Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Uobor  dio  possessiven  Adjcctivn  uuf  vwb  (itv),  uva,  ovu  im  Slnvisolicn.  257

plexiv-Bezeichnfing  auf  ü  schwindet  mit  Recht  in  der  Schriftsprache ­
  immer  mehr  und  mehr;  denn  die  Deutlichkeit  erfordert ­
  es,  dass  —  wenn  schon  der  Einzelne  rechtlich  als
selbstständiges  Individuum,  als  eigener  Herr  seiner  Habe  auftritt
  —  die  Complexiv-Bezeichnung  verdrängt  und  nach  dem
beim  Landvolke  üblichen  complexiven  Plural  mit  dem  entsprechenden ­
  Singular  bezeichnet  werde.  Diese  Nothwendigkeit
musste  sich  hauptsächlich  heraussteilen,  als  man  eben  im
15.  Jahrhundert  die  Grundbücher  einführte.  Denn  da  der
Einzelne  in  der  Regel  als  Käufer  oder  Verkäufer  erscheint,  so
war  es  auch  angezeigt,  dass  man  den  Einzelnen  als  Käufer
oder  Verkäufer  hervortreten  liess;  jedoch  gilt  auch  hier  das
Sprichwort:  ,usus  est  tyrannus',  da  auch  hier  die  Schreiber
oft  nach  der  Volkssitte  sich  richten  und  den  Complexiv-Ausdruck
  gebrauchen.  Werfen  wir  einen  Blick  auf  das  älteste
Neuhauser  Grundbuch  vom  Jahre  1485—1533.  Man  muss  hier
Acht  geben,  ob  man  es  mit  dem  Haupte  der  Familie  oder  mit
dem  Sohne  zu  thun  hat.  Die  Declination  ist  hier  derart  consequent
  durchgeführt,  dass  man  gar  nicht  irre  gehen  kann.
Die  Schreiber  unterscheiden  ganz  genau  den  substantivischen
und  den  adjectivischen  Gebrauch  dieser  Namen.  Werden
diese  Namen  adjectivisch  behandelt,  so  wird  damit  immer  der
Sohn  bezeichnet,  und  es  wird  auch  in  der  Regel  (jedoch  nicht
immer)  das  Wort  syn  hinzugefügt.  So  lesen  wir  S.  180  Vdcslav
Vävröv  syn  und  daselbst  im  Dativ  Vdcslavovi  Vdvrovu  synu.
Derselbe  wird  S.  1G1  Vdcslav  Vävröv  ohne  weiteren  Zusatz
genannt.  Ebenso  wird  S.  37  und  54  Petr  Stryökuov  ohne  Zusatz ­
  angeführt  und  adjectivisch  behandelt,  z.  B.  gleich  S.  3:
mezi  Petrem  Stryckovym.  Vgl.  noch  S.  11  Fayfarovu  synu,
Matzkovu  synu.  Ebenso  ist  S.  438  Vanka  Leksova  richtig;  denn
sowie  man  bis  heute  im  Russischen  Jemand  aus  besonderer
Höflichkeit  nicht  bei  seinem  Familiennamen,  sondern  mit  dem
Vor-  und  Vaternamen  nennt,  ebenso  wird  hier  Vanek  blos
mit  dem  Vaternamen  als  Leksu  (öv  syn)  (vgl.  Benes  Hermanöv)
bezeichnet.  Diese  Beispiele  mögen  genügen,  um  darzuthun,
dass  die  Schreiber  des  Grundbuches  den  adjectivischen  Gebrauch ­
  dieser  Namen  genau  kannten  und  consequcnt  in  der
Declination  durchführten.  —  Von  diesem  adjectivischen  Gebrauche ­
  der  Namen  muss  man  hier  den  Oomplexiv-Ausdruck,
Sitaungsber.  d.  phil.-hist.  CI.  LXXXVIII.  Bd.  II.  Hft.  17
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.