524
Kaltenbrunn er.
dem Görlitzer Patrizier Bartholomäus Scultetus in dem
an den Kaiser gerichteten Kalendarium Komanum, 1 das mir
leider weder in Wien noch in Berlin zugänglich war.
Alle diese bisher betrachteten Schriften sind mehr oder
weniger in die Form von Gutachten gebracht und als solche
entweder an die Nation oder an einzelne Fürsten gerichtet.
Sie hatten denn auch den von ihren Verfassern gewünschten
Erfolg: aller Orten machte sich Opposition bemerkbar, die
sich in Steiermark, namentlich aber in Augsburg zu bedenklichen
Tumulten steigerte. Gerade um den Kalenderstreit zu
Augsburg drehen sich nun mehrere Schriften, die meist ausserhalb
des Rahmens dieser Betrachtung gehören, da sie nur die
an denselben geknüpften rechtlichen Fragen behandeln. Aber
einer Schrift müssen wir noch Aufmerksamkeit schenken, da
sie an einer bedeutenden Universität entstand und den Anstoss
zu einer ausführlichen Widerlegung von katholischer
Seite gab. Der Tübinger Professor Jakobus Heerbrandus
fand sich veranlasst, die renitenten Prediger von Augsburg zum
Ausharren im Widerstand gegen ihre Obrigkeit zu ermuntern,
und stellte zu dem Behufe Thesen über die Kalenderfrage auf. 2
1 Dieses Kalendarium Romanum muss eine ausführliche Begründung; und
Vertheidigung der Gregorianischen Reform als Einleitung haben. Wir
erfahren dies sowohl aus der später zu besprechenden Schrift des Protestanten
Schulin als auch aus der Moscovia des Jesuiten Possevinus*
Letzterer, welcher darauf grosses Gewicht legt, erzählt auch, dass Scultetus
eine zweite derartige Schrift zur Herausgabe vorbereite, in welche
er auch Einblick erhalten habe. Eine Stelle theilt Possevinus daraus mit,
— Scultetus bedauert darin, dass man eine an sich gute Sache aus Hass
gegen ihren Urheber bekämpfe, das Licht der Finsterniss vorziehe u. s. f.
— Ob diese Arbeit jemals gedruckt wurde, vermag ich nicht anzugeben.
Gewiss wurde das Kalendarium veröffentlicht, aber trotz seiner versöhnlichen
Haltung in Oesterreich vom Kaiser verboten. Es geschah dies auf
Antrag des Dr. Paulus Fabricius und zwar deshalb, weil Scultetus neben
dem alten und neuen Kalender eine dritte Form aufgestellt hatte, in
welcher 1585 ein Schaltjahr sein sollte. Fabricius, der gerade über diese
Frage ein Gutachten an den Kaiser abgab, beantragte diese Massregel,
weil er fürchtete, es könnte der Kalender des Scultetus Verwirrung anstiften.
Ueberhaupt beschäftigte sich die damals in Blüthe kommende
Büchercensur auch mit den Kalendern (vgl. Wiedemann, Die kirchliche
Büchercensur in der Erzdiöcese Wien. Archiv f. österr. Gesell. L. 1.).
2 Disputatio de Adiaphoris et calendario Gregoriano. Tübingen 1584. Mit
einer Vorrede an die Doctoren, Pastoren und Diakonen von Augsburg.