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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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L  orenz.

Interesse  für  die  in  den  Archiven  verborgenen  Papiere  war
niemals  im  grossen  Publicum  verbreiteter,  als  damals,  wo  die
ängstliche  Geheimhaltung  der  amtlichen  Papiere  als  Regierungsgrundsatz ­
  galt.  Welche  Erfolge  schon  Schlözer  gerade  dadurch
erzielte,  dass  er  der  politischen  Neugierde  in  einer  Zeit  der
grössten  Geheimnisskrämerei  entgegenkam,  ist  bekannt,  und
recht  in  dieser  Strömung  des  öffentlichen  Geistes,  welcher
heisshungrig  nach  allen  ,geheimen''  Papieren,  Briefen,  Memoiren
spähte,  war  Schlosser  herangewachsen.  Wenn  ihm  aber  der
Werth  der  Staatskanzleien  und  Acten  nichts  Unbekanntes  war
und  sein  konnte,  so  schliesst  dies  allerdings  nicht  aus,  dass
er  im  einzelnen  Falle  der  Kritik  den  Quellen,  welche  von  der
handelnden  Diplomatie  ausgingen,  eine  viel  untergeordnetere
Glaubwürdigkeit  beimessen  konnte,  als  andere  Forscher  gleichzeitig ­
  oder  später  als  er  getlian  haben.  Wie  weit  aber  durch
zu  geringe  Werthschätzung  amtlicher  Materialien  Schlosser  in
Irrthümer  verfallen  ist,  lässt  sich  natürlich  nur  in  jedem  einzelnen ­
  Punkte  besonders  constatiren,  aus  einem  durchschlagenden ­
  Unterschiede  des  Forschungsprincipes  wird  hiebei
sicher  nichts  zu  deduciren  sein.  Nur  so  viel  wird  man  vielleicht ­
  sagen  können,  dass  Schlosser  mehr  in  Folge  seiner
gleichsam  oppositionellen  Stimmung  als  in  Folge  seiner  kritischen ­
  Grundsätze  ebenso  sehr  in  Gefahr  war,  das  geschriebene
Wort  des  Staatsmannes  und  Diplomaten  (das  Actenstück)  zu
unterschätzen,  als  es  unsere  heutige  Geschichtschreibung  nicht
selten  zu  überschätzen  pflegt.
Mit  dieser  Darlegung  des  wirklichen  Sachverhaltes  in
Betreff  der  Forschung  Schlosser’s  über  die  Geschichte  des
18.  Jahrhunderts,  sind  wir  nun  bei  der  anderen  Anklage  angekommen, ­
  dass  seine  Maxime  steter  Beurtheilung  der  geschichtlichen ­
  Ereignisse  ein  subjectives  Moment  in  die  Darstellung
gebracht  habe,  welchem  keine  wissenschaftliche  Berechtigung
zuerkannt  werden  könnte.  Auch  diesem  Vorwurfe  liegt  ohne
Zweifel  eine  richtige  Beobachtung  zu  Grunde,  aber  die  Formulirung,
  in  welcher  derselbe  gewöhnlich  hervortritt,  gibt  zu
den  schädlichsten  Missverständnissen  Anlass.  Vor  allem  scheint
es  ein  Missbrauch  von  Worten,  wenn  man  alles  das,  was  sich
als  Urtheil  in  einer  Darstellung  geltend  macht,  subjectiv,  und
dasjenige,  was  sich  auf  die  einfache  Mittheilung  der  sogenannten
            
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