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Fünf Streitfragen. 319
anschliessen. Sie bildet den Gegensatz zu den beiden erwähnten,
indem sie beide ausschliesst. Das Elif, Wäw und Ja sind
nämlich nach ihr weder — wie die Küfenser lehren — consonantische,
die Abwandlungsvocale vertretende Abwandlungszeichen,
noch — wie bei den Basrensern — Abwandlungsconsonanten,
sondern bloss Andeutungen der Abwandlung, wie
in den ,sechs schwachen Nennwörtern'. Denn jene Annahme
scheitert an dem Einwande, dass durch den Wegfall derselben
die Bedeutung des Duals und Plurals unbeeinträchtigt bleiben
müsste, wie in dem Singular bei dem Wegfall des Abwandlungsvocals;
die letztere dadurch, dass in Elif, Wäw und Ja
selbst keine Andeutung der Abwandlung enthalten wäre, wie
in dem dritten Radicale jedes Nomens an sich, da die Abwandlung
durch einen sichtbaren oder supponirten Vocal angedeutet
werden muss. Sagt man z. B. so wird aus
dem Damma klar, dass das Nomen im Nominativ steht u. s. w.
Gegen diese Auffassung macht Anbari den Einwand
geltend, dass die Consonanten Elif, Wäw und Ja an sich,
weder in dem Nomen selbst, noch ausserhalb desselben irgend
eine Andeutung der Abwandlung vermitteln, da man 1 a) in
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