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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Hartei.

eintretender  Dunkelheit  die  Hände  der  abstimmenden  nicht
hätte  unterscheiden  können;  aber  ein  Beschluss  wurde  gleichwohl
gefasst,  nämlich  die  Sache  vor  eine  neue  Ekklesie  zu  bringen,
für  welche  der  Rath  einen  Vorschlag  zur  Behandlung  der  Sache
vorzubereiten  den  Auftrag  erhielt  (§  7  .  s'Soäje  cs  xvaßaXscGca  sIq
s'spav  exxXijalav  .  .  .  -rijv  os  ßouXvjv  itpoßo'jXsGcacav  gweveYxeiv,  otco
-pirM  ol  avopsc  xpivoivco).  Nicht  Theramenes  oder  einer  seiner
Anhänger  trat  nun  von  aussen  her  an  die  Bule  mit  einem
Klageantrag,  sondern  sie  wandten  sich  an  den  Rathsmann
Kallixenos,  dass  er  diesen  stelle  (§  8  y.ai  KccXXi'ijsvov  ewsioav
sv  T7j  ßouXv)  x*TY)Yopeiv  töv  STpar^ywv).  Der  Rath  schloss  sich
diesem  an  und  brachte  ihn  vor  die  nächste  Ekklesie  (evcsußev
sxxXY)uiav  exofouv,  ei?  ijv  v;  ßouXij  eia^ve^xe  ■rijv  saurij?  yvi!)(a^v  KaXXi^evsu
sitovtoi;  xv^voe).  Er  ging  dahin,  dass  das  Volle  selbst  in  der  Art,
wie  sie  bei  einem  solchen  Beschluss  gegen  einzelne  das  Gesetz
vorschreibt  (SiatiqiptaaaQai  ’AÖvjvaiou?  auavxa?  y.xtä  ipuAac),  das  Urtheil
fälle  und  im  Falle  der  Schuldigsprechung  der  Tod  als  Strafe
festgesetzt  werde.  Zunächst  versuchten  es  die  Freunde  der
Angeklagten  mit  einer  Suspensionsklage  (§  12  t'ov  os  KaXXÖjevov
ttpoaexaXeaavxo  uapavop.a  ffiday.ovxs?  coY^sypaipevai  Eüp'jtixiÄciJ.o?  ts  6
Hetaidvay.TO?  xai  aXXoi);  sie  sahen  sich  aber  durch  den  Antrag
des  Lykiskos,  dass  sie  in  diesem  Falle  mit  den  Feldherrn  in
Anklagezustand  versetzt  werden  sollten,  gezwungen  dieselbe
zurückzuziehen.  1  Auch  gegen  die  Prytanen,  von  denen  mehrere
die  Abstimmung  verweigern  wollten,  verfing  dieselbe  Drohung,
nur  Sokrates  blieb  standhaft.  Endlich  stellte  Euryptolemos
einen  Gegenantrag  über  die  Verhandlung  des  Processes,  der
aber  bei  der  zweiten  Abstimmung  gegen  den  Antrag  des
Kallixenos  unterlag.  2
1  Was  die  Drohung  betrifft,  kann  an  das  Psephisma  des  Kritias  in  dem
Process  über  Phrynichos’  Ermordung  erinnert  werden  (Lykurgos  RgLeokr.
§  114  sitrjolaavxo  5k  xai  eav  omo\o'(S>'ixai  xive?  ropi  xou  xexeXeuxtjxoxos,  säv
dcXö)  6  tsflvjjxiü;,  Evoyou;  Eivai  xai  xouxo'J?  tot;  auxoi?  Ejxixtuioic).
2  §  34  führt  hierauf  Xenophon  fort:  xai  p.Exa  xauxa  zaxE^rjipiaavxo  xwv
vaupayrjaavxüjv  axpaxvjyi3v  oxxw  ovxiov,  eine  Kürze  die  leiclit  zu  dem  Missverständnisse ­
  fiiliren  könnte,  dass  nach  der  Annahme  des  Antrages  des
Kallixenos  noch  in  derselben  Ekklesie  der  Process  zu  Ende  geführt
wurde.  Das  war  nicht  der  Fall,  wenn  auch  damit  der  Ausgang  so  gut
wie  entschieden  war,  wie  auch  Gilbert  a.  a.  0.  S.  382  richtig  erkannte:
,Dass  die  entscheidende  Abstimmung  über  das  Schicksal  der  Strategen
            
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