204 Lorenz.
Sittlichkeit, von welchem sittlichen Maasstab der Historiker
eigentlich Gebrauch machen soll, darüber herrschte bei Besprechungen
dieser Frage gewöhnlich eine tiefe Dunkelheit.
Sollen wir die Schlosser’schen Sittenprincipien, d. h. den kategorischen
Imperativ Kant’s noch einmal zur Anwendung bringen,
oder ist es darauf abgesehen die Geschichtschreiber auf die
vor Kant liegenden Vorstellungen, vielleicht gar. auf die Grundsätze
der christlichen Sittenlehre zurückzuweisen?
Es ist sicher merkwürdig, dass in einer Generation wie
unsere heutige die einschneidendsten Verwerfungsurtheile gegen
Schlosser’s rigoristisch moralisirenden Standpunkt so tiefgreifend
auftreten konnten, dass man überhaupt jede werthbeurtheilende
Methode in der Geschichte angriff, und andererseits ein grosses
Geschrei darüber erhoben wurde, als Buckle erklärte, er könne
„ vom historischen Standpunkt den sittlichen Factor in den Ereignissen
nicht in Rechnung ziehen, weil derselbe überhaupt ein
constanter und daher nicht zu erklärender sei. 1
nicht von selbst zu wissen. Droysen sagt: ,Die ethische, die geschichtliche
Welt verstehen wollen, heisst vor allem erkennen, dass sie weder nur
doketisch, noch nur Stoffwechsel ist 1 . Auch weiters stellt er ethisch und
geschichtlich zusammen, er scheint also alles Geschichtliche für ethisch und
umgekehrt zu halten. Wenn aber der Satz wahr ist, dass Alles, was sich
ereignet, d. i. geschichtlich ist, auch ethisch ist, so folgt, dass entweder
alles Geschehende dem Sittengesetz entspricht oder Alles demselben widerspricht,
womit ich dann keinen Maasstab gewonnen habe, sondern nur
eine Umschreibung derselben Sache. Falls aber einiges Geschehende dem
Ethos gemäss ist, anderes nicht, so muss ich doch nothwendig wissen,
was ethisch ist, und dann ist nicht alles Geschichtliche ethisch, sondern
nur einiges. Im letzteren Falle scheint Droysen etwas verschwiegen zu
haben oder selbst nicht zu wissen, was eben das punctum quaestiouis
wäre. Im Uebrigen bemerke ich noch, dass die Willensfrage, welche bekanntlich
eine alte ist, mit der Frage der Beurtheilung gar nicht im
nothwendigen Zusammenhänge steht, sondern für die Geschichte gewiss
erst in zweiter und dritter Linie in Betracht kommt. Denn es kann
Jemand in einer geschichtlichen Handlung grossen Werth finden, wenn
er die Freiheit des Willens läugnet, ebenso gut wie der, welcher vollständiger
Indeterminist ist. •— Auf dieses interne Gebiet der Philosophie,
oder, um bei Kant zu bleiben, auf die Metaphysik der Sittenlehre iiberzugehen,
ist für den Historiker jedenfalls vollkommen überflüssig, und es
ist bedenklich, wenn er diese Frage auf vier Seiten erledigen will.
1 Ganz vortrefflich handelte Usinger über Buckle, historische Zeitschrift
XIX. 24 ff., der, indem er die wichtige Anregung des Werkes anerkennt,