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L orenz.
Interesse für die in den Archiven verborgenen Papiere war
niemals im grossen Publicum verbreiteter, als damals, wo die
ängstliche Geheimhaltung der amtlichen Papiere als Regierungsgrundsatz
galt. Welche Erfolge schon Schlözer gerade dadurch
erzielte, dass er der politischen Neugierde in einer Zeit der
grössten Geheimnisskrämerei entgegenkam, ist bekannt, und
recht in dieser Strömung des öffentlichen Geistes, welcher
heisshungrig nach allen ,geheimen'' Papieren, Briefen, Memoiren
spähte, war Schlosser herangewachsen. Wenn ihm aber der
Werth der Staatskanzleien und Acten nichts Unbekanntes war
und sein konnte, so schliesst dies allerdings nicht aus, dass
er im einzelnen Falle der Kritik den Quellen, welche von der
handelnden Diplomatie ausgingen, eine viel untergeordnetere
Glaubwürdigkeit beimessen konnte, als andere Forscher gleichzeitig
oder später als er getlian haben. Wie weit aber durch
zu geringe Werthschätzung amtlicher Materialien Schlosser in
Irrthümer verfallen ist, lässt sich natürlich nur in jedem einzelnen
Punkte besonders constatiren, aus einem durchschlagenden
Unterschiede des Forschungsprincipes wird hiebei
sicher nichts zu deduciren sein. Nur so viel wird man vielleicht
sagen können, dass Schlosser mehr in Folge seiner
gleichsam oppositionellen Stimmung als in Folge seiner kritischen
Grundsätze ebenso sehr in Gefahr war, das geschriebene
Wort des Staatsmannes und Diplomaten (das Actenstück) zu
unterschätzen, als es unsere heutige Geschichtschreibung nicht
selten zu überschätzen pflegt.
Mit dieser Darlegung des wirklichen Sachverhaltes in
Betreff der Forschung Schlosser’s über die Geschichte des
18. Jahrhunderts, sind wir nun bei der anderen Anklage angekommen,
dass seine Maxime steter Beurtheilung der geschichtlichen
Ereignisse ein subjectives Moment in die Darstellung
gebracht habe, welchem keine wissenschaftliche Berechtigung
zuerkannt werden könnte. Auch diesem Vorwurfe liegt ohne
Zweifel eine richtige Beobachtung zu Grunde, aber die Formulirung,
in welcher derselbe gewöhnlich hervortritt, gibt zu
den schädlichsten Missverständnissen Anlass. Vor allem scheint
es ein Missbrauch von Worten, wenn man alles das, was sich
als Urtheil in einer Darstellung geltend macht, subjectiv, und
dasjenige, was sich auf die einfache Mittheilung der sogenannten