530
Kaltenb run ner.
gehen (!). Durch die Auslassung von 10 Tagen wird nun insofern
das angemasste Recht der Frauen verletzt, als nun die Männer
zwei Marterwochen, nach altem und neuem Kalender nämlich,
annehmen; daher trachten die ersteren darnach, den Pabst zu
bekriegen und ihn zur Rücknahme seines Werkes zu zwingen.
Da der Dichter sichtlich auch unter der Herrschaft seiner Ehehälfte
schmachtet, so sollte man meinen, er stünde auf Seite
des Gregorianischen Kalenders; aber mit nichten, er zieht es
noch immer vor, auf der Erde die durch die Weiber angezündete
Hölle zu ertragen, als im ewigen Feuer mit den
Papisten zu braten.
III. Katholische Antworten.
Alle diese heftigen Angriffe gegen den Kalender mussten
natürlich auch auf katholischer Seite zu Erwiderungen führen;
wir bemerken aber eine auffallende Ruhe, die wohl nur darin
ihre Erklärung finden kann, dass man erwartete, von Rom aus
werde eine energische Entgegnung erfolgen. Dort aber ignorirte
man alle diese Angriffe, und erst als eine sachliche Opposition
sich entwickelte, da sah man sich genöthigt, in den Kampf
einzutreten. Ganz jedoch fehlte es doch nicht an Erwiderungen,
die natürlich auch über das Ziel hinausschiessen; aber die Masslosigkeit
der Gegner macht es ihnen leicht, eine gewisse geistige
Ueberlegenheit zur Schau zu tragen.
Die erste Widerlegung erfuhren die Gegner von jenem
Dr. Fabricius, dessen Gutachten über die Reform wir kennen
gelernt haben. Freilich ist dieselbe nicht in die Oeffentlichkeit
gedrungen, denn es lässt sich kein Druck nachweisen, aber sie
war für den Kaiser bestimmt und hat insofern Bedeutung. 1
1 Die Schrift des Fabricius findet sich handschriftlich im Cod. Vindob. t0711.
Auffallend ist dabei, dass sich dieselbe auf der kaiserlichen Hofbibliothek
findet, während alle Schriftstücke über die Kalenderfrage in zwei Fascikelu
des Haus-, Hof- und Staats-Archives zusammengetragen sind. Durch diesen
Umstand könnte man versucht werden, anzunehmen, dass Fabricius die
Schrift an den Kaiser nicht eingereicht habe, zumal da der vorliegende
Codex nicht Entwurf, sondern Reinschrift ist. Dass sie auf Befehl des
Kaisers abgefasst ist, sagt Fabricius ausdrücklich nebst Angabe der Veranlassung
hiezu; ausserdem findet sich auf dem Briefe des Pfalzgrafen die
Kanzleinote vom 26. Sept./6. October: ,diese Censura soll dem Dr. Fabricius
zur Begutachtung zugestellt werden*. Maestlin erzählt in seiner zweiten