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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Polemik  über  die  Gregorianische  Kalenderreform.

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Götzen  und  räumen  ihm  Jurisdiction  über  ihre  Kirchen  ein,
welche  ihm  durch  den  Passauer  Vertrag  und  den  Augsburger
Religionsfrieden  gesetzlich  entzogen  ist. 1

1  Dem  hier  gepredigten  Terrorismus  verdankt  folgende  Schrift  ihre  Entstehung: ­
  Johannes  Schulin:  Entschuldigung  und  Ableinung  wegen  der
Praefation  oder  Declaration  den  neuen  päpstischen  Kalender  betreffend,
welche  ohne  sein  wissen  willen  und  meinung  seinen  Calendariis  ist  fürgesetzt ­
  worden.  Tübingen  1584.  Die  Sache  verhält  sich  nach  des  Verfassers ­
  Erzählung  folgendermassen:  Der  Buchdrucker  Niclas  Knor  in
Nürnberg  setzte  Sehulin’s  Kalender  für  das  Jahr  1584  eine  Praefatio  vor,
in  der  die  Kalenderreform  als  nothwendig  und  richtig  anerkannt  wird;
ausserdem  enthielt  der  Kalender  die  Feste  und  Jahrmärkte  nach  altem
und  neuem  Styl  gegeniibcrgestellt.  Deshalb  nun  wurde  Schulin  von
,kochverstendigen‘  Leuten  verdächtigt,  als  ob  er  mit  dem  Pabste  unter
einem  Hütlein  spiele  und  dessen  unnöthiges  gerumpeltes  Zeug  als  richtig
anerkenne.  Schulin  verwahrt  sich  nun  dagegen  feierlichst  und  erklärt,
er  für  seine  Person  halte  es  —  trotz  der  Fehler  dos  julianischen  Jahres
—  nicht  mehr  für  nöthig,  dasselbe  zu  corrigiren,  da  nach  der  Prophezeiung
Daniels  nur  mehr  416  Jahre  bis  zum  Ende  der  Welt  seien.  Auch  sei  klar
und  deutlich,  dass  der  Pabst  mit  dem  neuen  Kalender  nur  Verwirrung  aurichten
  und  die  evangelische  Kirche  knechten  wolle.  Bezüglich  der  leidigen
Praefatio  aber  verhalte  es  sich  folgendermassen:  Kurz  vor  Erscheinen
des  Druckes  habe  ihm  Knor  geschrieben,  er  hätte  eine  Praefatio  zum
Kalender  gewünscht,  da  aber  nicht  mehr  Zeit  zur  Abfassung  einer  solchen
sei,  so  habe  er  die  aus  dem  Kalender  des  Scultetus  genommen  und  vorgedruckt. ­
  Sollte  Schulin  dieselbe  nicht  haben  wollen,  so  solle  er  nur
die  zwei  vorderen  Blätter  zusammenkleben  lassen.  Da  aber  die  Kalender
gleich  von  Nürnberg  aus  verschickt  wurden,  so  habe  dies  nicht  geschehen
können  und  so  sei  die  unsinnige  Praefatio  stehen  geblieben.  Dass  er  die
Feste  und  Jahrmärkte  nach  dem  neuen  Kalender  beigegeben  habe,  könne
man  ihm  nicht  zum  Vorwurf  machen;  obwohl  er  hoffe,  dass  der  Pabst
seinen  Lumpenkram  bald  wieder  aus  Deutschland  werde  zurückziehen
müssen,  so  habe  er  jene  Glaubensgenossen,  denen  von  ihrer  Obrigkeit
der  neue  Kalender  aufgenötliigt  wurde,  vor  Irrthum  bewahren  und  so
den  Plan  des  Pabstes,  Verwirrung  anzurichten,  vereiteln  wollen.  —
Praktische  Bedeutung  gewann  diese  zelotische  Ansicht  Heerbrand’s  in
Steyr,  wo  die  protestantischen  Prediger  gemäss  des  Beschlusses  der  oberösterreichischen ­
  Stände,  den  Kalender  von  der  Kanzel  verkündet  hatten,
nachdem  ihre  Bitte,  man  möge  ihnen  wenigstens  die  Publication  in  der
Kirche  erlassen,  vom  Landeshauptmanue  abgeschlagen  worden  war.  Als
es  sich  nun  im  Jahre  1586  um  die  Besetzung  einer  neuen  Praedicanteu-Stelle
  handelte,  verweigerte  der  Superintendent  in  Regensburg  —  Bartholomaeus
  Rosinus,  —  die  Ordination,  weil  das  Ministerium  in  Steyr  durch
Annahme  des  neuen  Kalenders  sich  wieder  unter  das  Pabstthum  begeben
habe.  (Vgl.  Preuenhuber,  Annales  Styrienses,  pag.  802.)
            
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