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K a 11 ein b r u n n e r.
Neumondsangabe nicht alle anderen des Jahres im Kalender
finden. Denn wenn einem Num. aur. XIX Epacte XIX entspricht,
tritt am 31. December Neumond ein; zu diesem Tage
aber stehen die Epacten XX und XIX, will ich daher die
andern Neumonde des Jahres finden, so ist mir nicht gesagt,
ob ich sie unter Epacte XIX oder XX suchen soll; desgleichen
wenn der Osterneumond in einem Jahre mit num. aur. XII
oder > XII auf den 4. April (Ep. XXVI. 25.) fällt, denn
gleich im nächsten Monat bin ich in Verlegenheit, ob ich Neumond
am 3. Mai unter Epacte XXVI oder am 4. unter Epacte 25
bestimmen soll. Es ist dies nichts als ein versteckter Angriff
gegen das Culmiuiren der Epacten XXV und XXIV, aber ein
sehr unglücklicher, denn Vieta vergisst, dass, wenn man eine
Neumondsbestimmung im Gregorianischen Kalender machen
will, man überhaupt zuerst in der Aequationstabelle die entsprechende
Epacte suchen muss und nach deren Auffindung
unmöglich ein solcher Zweifel entstehen kann. In die zweite
Kategorie kann man zählen, wenn Vieta den Vorwurf erhebt,
dass die Grenze für die Epacten XXV und 25 unsymmetrisch
gesteckt worden sei; man hätte sie in die Mitte auf numerus
aureus X setzen sollen (Punkt 5) und wenn er nach einer
Bekämpfung des dreihunderttausendjährigen Cyclus des Lilio,
den Olavius ja ohnehin schon fallen gelassen hatte, erweist,
dass im einhundertachtzigsten und zweihundertneunzehnten Jahrtausend
die Epacten nicht mehr richtig die Neumonde anzeigen
können (Punkt 8 und 9). Es bleiben also noch vier Einwürfe
übrig, die uns einigermassen stichhältig erscheinen können, aber
doch vom Vorwurfe nicht frei sind, dass sie zu wenig dem
cyclischen Wesen Rechnung tragen. Zwei davon (1 und 7)
beziehen sich darauf, dass die bissexti Störungen im Alterniren
von hohlen und vollen Monaten hervorrufen; denn wenn zwischen
dem 6. Februar und dem Schalttage ein Neumond eintritt, ergibt
sich ein einunddreissigtägiger Mondmonat, was absurd sei. In
der That ist dies der Fall und überhaupt werden die Neumonde,
obwohl die Aequation der Epacten nur von dem Dazwischentreten
oder dem Ausfall der bissexti abhängt, doch auch im
Jänner und Februar des laufenden bürgerlichen. Jahres, also
vor Eintreten dieser Ursache beeinflusst. Die beiden übrig
gebliebenen Punkte endlich betreffen die leidige Culminirung