Deraostlienische Studien. II.
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und jedenfalls nicht jenes, wie es Dank den kurzsichtigen
Machinationen seiner politischen Gegner später zu Stande kam.
Die verschiedenen politischen Parteien hatten sich, da es
die Einleitung zu den Friedensverhandlungen galt, auf eine
Weile geeinigt und jede derselben hatte ihre Vertretung in
der Gesandtschaft, nicht zum Heil der Sache, wie sich bald
zeigen sollte. Denn schon auf dem Wege brachen die Misshelligkeiten
aus und sprossten die ersten Keime des Misstrauens;
vor Philipp kam ihre Zerfahrenheit zum vollen Ausbruch.
Diese bezog sich mehr als man nach dem, was die Berichte
des Demosthenes und Aeschines verrathen, meinen möchte,
auf die phokisch-thebanischen Angelegenheiten. Demosthenes
strebte, wie bemerkt, in überlegener staatsmännischer Einsicht
darnach, Athens Zukunft sicher zu stellen; ihm lag daran, Philipp
durch den abzuschliessenden Vertrag von ferneren Eroberungen,
die Athens Interessen bedrohten, abzuhalten und so vor allem
seine Einmischung in die Verhältnisse Mittelgriechenlands zu
verhindern. Ich glaube nicht, dass er, was er auch von der
Friedenssehnsucht Philipps später zu sagen weiss, ernstlich
gehofft haben kann, ihn auch zur Zurückgabe gemachter Eroberungen
zu vermögen. Diese aber zu verlangen, war das populäre
Schlagwort, dessen sich Aeschines bemächtigte. Für die
Popularität desselben zeugt, dass beide Redner sich später bemühten
den Beweis zu erbringen, vor Philipp über Amphipolis
gesprochen zu haben. Dass aber in erster Linie die thrakische
Angelegenheit zur Sprache kam, war um so nothwendiger als
Philipp eben wieder dahin einen Zug vorbereitete. In dieser
Sache erhielten die Gesandten auch die Zusage, dass Philipp,
so lange die Friedensverhandlungen schwebten, den Chersones
nicht mit Krieg überziehen werde. 1 Das war ein wichtiges
Zugeständnis, welches Athen von der schwersten Sorge im
Augenblicke befreite und es der Nothwendigkeit enthob, ein
Observationscorps dahin zu senden oder die dortige Station
entsprechend zu verstärken. Wenn Philipp die Pourparlers in
dem Sinne führte, dass er auch in Bezug auf die übrigen
1 Aesch. RvdGes. § 82 auv^ßaiVE 8’, ots rrjv izpoiipav e::p£aßsuo|j.EV Tupeaßefav,
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E7;iß7jc7sa0ai p.EÖ’ o7cXtov XsppovTjaou. Vgl. Dem. RvdGes. § 78.