Uobor dio possessiven Adjcctivn uuf vwb (itv), uva, ovu im Slnvisolicn. 257
plexiv-Bezeichnfing auf ü schwindet mit Recht in der Schriftsprache
immer mehr und mehr; denn die Deutlichkeit erfordert
es, dass — wenn schon der Einzelne rechtlich als
selbstständiges Individuum, als eigener Herr seiner Habe auftritt
— die Complexiv-Bezeichnung verdrängt und nach dem
beim Landvolke üblichen complexiven Plural mit dem entsprechenden
Singular bezeichnet werde. Diese Nothwendigkeit
musste sich hauptsächlich heraussteilen, als man eben im
15. Jahrhundert die Grundbücher einführte. Denn da der
Einzelne in der Regel als Käufer oder Verkäufer erscheint, so
war es auch angezeigt, dass man den Einzelnen als Käufer
oder Verkäufer hervortreten liess; jedoch gilt auch hier das
Sprichwort: ,usus est tyrannus', da auch hier die Schreiber
oft nach der Volkssitte sich richten und den Complexiv-Ausdruck
gebrauchen. Werfen wir einen Blick auf das älteste
Neuhauser Grundbuch vom Jahre 1485—1533. Man muss hier
Acht geben, ob man es mit dem Haupte der Familie oder mit
dem Sohne zu thun hat. Die Declination ist hier derart consequent
durchgeführt, dass man gar nicht irre gehen kann.
Die Schreiber unterscheiden ganz genau den substantivischen
und den adjectivischen Gebrauch dieser Namen. Werden
diese Namen adjectivisch behandelt, so wird damit immer der
Sohn bezeichnet, und es wird auch in der Regel (jedoch nicht
immer) das Wort syn hinzugefügt. So lesen wir S. 180 Vdcslav
Vävröv syn und daselbst im Dativ Vdcslavovi Vdvrovu synu.
Derselbe wird S. 1G1 Vdcslav Vävröv ohne weiteren Zusatz
genannt. Ebenso wird S. 37 und 54 Petr Stryökuov ohne Zusatz
angeführt und adjectivisch behandelt, z. B. gleich S. 3:
mezi Petrem Stryckovym. Vgl. noch S. 11 Fayfarovu synu,
Matzkovu synu. Ebenso ist S. 438 Vanka Leksova richtig; denn
sowie man bis heute im Russischen Jemand aus besonderer
Höflichkeit nicht bei seinem Familiennamen, sondern mit dem
Vor- und Vaternamen nennt, ebenso wird hier Vanek blos
mit dem Vaternamen als Leksu (öv syn) (vgl. Benes Hermanöv)
bezeichnet. Diese Beispiele mögen genügen, um darzuthun,
dass die Schreiber des Grundbuches den adjectivischen Gebrauch
dieser Namen genau kannten und consequcnt in der
Declination durchführten. — Von diesem adjectivischen Gebrauche
der Namen muss man hier den Oomplexiv-Ausdruck,
Sitaungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 17