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1j o r b n t.
die vollständige Identificirung der Forderungen von Politik und
Moral. Diese fast naiv erscheinende Abmessung und Anpassung
jeglicher politischen Handlung, jedes die Staats- und Rechtsverhältnisse
betreffenden Ereignisses auf die Maasstäbe dessen,
was er das Sittengesetz nennt, diese vollständige Ausschliessung
aller in sich beruhenden politischen Erwägungen dürfte man doch
im Ernste nicht als einen Ausfluss einer blos schulmeisterlichen
Stimmung erachten, welche durch Decennien angestrengter
Arbeit sich immer mehr verrannt und verbittert haben müsste.
Er war ein Feind aller sogenannten Staatspraxis, welche mit
den als vernünftig erkannten Principien des gesellschaftlichen
Lebens im Widerspruche stand. 1 Niemand wurde heftiger getadelt,
als solche Personen, welche, wie Kant es fasste, dem
,Gemeinspruch' huldigten: ,Das mag in der Theorie richtig
sein, taugt aber nicht für die Praxis'. 2 Nicht die Freude am
Tadel, wie man wohl fälschlich vorwarf, sondern die tiefgehende
Ueberzeugung, dass es ein sicheres, sittliches Maass auch in
der Politik für jeden Handelnden gibt, war es, was einzig und
allein den Muth zu verleihen vermochte, so nachhaltige und
unbeugsame Kritik zu üben. Sehen wir nun aber näher zu,
so ist diese Identiiicirung von Politik und Moral durchaus kein
Gedanke, welcher ursprünglich aus Sehlosser’s historischen
Studien erwachsen oder ihm besonders eigenthümlich wäre.
Mehrere Generationen waren davon völlig erfüllt und nährten
mit der Philosophie, obwohl dieser selbst erzählt, wie eifrig und lange er
sich mit dieser Sache beschäftigt hatte.
1 Bekanntlich war Schlosser ein eifriger Gegner von Hobbes, dessen Lehre in
der gleich zu erwähnenden Abhandlung von Kant in einer für die Beurteilungen
Sciilosser’s so bezeichnenden Weise widerlegt wird, dass man den
ganzen betreffenden Abschnitt hier wiederholen müsste. Kant nennt den
Satz, dass das Staatsoberhaupt durch Vertrag dem Volke zu nichts verbunden
sei und dem Bürger nicht Unrecht thun kann, erschrecklich. Aber
auch die oft hervorgehobene scharfe Verurteilung jener, welche sich dem
Staatsoberhaupte mit Gewalt widersetzen, worüber man sich bei Schlosser’s
demokratischen Principien so oft verwundert hat, ist ganz Kantisch. Will
man die geistigen Differenzpunkte zwischen Schlosser und Ranke bis in
die tiefsten Gedanken verfolgen, so muss man Englische Geschichte
Buch 15, Cap. 12 lesen; aus der Stellung zu Hobbes wird man dann die
wirklichen Gegensätze des historischen Urteils beider fliessen sehen.
2 W. W. VI. 305.