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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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1j  o  r  b  n  t.

die  vollständige  Identificirung  der  Forderungen  von  Politik  und
Moral.  Diese  fast  naiv  erscheinende  Abmessung  und  Anpassung
jeglicher  politischen  Handlung,  jedes  die  Staats-  und  Rechtsverhältnisse ­
  betreffenden  Ereignisses  auf  die  Maasstäbe  dessen,
was  er  das  Sittengesetz  nennt,  diese  vollständige  Ausschliessung
aller  in  sich  beruhenden  politischen  Erwägungen  dürfte  man  doch
im  Ernste  nicht  als  einen  Ausfluss  einer  blos  schulmeisterlichen
Stimmung  erachten,  welche  durch  Decennien  angestrengter
Arbeit  sich  immer  mehr  verrannt  und  verbittert  haben  müsste.
Er  war  ein  Feind  aller  sogenannten  Staatspraxis,  welche  mit
den  als  vernünftig  erkannten  Principien  des  gesellschaftlichen
Lebens  im  Widerspruche  stand. 1  Niemand  wurde  heftiger  getadelt, ­
  als  solche  Personen,  welche,  wie  Kant  es  fasste,  dem
,Gemeinspruch'  huldigten:  ,Das  mag  in  der  Theorie  richtig
sein,  taugt  aber  nicht  für  die  Praxis'. 2  Nicht  die  Freude  am
Tadel,  wie  man  wohl  fälschlich  vorwarf,  sondern  die  tiefgehende
Ueberzeugung,  dass  es  ein  sicheres,  sittliches  Maass  auch  in
der  Politik  für  jeden  Handelnden  gibt,  war  es,  was  einzig  und
allein  den  Muth  zu  verleihen  vermochte,  so  nachhaltige  und
unbeugsame  Kritik  zu  üben.  Sehen  wir  nun  aber  näher  zu,
so  ist  diese  Identiiicirung  von  Politik  und  Moral  durchaus  kein
Gedanke,  welcher  ursprünglich  aus  Sehlosser’s  historischen
Studien  erwachsen  oder  ihm  besonders  eigenthümlich  wäre.
Mehrere  Generationen  waren  davon  völlig  erfüllt  und  nährten

mit  der  Philosophie,  obwohl  dieser  selbst  erzählt,  wie  eifrig  und  lange  er
sich  mit  dieser  Sache  beschäftigt  hatte.
1  Bekanntlich  war  Schlosser  ein  eifriger  Gegner  von  Hobbes,  dessen  Lehre  in
der  gleich  zu  erwähnenden  Abhandlung  von  Kant  in  einer  für  die  Beurteilungen ­
  Sciilosser’s  so  bezeichnenden  Weise  widerlegt  wird,  dass  man  den
ganzen  betreffenden  Abschnitt  hier  wiederholen  müsste.  Kant  nennt  den
Satz,  dass  das  Staatsoberhaupt  durch  Vertrag  dem  Volke  zu  nichts  verbunden ­
  sei  und  dem  Bürger  nicht  Unrecht  thun  kann,  erschrecklich.  Aber
auch  die  oft  hervorgehobene  scharfe  Verurteilung  jener,  welche  sich  dem
Staatsoberhaupte  mit  Gewalt  widersetzen,  worüber  man  sich  bei  Schlosser’s
demokratischen  Principien  so  oft  verwundert  hat,  ist  ganz  Kantisch.  Will
man  die  geistigen  Differenzpunkte  zwischen  Schlosser  und  Ranke  bis  in
die  tiefsten  Gedanken  verfolgen,  so  muss  man  Englische  Geschichte
Buch  15,  Cap.  12  lesen;  aus  der  Stellung  zu  Hobbes  wird  man  dann  die
wirklichen  Gegensätze  des  historischen  Urteils  beider  fliessen  sehen.
2  W.  W.  VI.  305.
            
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