Fünf Streitfragen.
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verändert sich derselbe; also widersprechen sich die Küfenser,
indem sie die Nichtverwandlung; des Abwandlungsconsonanten
behaupten und die Eigenschaft des Wäw als dritten Radicals
leugnen.
3. Die Annahme, dass der Wechsel der Vocale auf dem
den schwachen vorausgehenden festen Consonanten auf deren
Eigenschaft als Abwandlungsvocale hinweist, ist nicht stichhaltig;
denn die Vocale verändern sich um die darauf folgenden
schwachen Consonanten zu verstärken, wie dies auch in dem
Dual, und Plural, san. masc. der Fall ist, in dem Damma das
Wäw und Kesra das Ja verstärkt. Durch diese drei Beweisgründe
ist die von den Küfensern vertheidigte Eigenschaft
der den schwachen Consonanten vorausgehenden Vocale als
Abwandlungsvocale widerlegt. Da man aber beiderseits in der
Annahme einig ist, dass Wäw den Nominativ, Ja den Genitiv,
Elif den Accusativ ausdrückt, so ist kein Beweggrund vorhanden
die sonst beispiellose Doppelabwandlung der ,sechs
schwachen Nennwörter' anzunehmen. 1
Gegen die noch zu erwähnende Annahme einiger Küfenser,
dass die ,sechs schwachen Nennwörter' wegen ihres geringen
materiellen Umfangs die doppelte Abwandlungsbezeichnung
verlangen, um dadurch an Deutlichkeit zu gewinnen, sprechen
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nach Anbäri a) die Beispiele Aj, AA und |*i, b) der Umstand,
dass die andere Abwandlungsbezeichnung bedeutungslos und
überflüssig wäre, denn xUlj
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Zweite Streitfrage.
Wie ist (las Elif, Wäw und Ja im Dual, und Plural, san. masc.
aufzufassen 1
Sämmtliche Originalgrammatiker sind in der Annahme
einig, dass die Abwandlung der Ableitungsformen des Nomens
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1 Ibn Ja'is ‘)t J , Z. 9: ckö j
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