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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Lorenz.

Es  mag  später  noch  untersucht  werden,  wie  Schlosser
diese  Werthbeurtheilung  handhabte,  welche  Grundlagen  sie  hatte;
vorher  wollen  wir  nur  zweier  Einwürfe  gedenken,  welche  sehr
häufig  gegen  diese  Schlosser’sche  besonders  im  ,18.  Jahrhundert'
hervortretende  Beurtheilung  erhoben  wurden.  Fürs  erste  meinte
man,  dass  der  Geschichtschreiber  hierin  absolut  willkürlich
verfahre  —  ja  man  verstieg  sich,  diese  Willkürlichkeit  des
Urtheils  zu  identificiren  mit  dem  allerdings  auch  etwas  verschwommenen ­
  Begriff  von  subjectivischer  Geschichtschreibung,—
und  fürs  zweite  bemerkte  man  gegen  Schlosser,  dass  er  vermöge
seiner  schwachen  Studien  in  den  Archiven  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  nicht  berechtigt  war,  vorschnell  zu  urtheilen  und  man
setzte  ihn  in  dieser  Beziehung  in  einen  Gegensatz  gegen  die
gelobte  sogenannte  diplomatische  Geschichtschreibung,  welche
vorsichtig  sei  und  daher  Niemanden  in  das  Dante’sche  Purgatorio
  sende,  bevor  nicht  alle  Quellen  der  Rechtfertigung  vollständig ­
  durchgeprüft  wären. 1

1  Den  Ausdruck  diplomatische  Geschichtschreibung 1  gebrauche  ich  nur  der
Kürze  wegen,  für  verständlich  und  deutlich  vermag  man  ihn  gewiss  nicht
anzusehen.  Was  über  diesen  Gegenstand  im  Allgemeinen  zu  sagen  ist,
hat  Gervinus  in  der  Vorrede  zur  Geschichte  des  19.  Jahrhunderts  musterhaft ­
  geäussert  wobei  es  ihm  auch  gewiss  nicht  darauf  ankam,  die  Nachforschung ­
  in  den  Archiven  der  handelnden  Menschen  irgend  zu  verkleinern. ­
  Bei  aller  Hochschätzung  der  Ausdauer  und  des  Fleisses,  welche
in  der  letzteren  Richtung  herrschen,  seit  Ranke  den  canonisehen  Satz
der  modernen  Geschichtschreibung  ausgesprochen,  dass  Memoiren,  Tagebücher, ­
  Briefe,  Gesandtschaftsberichte  die  Grundlage  der  Geschichtskenntniss
  bilden,  und  gezeigt  hat,  dass  alle  Ueberlieferungen  von  Geschichtschreibern ­
  —  selbst  wenn  sie  von  einem  Guicciardini  vermittelt
wären,  dem  kritischen  Messer  unbarmherzig  anheimfallen,  darf  man
zweierlei  nicht  vergessen:  1.  dass  Ranke  selbst  eines  seiner  herrlichsten
Bücher  geschrieben,  ohne  auch  nur  im  Besitze  eines  einzigen  geheimen
diplomatischen  Actenstückes  über  den  Gegenstand  zu  sein,  und  2.  dass
man  über  die  Methodik  der  Benutzung  und  Verwerthung  des  amtlichen
Actenstückes  in  dem  ganzen  halben  Jahrhundert  erstaunlicher  Regsamkeit
und  grossartiger  Publicationen  auch  nicht  zu  den  geringsten  feststehenden
und  anerkannten  Grundsätzen  der  Kritik  gelangt  ist,  ja  das  meiste  in
dieser  Beziehung  unter  der  Herrschaft  des  Zufalls  der  Auffindung  oder
Entdeckung  steht.  Weil  nun  der  Zufall  freilich  nichts  ,Subjectives‘  ist,
scheint  man  sich  einzubilden,  dass  die  sogenannte  diplomatische  Geschichtschreibung ­
  ,objectiv‘  wäre.
            
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