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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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iv  0  s  u  t.

Fassen  wir  nun  übersichtlich  die  verschiedenen  Abwandlungsannahmen
  unter  die  betreffenden  Constructionen  des
Stammes  zusammen,  so  ergibt  sich  folgendes  Schema:

Der  triliterale  Stamm

Der  biliterale  Stamm

Conson.  Abwandl.  Vocalabwandl.  Conson.  Abwandl.  Vocalabwandl.

Die  Küfenser

el-Garmi  Sibaweihi  (Ahfas)
Eaba'i

Zijadi
Vulgata
Alifas

Mäzini

Nach  dieser  Zusammenstellung  der  verschiedenen  Ansichten
lassen  wir  nun  die  Einwände  folgen,  welche  Anbäri  gegen  die
Richtigkeit  der  Lehrweise  der  Küfenser  erhebt.
Die  Annahme,  dass  die  schwachen  auslautenden  Consonanten
  in  Verbindung  mit  den  ihnen  vorangehenden  homogenen ­
  Vocalen  zur  Darstellung  der  Doppelabwandlung  dienen,
ist  aus  folgenden  Gründen  zurückzuweisen:
1.  Weil  das  ursprüngliche  Waw  des  Nominativs  der  dritte
Radical  ist.  Im  stat.  absol.  fällt  dasselbe  nach  Zurückwerfung
seines  Vocals  auf  den  vorhergehenden  festen  Consonanten  aus,
wird  aber  im  stat.  constructus  restituirt,  wonach  es  als  Schlussconsonant
  Abwandlungsconsonant  wird.  Die  transponirten  Vocale
hören  auf  in  Folge  dessen  Abwandlungsvocale  zu  sein,  weil
a)  sie  nun  innerhalb  des  Wortes  stehen  (s.+lXJ!  1 ),
mithin  ihr  Verhältniss  zu  dem  Schlussconsonanten  dasselbe  ist
wie  das  des  letzten  Radicals  zu  dem  angehängten  ä  zur  Bezeichnung ­
  des  weiblichen  Geschlechtes  in  Formen  wie  La,
b)  die  Casusbezeichnung  durch  die  restituirten,  die  einfachen
Vocale  vertretenden  dritten  Radicale  dargestellt  wird,  welche
daneben  zur  Vorbereitung  des  Dual,  und  Plural,  san.  masc.
dienen.
2.  Ebenso  falsch  ist  die  Behauptung  der  Küfenser,  dass
die  Abwandlungsvocale  des  stat.  absol.  dieselben  im  stat.
constructus  bleiben,  wie  bei  dem  starken  Nomen;  denn  die
Abwandlungsvocale  bleiben  nur  so  lange  dieselben,  als  der
Träger  derselben  sich  nicht  verändert.  In  unserm  Falle  aber
1  Vgl.  Segä'i  zu  Katr  el-nadä  fv,  Z.  26:  Ijü
            
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