Friedrich Christoph Schlosser.
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mann, Sartorius Gefallen fand und diese Muster gesinnungsreicher
Geschichtschreibung der Jugend als Leitfaden sittlicher
Erziehung und politischer Moral empfahl? Und ganz übereinstimmend
mit dieser Auffassung ist wohl, wenn ihm besonders
Müller’s Schweizergeschichten missfielen, weil sie nicht hinlänglich
auf die Anerkennung des allgemeinen Sittengesetzes,
einer feststehenden Moral begründet wären. 1 In diesem Sinne
ist es auch ganz richtig, wenn ein neuerer Beurtheiler Schlosser’s
bemerkt, dass die Geschichte nur ,iusoferne ein Interesse auf
ihn ausiibte, das zur Forschung reizte, wenn er durch die
Darstellung irgend einer Epoche sittliche Zwecke erfüllen kann''.
Als ungenau möchte es aber bezeichnet werden dürfen, wenn
an demselben Orte hinzugefügt wird, dass diese sittlichen
Grundsätze sich ,nach den verschiedenen Bedürfnissen der ihn
umgebenden Gegenwart modificirt' hätten. 2 Es war vielmehr
immer derselbe kategorische Imperativ, der sich jedem geschichtlichen
Ereigniss und jeder geschichtlichen Person gegenüber
stellte, und wenn man Schlosser eine gewisse Veränderlichkeit
in seiner sittlichen Beurtheilung zum Vorwurfe machen wollte,
so vergass man, dass er eben auch hierin ein Kind seiner Zeit,
der Zeit des vorigen Jahrhunderts, ihrer Philosophie und ihres
formalen Sittenprincips war, eines Princips, welches sich mit
grösster Leichtigkeit auf die Geschichte anwenden liess und
von welchem eine starke, entschlossene Natur so erfüllt sein
1 Besonders zu beachten ist auch die Stelle, Weber 29: ,In dieser Zeit las
ich alle berühmten neueren Historiker von Hume und Rapiu an bis auf
Heinrich, Schmidt, Voltaire und Johann von Müller. Ich lernte von dem
Letzteren zwar sehr viel, konnte jedoch an dem Gekünstelten, an dem
Mangel aller Einfalt und Natur, so wenig als an Herder’s poetischem
Schwulst in den Ideen zur Geschichte der Menschheit je wahres Vergnügen
finden“. Wir kommen auf diese Aeusserung besonders mit Rücksicht
auf Herder noch mehrfach zurück.
- Historische Zeitschrift VIII. Li4. Es geht aber viel zu weit, wenn hier
ein Vorwurf darin gesehen wird, dass nicht an und für sich das Factum
ein Interesse erregen will. Es ist ja richtig: die geschichtliche Thatsache
muss den historischen Sinn unbedingt fesseln, aber welches ist denn die
geschichtlich fesselnde Thatsache? Hier fängt ja eben der Streit an.
Vollends sonderbar ist es aber, wenn auch der Verfasser dieses Artikels
eine Seite zuvor auf W. Humboldt recurrirt, der der wahre Anwalt jener
Thatsachen allein ist, die durch seine vielgepriesenen Ideen erst consecrirt
sind. — Was davon zu denken ist, bemerken wir später.
SitzungBher. d. phil.-hist. CI. LXXXV1II. Bd. II. Hfl. 10