen Namen z. B. die Convention
von 370 bezeichnet wird (vgl. Busolt, Der zweite athenische
Bund S. 792 ff.); er kann den Abschluss des Friedens und
einer Handelsconvention in sich schliessen, in seinem eigentlichen
und engeren Sinne aber bedeutet cup-pw/ja ein Kriegsbündniss.
Wenn auch die übliche Bündnissformel nur im
allgemeinen die gegenseitige Verpflichtung der Hilfeleistung aussprach,
wie dies bei der Oeffentlichkeit solcher Staatsverträge
nicht wohl anders sein konnte, so hatten doch die Paciscenten
bestimmte Eventualitäten und Ziele im Auge. Diesen Zielen
missti-auten in dem vorliegenden Falle die Bundesgenossen
und sie mochten ihnen, unbekannt und dunkel wie sie im
Augenblick noch waren, um so furchtbarer erscheinen." Wer
ansxplvavxo, oxt 7j p.lv aufj.p.ay i'a oüx s?pijv7), aXXa tcoXs^ou [j.£raXXay7j s’irj * ei
Bl ßouXoivxo, Tiapstvai Icpaaav T7jV Bixodav etpvjvrjv 7:oi7]ad[j.£Voi Xenoph. Hell.
VII 4, 10. Dass in der That die mit Philipp abgeschlossene Symmachie
solche Consequenzen in sich schloss, vor denen die Korinthier in ihren
Verhandlungen mit Theben zurückschreckten, bestätigt Demosthenes
RvdGes. § 143 ff. dp.to(j.ox£vai Bl ( 1>iXfajKp, xav aXX05 T15 'ir\ tcot 1 hz* auia (gegen
Philipps Besitz wie Amphipolis) ßouXop.EVos atoi^Etv (d. i. um ihn den
Athenern zurückzuerobern), u[j.a; xcoXuasiv xal xov p.lv upffv ßouXbp.£Vov ::apaoouvai
i*/6pov 7jy>j<jca0ai xai tcoX£[j.iov xxX., wenn auch der offensive Charakter
dieser au(j.[j.ay/a nicht durch die ausdrückliche Bestimmung xot? aüxoT; rcoXepLsTv
xat £tp7)V7)V aysiv definirt war (vgl. C. F. W. Müller De ritibus et ceremoniis
quibus graeci covimercia publica, foedera belli pacisque sanxerunt etc. Regim.
diss. p. 18). Als diese mit Philipp abgeschlossene Symmachie ein todter
Buchstabe blieb und aus ihr doch nichts anders wurde als ein Friede oder
Waffenstillstand, erfreuten sich die Bundesgenossen zum Theil wenigstens
der erhofften Vortheile. Während sie in der Zeit von 346 gegen 60 Talente
auvxal;Ei<; zu entrichten hatten (Aesch. RvdGes. § 71 o'l xou$ [xlv xaXai7:u>pous
VYjauoTa; xaö’ l'xaaiov iviauxov iijifxovxa xaXavx’ £?a^7cpaxxov auvxafiv), zahlten
sie von da bis 343/2 wenig oder nichts. Vgl. H. Hahn Ueber den zweiten
athenischen Seebund im Jahrb. f. Phil. 1876 S. 462 ff. — Auch ist es
bezeichnend, dass die Bundesgenossen von dem Bündniss Athens mit
Dionysius von Syrakus vom Jahre 368/7 (nach Köhlers Ansatz), dessen
Urkunde uns CIA. II nr. 52 erhalten ist, fernblieben, also wohl sich
fernhielten.