Fünf Streitfragen.
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Adjectiv vermöge des Infinitivbegriffs Theil an dem Begriffe
des Verbums, welches beides Neutralbegriffe sind, die an sich
den Geschlechtsunterschied nicht zulassen, — also auch nicht
die Nomina, welche sich durch ihre Bedeutung an sie anschliessen.
C-2.
J.*i! ist ähnlich (^Ldx) dem Worte welches
die Bedeutungen des Masculinum, Femininum, Dual und Plural
in sich vereinigt.
3. Die Dual- und Pluralbildung ist ausgeschlossen durch
Cdie
bereits im Singular der J.*iI-Form liegende Doppelbeziehung.
Der Dual und Plural kann nämlich bloss von denjenigen
Nominibus gebildet werden, welchen ein Einzelbegriff zu
Grunde liegt. Da nun aber die Form J.*il den Begriff des
Infinitivs in sich schliesst, wodurch sie wiederum an dem
Doppelbegriffe des Verbums (nämlich der Thatsache und der
Zeit) theilnimmt, lässt sie ebensowenig wie das Verbum an
sich die Bildung des Duals und Plurals zu.
Die Ansicht derjenigen Küfenser, welche die Annexion
des an das Adjectiv annehmen, ist ebensowenig stichhaltig
wie die allgemeine Annahme derselben. Denn dux - ch
das xaJI oLcLo wird das oLo.x> determinirt, wodurch das
Diptoton zum Triptoton wird. Diese Regel bewährt sich nun
in unserem Falle nicht, sondern das Adjectiv erscheint durchweg
im Genitiv als Diptoton mit Fatha versehen. Ebenso
falsch ist auch die andere Behauptung derselben, dass die
Anwendung der Nunation im Annexionsverhältniss aus dem
Grunde nicht zulässig sei, weil sowohl die Nunation als auch
das Annexionsverhältniss charakteristische Zeichen der Nomina
seien Der Grund liegt vielmehr
darin, dass: a) das Annexionsverhältniss die Determination, die
Nunation die Indetermination bezeichnet, b) die Annexion das
Zeichen der Verbindung (Zusammengehörigkeit), die Nunation
das der Trennung ist. Beide Categorien sind Gegensätze, die
einander aussehliessen.
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