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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenisclie  Studien.  II.

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Bedeutung  nehmen,  die  in  den  nachweisbaren  Fällen  seiner
Activirung-  zur  Erscheinung  kommt,  wenn  wir  diese  Besorgnisse
der  Bundesgenossen  als  uumotivirt  ansehen  und  in  dem  ganzen
Streit  ein  Spiel  mit  Worten  erblicken  sollen.  Derselbe  ist  nicht
identisch  mit  elp^virj,  ja  vielleicht  wesentlich  verschieden  von
oxovSai'  und  opy.ot,  mit  welchen  Namen  z.  B.  die  Convention
von  370  bezeichnet  wird  (vgl.  Busolt,  Der  zweite  athenische
Bund  S.  792  ff.);  er  kann  den  Abschluss  des  Friedens  und
einer  Handelsconvention  in  sich  schliessen,  in  seinem  eigentlichen ­
  und  engeren  Sinne  aber  bedeutet  cup-pw/ja  ein  Kriegsbündniss.
  Wenn  auch  die  übliche  Bündnissformel  nur  im
allgemeinen  die  gegenseitige  Verpflichtung  der  Hilfeleistung  aussprach, ­
  wie  dies  bei  der  Oeffentlichkeit  solcher  Staatsverträge
nicht  wohl  anders  sein  konnte,  so  hatten  doch  die  Paciscenten
bestimmte  Eventualitäten  und  Ziele  im  Auge.  Diesen  Zielen
missti-auten  in  dem  vorliegenden  Falle  die  Bundesgenossen
und  sie  mochten  ihnen,  unbekannt  und  dunkel  wie  sie  im
Augenblick  noch  waren,  um  so  furchtbarer  erscheinen."  Wer
ansxplvavxo,  oxt  7j  p.lv  aufj.p.ay  i'a  oüx  s?pijv7),  aXXa  tcoXs^ou  [j.£raXXay7j  s’irj  *  ei
Bl  ßouXoivxo,  Tiapstvai  Icpaaav  T7jV  Bixodav  etpvjvrjv  7:oi7]ad[j.£Voi  Xenoph.  Hell.
VII  4,  10.  Dass  in  der  That  die  mit  Philipp  abgeschlossene  Symmachie
solche  Consequenzen  in  sich  schloss,  vor  denen  die  Korinthier  in  ihren
Verhandlungen  mit  Theben  zurückschreckten,  bestätigt  Demosthenes
RvdGes.  §  143  ff.  dp.to(j.ox£vai  Bl  ( 1>iXfajKp,  xav  aXX05  T15  'ir\  tcot 1  hz*  auia  (gegen
Philipps  Besitz  wie  Amphipolis)  ßouXop.EVos  atoi^Etv  (d.  i.  um  ihn  den
Athenern  zurückzuerobern),  u[j.a;  xcoXuasiv  xal  xov  p.lv  upffv  ßouXbp.£Vov  ::apaoouvai
  i*/6pov  7jy>j<jca0ai  xai  tcoX£[j.iov  xxX.,  wenn  auch  der  offensive  Charakter
dieser  au(j.[j.ay/a  nicht  durch  die  ausdrückliche  Bestimmung  xot?  aüxoT;  rcoXepLsTv
xat  £tp7)V7)V  aysiv  definirt  war  (vgl.  C.  F.  W.  Müller  De  ritibus  et  ceremoniis
quibus  graeci  covimercia  publica,  foedera  belli  pacisque  sanxerunt  etc.  Regim.
diss.  p.  18).  Als  diese  mit  Philipp  abgeschlossene  Symmachie  ein  todter
Buchstabe  blieb  und  aus  ihr  doch  nichts  anders  wurde  als  ein  Friede  oder
Waffenstillstand,  erfreuten  sich  die  Bundesgenossen  zum  Theil  wenigstens
der  erhofften  Vortheile.  Während  sie  in  der  Zeit  von  346  gegen  60  Talente
auvxal;Ei<;  zu  entrichten  hatten  (Aesch.  RvdGes.  §  71  o'l  xou$  [xlv  xaXai7:u>pous
VYjauoTa;  xaö’  l'xaaiov  iviauxov  iijifxovxa  xaXavx’  £?a^7cpaxxov  auvxafiv),  zahlten
sie  von  da  bis  343/2  wenig  oder  nichts.  Vgl.  H.  Hahn  Ueber  den  zweiten
athenischen  Seebund  im  Jahrb.  f.  Phil.  1876  S.  462  ff.  —  Auch  ist  es
bezeichnend,  dass  die  Bundesgenossen  von  dem  Bündniss  Athens  mit
Dionysius  von  Syrakus  vom  Jahre  368/7  (nach  Köhlers  Ansatz),  dessen
Urkunde  uns  CIA.  II  nr.  52  erhalten  ist,  fernblieben,  also  wohl  sich
fernhielten.
            
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