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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

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K  a  11  ein  b  r  u  n  n  e  r.

Neumondsangabe  nicht  alle  anderen  des  Jahres  im  Kalender
finden.  Denn  wenn  einem  Num.  aur.  XIX  Epacte  XIX  entspricht, ­
  tritt  am  31.  December  Neumond  ein;  zu  diesem  Tage
aber  stehen  die  Epacten  XX  und  XIX,  will  ich  daher  die
andern  Neumonde  des  Jahres  finden,  so  ist  mir  nicht  gesagt,
ob  ich  sie  unter  Epacte  XIX  oder  XX  suchen  soll;  desgleichen
wenn  der  Osterneumond  in  einem  Jahre  mit  num.  aur.  XII
oder  >  XII  auf  den  4.  April  (Ep.  XXVI.  25.)  fällt,  denn
gleich  im  nächsten  Monat  bin  ich  in  Verlegenheit,  ob  ich  Neumond ­
  am  3.  Mai  unter  Epacte  XXVI  oder  am  4.  unter  Epacte  25
bestimmen  soll.  Es  ist  dies  nichts  als  ein  versteckter  Angriff
gegen  das  Culmiuiren  der  Epacten  XXV  und  XXIV,  aber  ein
sehr  unglücklicher,  denn  Vieta  vergisst,  dass,  wenn  man  eine
Neumondsbestimmung  im  Gregorianischen  Kalender  machen
will,  man  überhaupt  zuerst  in  der  Aequationstabelle  die  entsprechende ­
  Epacte  suchen  muss  und  nach  deren  Auffindung
unmöglich  ein  solcher  Zweifel  entstehen  kann.  In  die  zweite
Kategorie  kann  man  zählen,  wenn  Vieta  den  Vorwurf  erhebt,
dass  die  Grenze  für  die  Epacten  XXV  und  25  unsymmetrisch
gesteckt  worden  sei;  man  hätte  sie  in  die  Mitte  auf  numerus
aureus  X  setzen  sollen  (Punkt  5)  und  wenn  er  nach  einer
Bekämpfung  des  dreihunderttausendjährigen  Cyclus  des  Lilio,
den  Olavius  ja  ohnehin  schon  fallen  gelassen  hatte,  erweist,
dass  im  einhundertachtzigsten  und  zweihundertneunzehnten  Jahrtausend ­
  die  Epacten  nicht  mehr  richtig  die  Neumonde  anzeigen
können  (Punkt  8  und  9).  Es  bleiben  also  noch  vier  Einwürfe
übrig,  die  uns  einigermassen  stichhältig  erscheinen  können,  aber
doch  vom  Vorwurfe  nicht  frei  sind,  dass  sie  zu  wenig  dem
cyclischen  Wesen  Rechnung  tragen.  Zwei  davon  (1  und  7)
beziehen  sich  darauf,  dass  die  bissexti  Störungen  im  Alterniren
von  hohlen  und  vollen  Monaten  hervorrufen;  denn  wenn  zwischen
dem  6.  Februar  und  dem  Schalttage  ein  Neumond  eintritt,  ergibt
sich  ein  einunddreissigtägiger  Mondmonat,  was  absurd  sei.  In
der  That  ist  dies  der  Fall  und  überhaupt  werden  die  Neumonde,
obwohl  die  Aequation  der  Epacten  nur  von  dem  Dazwischentreten ­
  oder  dem  Ausfall  der  bissexti  abhängt,  doch  auch  im
Jänner  und  Februar  des  laufenden  bürgerlichen.  Jahres,  also
vor  Eintreten  dieser  Ursache  beeinflusst.  Die  beiden  übrig
gebliebenen  Punkte  endlich  betreffen  die  leidige  Culminirung
            
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