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Lorenz.
Es mag später noch untersucht werden, wie Schlosser
diese Werthbeurtheilung handhabte, welche Grundlagen sie hatte;
vorher wollen wir nur zweier Einwürfe gedenken, welche sehr
häufig gegen diese Schlosser’sche besonders im ,18. Jahrhundert'
hervortretende Beurtheilung erhoben wurden. Fürs erste meinte
man, dass der Geschichtschreiber hierin absolut willkürlich
verfahre — ja man verstieg sich, diese Willkürlichkeit des
Urtheils zu identificiren mit dem allerdings auch etwas verschwommenen
Begriff von subjectivischer Geschichtschreibung,—
und fürs zweite bemerkte man gegen Schlosser, dass er vermöge
seiner schwachen Studien in den Archiven des vorigen Jahrhunderts
nicht berechtigt war, vorschnell zu urtheilen und man
setzte ihn in dieser Beziehung in einen Gegensatz gegen die
gelobte sogenannte diplomatische Geschichtschreibung, welche
vorsichtig sei und daher Niemanden in das Dante’sche Purgatorio
sende, bevor nicht alle Quellen der Rechtfertigung vollständig
durchgeprüft wären. 1
1 Den Ausdruck diplomatische Geschichtschreibung 1 gebrauche ich nur der
Kürze wegen, für verständlich und deutlich vermag man ihn gewiss nicht
anzusehen. Was über diesen Gegenstand im Allgemeinen zu sagen ist,
hat Gervinus in der Vorrede zur Geschichte des 19. Jahrhunderts musterhaft
geäussert wobei es ihm auch gewiss nicht darauf ankam, die Nachforschung
in den Archiven der handelnden Menschen irgend zu verkleinern.
Bei aller Hochschätzung der Ausdauer und des Fleisses, welche
in der letzteren Richtung herrschen, seit Ranke den canonisehen Satz
der modernen Geschichtschreibung ausgesprochen, dass Memoiren, Tagebücher,
Briefe, Gesandtschaftsberichte die Grundlage der Geschichtskenntniss
bilden, und gezeigt hat, dass alle Ueberlieferungen von Geschichtschreibern
— selbst wenn sie von einem Guicciardini vermittelt
wären, dem kritischen Messer unbarmherzig anheimfallen, darf man
zweierlei nicht vergessen: 1. dass Ranke selbst eines seiner herrlichsten
Bücher geschrieben, ohne auch nur im Besitze eines einzigen geheimen
diplomatischen Actenstückes über den Gegenstand zu sein, und 2. dass
man über die Methodik der Benutzung und Verwerthung des amtlichen
Actenstückes in dem ganzen halben Jahrhundert erstaunlicher Regsamkeit
und grossartiger Publicationen auch nicht zu den geringsten feststehenden
und anerkannten Grundsätzen der Kritik gelangt ist, ja das meiste in
dieser Beziehung unter der Herrschaft des Zufalls der Auffindung oder
Entdeckung steht. Weil nun der Zufall freilich nichts ,Subjectives‘ ist,
scheint man sich einzubilden, dass die sogenannte diplomatische Geschichtschreibung
,objectiv‘ wäre.