152
Lorenz.
nachgewiesen. 1 Länger als eine Generation hindurch war das
Gewissen der philosophischen Facultät — um mit Kant zu
1 Kant’s W. W. Hartenstein, Leipzig 1865—69. VII. 323. Der Streit der
Facultäten in drei Abtheilungen. Was Kant in der Abhandlung Religion
innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft VI. 95, schreibt, muss man
ganz lesen, um sich auf Schritt und Tritt in Schlosser’s Büchern wiederzufinden.
Die ganze Zurückführung der eigentlichen Religionsfundamente
auf die Begriffe von gut und böse bildet die Grundanschauung der
Sehlosser’schen Beurtheilnng; er ist daher auch in seinem praktischen
Leben ein entschiedener Beförderer von Religion unter der Jugend, obwohl
er sich darüber mit Mosche (s. Weber 31) und Eilers (Wanderungen
I. 312) nicht verständigen kann. Was die Schlosser’schen Ansichten in
Religionssachen betrifft, so macht er einen Unterschied zwischen Kirchenglauben
und Religionsglauben und sieht in der Geschichte überall den
Uebergang von jenem zu diesem. In der alten Geschichte wie in der
neueren setzt seine Auffassung einen Chiliasmus der Herrschaft des reinen
Religionsglaubens voraus. Auf Kant's ,Religion innerhalb der Grenzen 1
dürfte wohl auch Schlosser’,? Bekämpfung des Rousseau’schen Princips der
Herrschaft des Guten in der Natur und der Verschlechterung durch die
Cultur zurückzuführen sein. Ganz im Sinne Kant’s hat Schlosser zuerst
die bis auf den heutigen Tag fast von allen Historikern gewissermassen
heilig gehaltene Antirousseau’selie Ansicht vertreten, dass die Herrschaft
des guten Princips auf Erden nur in der historischen Entwicklung begründet
sei. Wie sehr nun die Verwerthung der Religionsvorstellungen
für die Moral dem Kirchengeschichtschreiber nahe lag, kann man aus
einer Vergleichung Schlosser’s in den bilderstürmenden Kaisern über die
Trinitätsstreitigkeiten mit folgender Stelle im Streit der Facultäten
(Kant, W. W. VII. 356) erkennen. ,Aus der Dreieinigkeitslehre, nach dem
Buchstaben genommen, lässt sich schlechterdings nichts fürs Praktische
machen, wenn man sie gleich zu verstehen glaubte, noch weniger,
wenn man inne wird, dass sie gar alle unsere Begriffe übersteigt. Ob
wir in der Gottheit drei oder zehn Personen zu verehren haben, wird
der Lehrling mit gleicher Leichtigkeit aufs Wort annehmen, weil er von
einem Gott in mehreren Personen gar keinen Begriff hat, noch mehr
aber, weil er aus dieser Verschiedenheit für seinen Lebenswandel gar
keine verschiedenen Regeln ziehen kann. Dagegen, wenn man in Glaubenssätzen
einen moralischen Sinn hereinträgt (wie ich es Religion
innerhalb der Grenzen etc. versucht habe) er nicht einen folgeleeren, sondern
auf unsere moralische Bestimmung bezogenen verständlichen Glauben
enthalten würde. Ebenso ist es mit der Lehre der Menschwerdung
einer Person der Gottheit bewandt. Denn wenn dieser Gottmensch nicht
.... so ist aus diesem Geheimnisse gar nichts Praktisches für uns zu
machen, weil wir doch von uns nicht verlangen können, dass wir es
einem Gotte gleich thun sollen, .... ein Aehnliches kann von der Auferstehungs-
und Himmelfahrtsgeschichte ebendesselben gesagt werden'. Die