Fünf Streitfragen.
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bezeichnungen zugegeben werden müsste. Diesen Schluss ab esse
ad posse weist Anbäri mit der Bemerkung zurück, dass das Vorhandensein
zweier verschiedenen Casusbezeiclmungen in einem
und demselben Nomen einen inneren Widerspruch hervorbringen
müsste, da z. B. der Vocal Damma den Nominativ (Subject), das
Fatha den Accusativ (Object) ausdrücken würde — im Gegensatz
zu der doppelten homogenen Abwandlungsbezeichnung.
2. Direct entgegengesetzt der Vulgata ist die Lehrweise
des Sibaweihi. 1 Der schwache im stat. constructus auslautende
Consonant ist nach ihm der dritte im stat. absol. ausgefallene
ßadical. Als solcher ist derselbe Träger der ihm wegen seiner
Schwäche bloss supponirten (s^jübo), nicht äusserlich erscheinenden
(s^s&Uö) Abwandlungsvocale. Insofern sind die
sechs Nennwörter den auf Elif maksüra schliessenden ähnlich,
jedoch mit dem wesentlichen Unterschiede, dass der dritte Radical
sich bei jenen gemäss des ihm supponirten Vocals verwandelt,
im Gegensatz zu dem Elif, welches stets unverwandelt bleibt. 2 Die
Verwandlung des schwachen dritten Radicals hat daneben den
Zweck die Bildung des Dualis und Pluralis san. vorzubereiten.
Diese Lehre, an die sich auch el-Ahfai in einer seiner
Lehrmeinungen anschliesst, erklärt Ihn 'Akil für die richtige. 3
1 Ibn Ja is ‘f., Z. 14 ft’.: Lr:ÜI Lgöl (JJ XJ
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Z. 10, f“), Z. 12 ft'.; — Alfijja Z. 15; — Ardabili zu Unmudag fRefai'a-Handschrift)
(<>, Z. 13.
2 Katr el-nada p», Z. 20—23.
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Alfijja (I, unten: o Lgjl
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