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iv 0 s u t.
Fassen wir nun übersichtlich die verschiedenen Abwandlungsannahmen
unter die betreffenden Constructionen des
Stammes zusammen, so ergibt sich folgendes Schema:
Der triliterale Stamm
Der biliterale Stamm
Conson. Abwandl. Vocalabwandl. Conson. Abwandl. Vocalabwandl.
Die Küfenser
el-Garmi Sibaweihi (Ahfas)
Eaba'i
Zijadi
Vulgata
Alifas
Mäzini
Nach dieser Zusammenstellung der verschiedenen Ansichten
lassen wir nun die Einwände folgen, welche Anbäri gegen die
Richtigkeit der Lehrweise der Küfenser erhebt.
Die Annahme, dass die schwachen auslautenden Consonanten
in Verbindung mit den ihnen vorangehenden homogenen
Vocalen zur Darstellung der Doppelabwandlung dienen,
ist aus folgenden Gründen zurückzuweisen:
1. Weil das ursprüngliche Waw des Nominativs der dritte
Radical ist. Im stat. absol. fällt dasselbe nach Zurückwerfung
seines Vocals auf den vorhergehenden festen Consonanten aus,
wird aber im stat. constructus restituirt, wonach es als Schlussconsonant
Abwandlungsconsonant wird. Die transponirten Vocale
hören auf in Folge dessen Abwandlungsvocale zu sein, weil
a) sie nun innerhalb des Wortes stehen (s.+lXJ! 1 ),
mithin ihr Verhältniss zu dem Schlussconsonanten dasselbe ist
wie das des letzten Radicals zu dem angehängten ä zur Bezeichnung
des weiblichen Geschlechtes in Formen wie La,
b) die Casusbezeichnung durch die restituirten, die einfachen
Vocale vertretenden dritten Radicale dargestellt wird, welche
daneben zur Vorbereitung des Dual, und Plural, san. masc.
dienen.
2. Ebenso falsch ist die Behauptung der Küfenser, dass
die Abwandlungsvocale des stat. absol. dieselben im stat.
constructus bleiben, wie bei dem starken Nomen; denn die
Abwandlungsvocale bleiben nur so lange dieselben, als der
Träger derselben sich nicht verändert. In unserm Falle aber
1 Vgl. Segä'i zu Katr el-nadä fv, Z. 26: Ijü