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Hartei.
eintretender Dunkelheit die Hände der abstimmenden nicht
hätte unterscheiden können; aber ein Beschluss wurde gleichwohl
gefasst, nämlich die Sache vor eine neue Ekklesie zu bringen,
für welche der Rath einen Vorschlag zur Behandlung der Sache
vorzubereiten den Auftrag erhielt (§ 7 . s'Soäje cs xvaßaXscGca sIq
s'spav exxXijalav . . . -rijv os ßouXvjv itpoßo'jXsGcacav gweveYxeiv, otco
-pirM ol avopsc xpivoivco). Nicht Theramenes oder einer seiner
Anhänger trat nun von aussen her an die Bule mit einem
Klageantrag, sondern sie wandten sich an den Rathsmann
Kallixenos, dass er diesen stelle (§ 8 y.ai KccXXi'ijsvov ewsioav
sv T7j ßouXv) x*TY)Yopeiv töv STpar^ywv). Der Rath schloss sich
diesem an und brachte ihn vor die nächste Ekklesie (evcsußev
sxxXY)uiav exofouv, ei? ijv v; ßouXij eia^ve^xe ■rijv saurij? yvi!)(a^v KaXXi^evsu
sitovtoi; xv^voe). Er ging dahin, dass das Volle selbst in der Art,
wie sie bei einem solchen Beschluss gegen einzelne das Gesetz
vorschreibt (SiatiqiptaaaQai ’AÖvjvaiou? auavxa? y.xtä ipuAac), das Urtheil
fälle und im Falle der Schuldigsprechung der Tod als Strafe
festgesetzt werde. Zunächst versuchten es die Freunde der
Angeklagten mit einer Suspensionsklage (§ 12 t'ov os KaXXÖjevov
ttpoaexaXeaavxo uapavop.a ffiday.ovxs? coY^sypaipevai Eüp'jtixiÄciJ.o? ts 6
Hetaidvay.TO? xai aXXoi); sie sahen sich aber durch den Antrag
des Lykiskos, dass sie in diesem Falle mit den Feldherrn in
Anklagezustand versetzt werden sollten, gezwungen dieselbe
zurückzuziehen. 1 Auch gegen die Prytanen, von denen mehrere
die Abstimmung verweigern wollten, verfing dieselbe Drohung,
nur Sokrates blieb standhaft. Endlich stellte Euryptolemos
einen Gegenantrag über die Verhandlung des Processes, der
aber bei der zweiten Abstimmung gegen den Antrag des
Kallixenos unterlag. 2
1 Was die Drohung betrifft, kann an das Psephisma des Kritias in dem
Process über Phrynichos’ Ermordung erinnert werden (Lykurgos RgLeokr.
§ 114 sitrjolaavxo 5k xai eav omo\o'(S>'ixai xive? ropi xou xexeXeuxtjxoxos, säv
dcXö) 6 tsflvjjxiü;, Evoyou; Eivai xai xouxo'J? tot; auxoi? Ejxixtuioic).
2 § 34 führt hierauf Xenophon fort: xai p.Exa xauxa zaxE^rjipiaavxo xwv
vaupayrjaavxüjv axpaxvjyi3v oxxw ovxiov, eine Kürze die leiclit zu dem Missverständnisse
fiiliren könnte, dass nach der Annahme des Antrages des
Kallixenos noch in derselben Ekklesie der Process zu Ende geführt
wurde. Das war nicht der Fall, wenn auch damit der Ausgang so gut
wie entschieden war, wie auch Gilbert a. a. 0. S. 382 richtig erkannte:
,Dass die entscheidende Abstimmung über das Schicksal der Strategen