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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

204  Lorenz.
Sittlichkeit,  von  welchem  sittlichen  Maasstab  der  Historiker
eigentlich  Gebrauch  machen  soll,  darüber  herrschte  bei  Besprechungen ­
  dieser  Frage  gewöhnlich  eine  tiefe  Dunkelheit.
Sollen  wir  die  Schlosser’schen  Sittenprincipien,  d.  h.  den  kategorischen ­
  Imperativ  Kant’s  noch  einmal  zur  Anwendung  bringen,
oder  ist  es  darauf  abgesehen  die  Geschichtschreiber  auf  die
vor  Kant  liegenden  Vorstellungen,  vielleicht  gar.  auf  die  Grundsätze ­
  der  christlichen  Sittenlehre  zurückzuweisen?
Es  ist  sicher  merkwürdig,  dass  in  einer  Generation  wie
unsere  heutige  die  einschneidendsten  Verwerfungsurtheile  gegen
Schlosser’s  rigoristisch  moralisirenden  Standpunkt  so  tiefgreifend
auftreten  konnten,  dass  man  überhaupt  jede  werthbeurtheilende
Methode  in  der  Geschichte  angriff,  und  andererseits  ein  grosses
Geschrei  darüber  erhoben  wurde,  als  Buckle  erklärte,  er  könne
„  vom  historischen  Standpunkt  den  sittlichen  Factor  in  den  Ereignissen ­
  nicht  in  Rechnung  ziehen,  weil  derselbe  überhaupt  ein
constanter  und  daher  nicht  zu  erklärender  sei. 1

nicht  von  selbst  zu  wissen.  Droysen  sagt:  ,Die  ethische,  die  geschichtliche
Welt  verstehen  wollen,  heisst  vor  allem  erkennen,  dass  sie  weder  nur
doketisch,  noch  nur  Stoffwechsel  ist 1 .  Auch  weiters  stellt  er  ethisch  und
geschichtlich  zusammen,  er  scheint  also  alles  Geschichtliche  für  ethisch  und
umgekehrt  zu  halten.  Wenn  aber  der  Satz  wahr  ist,  dass  Alles,  was  sich
ereignet,  d.  i.  geschichtlich  ist,  auch  ethisch  ist,  so  folgt,  dass  entweder
alles  Geschehende  dem  Sittengesetz  entspricht  oder  Alles  demselben  widerspricht, ­
  womit  ich  dann  keinen  Maasstab  gewonnen  habe,  sondern  nur
eine  Umschreibung  derselben  Sache.  Falls  aber  einiges  Geschehende  dem
Ethos  gemäss  ist,  anderes  nicht,  so  muss  ich  doch  nothwendig  wissen,
was  ethisch  ist,  und  dann  ist  nicht  alles  Geschichtliche  ethisch,  sondern
nur  einiges.  Im  letzteren  Falle  scheint  Droysen  etwas  verschwiegen  zu
haben  oder  selbst  nicht  zu  wissen,  was  eben  das  punctum  quaestiouis
wäre.  Im  Uebrigen  bemerke  ich  noch,  dass  die  Willensfrage,  welche  bekanntlich ­
  eine  alte  ist,  mit  der  Frage  der  Beurtheilung  gar  nicht  im
nothwendigen  Zusammenhänge  steht,  sondern  für  die  Geschichte  gewiss
erst  in  zweiter  und  dritter  Linie  in  Betracht  kommt.  Denn  es  kann
Jemand  in  einer  geschichtlichen  Handlung  grossen  Werth  finden,  wenn
er  die  Freiheit  des  Willens  läugnet,  ebenso  gut  wie  der,  welcher  vollständiger ­
  Indeterminist  ist.  •—  Auf  dieses  interne  Gebiet  der  Philosophie,
oder,  um  bei  Kant  zu  bleiben,  auf  die  Metaphysik  der  Sittenlehre  iiberzugehen,
  ist  für  den  Historiker  jedenfalls  vollkommen  überflüssig,  und  es
ist  bedenklich,  wenn  er  diese  Frage  auf  vier  Seiten  erledigen  will.
1  Ganz  vortrefflich  handelte  Usinger  über  Buckle,  historische  Zeitschrift
XIX.  24  ff.,  der,  indem  er  die  wichtige  Anregung  des  Werkes  anerkennt,
            
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