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Kosut.
3. Neben der soeben erwähnten von el-Ahfas gebilligten
Ansicht 1 des Sibaweihi erwähnen Ibn Ja'is und Ibn el-Anbäri
dessen selbstständige Lehrweise, welche sich deutlich als Oppositionsansicht
gegen Sibaweihi charakterisirt. Während nämlich
Sibaweihi die schwachen Consonanten für den letzten, nach
den massgebenden Umständen verwandelten Radical und als
solchen für den Träger der ihm supponirten Abwandlungsvocale
hält, erklärt el-Ahfas dieselben für consonantische Andeutungen
der Abwandlung, jedoch ohne intendirte Abwandlungsbezeichnung.
2 Die Consonanten Wäw, Ja und Elif sind an und
für sich weder der selbst, noch die Träger desselben
(Abwandlungsconsonanten), da in dem ersten Falle ungeachtet
deren Wegfalls die Bedeutung des Wortes unbeeinträchtigt
bleiben müsste, wie bei der abwandlungsvocallosen Aussprache
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des starken Nomen, z. B. andernfalls in denselben keine
Andeutung der Abwandlung läge, da sie an und für sich vocallos
sind, die Andeutung der Abwandlung aber nicht in dem
Schlussconsonanten (gleichviel ob radicalen oder hinzugefügten)
selbst, sondern in dem demselben beigefügten Vocale liegt.
Ibn el-Anbäri macht gegen diese Annahme zwei Gegengründe
geltend: a) die Consonanten Wäw, Ja und Elif sind
Schlussconsonanten (Radicale) des Wortes; in dieser Eigenschaft
müssten sie auch Träger der Abwandlungsvocale sein (gegen
S. 300, Anm. 3), wonach die Ansicht des Ahfas auf die
Annahme der meisten Basrenser hinauskäme; b) da durch
das Nichtvorhandensein eines sichtbaren oder supponirten Abwandlungsvocals
die Bezeichnung der Abwandlung innerhalb
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1 Ibn Ja'is ‘0, Z. 17: ;sls^aaav i_Ajbjoo Ju* J,£ ^i~>.5l|
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2 Ibn Ja'is U Z. 13: 5f£ ( se. 511 »tXsß)
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