Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.
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Götzen und räumen ihm Jurisdiction über ihre Kirchen ein,
welche ihm durch den Passauer Vertrag und den Augsburger
Religionsfrieden gesetzlich entzogen ist. 1
1 Dem hier gepredigten Terrorismus verdankt folgende Schrift ihre Entstehung:
Johannes Schulin: Entschuldigung und Ableinung wegen der
Praefation oder Declaration den neuen päpstischen Kalender betreffend,
welche ohne sein wissen willen und meinung seinen Calendariis ist fürgesetzt
worden. Tübingen 1584. Die Sache verhält sich nach des Verfassers
Erzählung folgendermassen: Der Buchdrucker Niclas Knor in
Nürnberg setzte Sehulin’s Kalender für das Jahr 1584 eine Praefatio vor,
in der die Kalenderreform als nothwendig und richtig anerkannt wird;
ausserdem enthielt der Kalender die Feste und Jahrmärkte nach altem
und neuem Styl gegeniibcrgestellt. Deshalb nun wurde Schulin von
,kochverstendigen‘ Leuten verdächtigt, als ob er mit dem Pabste unter
einem Hütlein spiele und dessen unnöthiges gerumpeltes Zeug als richtig
anerkenne. Schulin verwahrt sich nun dagegen feierlichst und erklärt,
er für seine Person halte es — trotz der Fehler dos julianischen Jahres
— nicht mehr für nöthig, dasselbe zu corrigiren, da nach der Prophezeiung
Daniels nur mehr 416 Jahre bis zum Ende der Welt seien. Auch sei klar
und deutlich, dass der Pabst mit dem neuen Kalender nur Verwirrung aurichten
und die evangelische Kirche knechten wolle. Bezüglich der leidigen
Praefatio aber verhalte es sich folgendermassen: Kurz vor Erscheinen
des Druckes habe ihm Knor geschrieben, er hätte eine Praefatio zum
Kalender gewünscht, da aber nicht mehr Zeit zur Abfassung einer solchen
sei, so habe er die aus dem Kalender des Scultetus genommen und vorgedruckt.
Sollte Schulin dieselbe nicht haben wollen, so solle er nur
die zwei vorderen Blätter zusammenkleben lassen. Da aber die Kalender
gleich von Nürnberg aus verschickt wurden, so habe dies nicht geschehen
können und so sei die unsinnige Praefatio stehen geblieben. Dass er die
Feste und Jahrmärkte nach dem neuen Kalender beigegeben habe, könne
man ihm nicht zum Vorwurf machen; obwohl er hoffe, dass der Pabst
seinen Lumpenkram bald wieder aus Deutschland werde zurückziehen
müssen, so habe er jene Glaubensgenossen, denen von ihrer Obrigkeit
der neue Kalender aufgenötliigt wurde, vor Irrthum bewahren und so
den Plan des Pabstes, Verwirrung anzurichten, vereiteln wollen. —
Praktische Bedeutung gewann diese zelotische Ansicht Heerbrand’s in
Steyr, wo die protestantischen Prediger gemäss des Beschlusses der oberösterreichischen
Stände, den Kalender von der Kanzel verkündet hatten,
nachdem ihre Bitte, man möge ihnen wenigstens die Publication in der
Kirche erlassen, vom Landeshauptmanue abgeschlagen worden war. Als
es sich nun im Jahre 1586 um die Besetzung einer neuen Praedicanteu-Stelle
handelte, verweigerte der Superintendent in Regensburg — Bartholomaeus
Rosinus, — die Ordination, weil das Ministerium in Steyr durch
Annahme des neuen Kalenders sich wieder unter das Pabstthum begeben
habe. (Vgl. Preuenhuber, Annales Styrienses, pag. 802.)