Friedrich Christoph Schlosser.
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,Selbst wenn wir glauben, dass die Männer, von denen liier
die Rede ist, Dinge verfolgten und suchten, die der Mühe des
Verfolgens nicht werth waren, so werden wir uns doch daran
erinnern müssen, dass das Ziel des Strebens unserer Zeit,
sinnlicher Genuss, gewiss eben nicht mehr werth ist*. Die
Darstellung des Buches selbst aber ist von einer von Schlossers
späterer Manier sehr abstechenden Ruhe und Mässigung. Dass
ihm dies übrigens im Beza so gut gelang, kam wohl auch
daher, weil er sich der Darstellung der verdriesslichsten theologischen
Händel, die seiner Auffassung der Dinge sich am
stärksten widersetzten, durch einen angenehmen Hinweis auf
Planck’s Geschichte des protestantischen Lehrbegriffs ein- für
allemal zu entledigen verstand.
Ganz anders schon tritt die Natur und Persönlichkeit des
Geschichtschreibers in den ,bilderstürmenden Kaisern' hervor,
welche Schlosser noch in seinen späten Jahren gerne als sein
bestes Werk bezeichnete. Betrachten wir zunächst die Art der
Beurtheilung der Personen, so zeigt sich hier schon die ganze
Strenge und Unerbittlichkeit eines fortwährend thätigen Sittenrichteramts.
Die ethischen Gesichtspunkte drängen sich in der
bekannten Schlosser’schen Manier in den Vordergrund. Wie
Leo der Isaurier zurechtgewiesen wird, erinnert an die Strafreden
der Geschichte des 18. Jahrhunderts. Es ist das ewig
wiederkehrende Richtmaass, welches keine menschliche Handlung
ungemessen, ungeahndet lässt. Richten wir aber unsere
Blicke mehr auf die allgemeine geistige Atmosphäre, in welcher
die Geschichte der bilderstürmenden Kaiser sich bewegt, so
mag es vielleicht als ein verwegener Gedanke erscheinen, wenn
wir auch in der Auffassung dieser entlegenen Materie Anklänge
an die Philosophie des vorigen Jahrhunderts zu hören meinen,
doch verdient es erwähnt zu werden, dass Kant in seiner Weise
einmal im ,Streit der Facultäten 1 auf die Dreieinigkeitslehre
und ihre dogmatischen Abwandlungen zu sprechen kommt. In
der Abhandlung ,Religion innerhalb der Grenzen der blossen
Vernunft', welche zu dem bekannten scharfen Rescript König-Friedrich
Wilhelms II. Anlass gegeben hatte, war zuerst der
durchgreifende Unterschied von Kirchenglauben und Religionsglauben,
die Wcrthlosigkcit jenes für das ,Praktische', der absolute
Werth von diesem für die Gesellschaft, für den Staat