Demost.lienische Studien. TT.
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welches das CIA. II nr. 51 mittheilt, an späterer Stelle
liefern.
Es ist sehr zu bedauern, dass uns dieser wichtigste Antrag
des Demosthenes, • von welchem die schwersten Beschuldigungen
seines Feindes ausgehen, nicht seinem Wortlaut nach
erhalten ist und uns eine Reconstruction desselben aus den bei
Aeschines und Demosthenes verstreuten, zufälligen Notizen
nur mit theilweisem Erfolg gelingen will. Die Verhandlung
sollte sich, so viel steht fest, auf zwei Tage erstrecken und
zwar ward für die erste Ekklesie der 8. Elaphebolion in
Aussicht genommen, wodurch sich der Termin der zweiten
von selbst ergab. Aber nicht so sicher steht, dass Demosthenes
gleich anfangs als Tagesordnung dieser Versammlung
die Berathung nicht bloss über den Frieden, sondern
auch über den Bundesvertrag, wie Aeschines’ Worte glauben
machen (RvdGes. § 53), beantragte. Es lassen sich damit
nämlich zwei weitere Stellen desselben nicht vermitteln (§ 110
und RgKtes. § 66), und da nicht anzunehmen ist, dass er ohne
Grund einen so auf der Hand liegenden Widerspruch in einem
Punkt, der sich unter seinen Händen, wie sich sofort zeigen
wird, zu einer Hauptanklage gegen Demosthenes gestaltet, sich
erlaubte, werden die Worte p.v) govov üxsp elpi)vv)<; akköt -am xspi
aus der Stelle der Rede gegen Ktesiphon an diesen
ungehörigen Platz gerathen sein, und der ursprüngliche Antrag
nur die Verhandlung über den Frieden oder wie es in der
RgKtes. heisst xspi tüv xpb? ÜÜAixxov bezeichnet, jedenfalls
von dem Bündniss nicht ausdrücklich gesprochen haben. Der
demosthenische Antrag nicht bloss über den Frieden, sondern
auch über die Symmachie zu verhandeln, fällt später und
zwar wie sich aus der chronologischen Aufzählung der Facta,
welche Aeschines (RvdGes. § 109 ff.) seinem Gegner in den
Mund legt, ergibt, sofort nach der endlich erfolgten Ankunft 1
1 Es ist für die Feststellung' der Art und Weise, wie auswärtige Angelegenh
eiten in Athen behandelt wurden, worüber sofort zu sprechen sein wird,
von Wichtigkeit, hier zu constatiren, dass das zweite Psephisma, welches
eine Ekklesie für die Einführung der Gesandten und die Verhandlung
ihrer Botschaft festsetzte, erst nach der Ankunft derselben veranlasst
wurde. Entscheidend sind die eben mitgetheilten Worte des Aeschines
in den RgKtes. §68: p.6Ta 8s xauia, w ’AOrjvaToi, fjzov ol tou OiXfarcou
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