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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Polemik  über  die  Gregorianische  Kalenderreform.

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Verfasser  sein  Augenmerk  darauf,  wie  denn  bei  der  voraussichtlichen ­
  Zurückweisung  des  Kalenders  durch  die  Protestanten
Ordnung  in  die  Zeitrechnung  gebracht  werden  könnte.  Im
Falle  einer  einhelligen  Weigerung  wünscht  er,  dass  die  beweglichen ­
  Feste  von  ihnen  ganz  beseitigt,  dagegen  das  Sonnenjahr ­
  durch  Auslassung  von  10  Tagen  mit  dem  Jahre  der  Papisten
in  Einklang  gebracht  werden  solle.  Wenn  aber  weder  eine  Vereinigung ­
  zwischen  Katholiken  und  Protestanten,  noch  unter  letzteren ­
  der  angegebene  Beschluss  zu  Stande  kommen  würde,  so
wünscht  er,  dass  jeder  nach  seinem  Gutdünken  einen  der  beiden
Kalender  halten  sollte,  dabei  aber  müsste  energisch  dafür  gesorgt
werden,  dass  nicht  noch  ein  dritter  Modus  hinzutrete.
Gleichfalls  unter  dem  Uebelstande  ungenügender  Information ­
  leidet  das  an  den  Landgrafen  Wilhelm  von  Hessen
gerichtete  Gutachten  des  bekannten  Martinus  Chemnitius. 1
Wohl  kennt  derselbe  Kalenderfragmente  aus  Danzig,  Posen  und
München,  aber  daraus  erfahre  man  blutwenig  über  das  Wesen
der  Reform.  Chemnitius  ist  übrigens  derselben  günstig  gesinnt,
denn  indem  er  die  Fehler  des  alten  Kalenders  entwickelt  und
auch  von  den  Reformbestrebungen  der  früheren  Zeiten  spricht, 2
erkennt  er  ihren  Nutzen  und  ihre  Nothwendigkeit  vollständig  an;
auch  theilt  er  nicht  die  Befürchtung,  es  werde  durch  die  Auslassung ­
  von  10  Tagen  grosse  Verwirrung  entstehen,  denn  1583
würde  ja  alles  wieder  im  alten  Geleise  sein,  wenn  nur  einhellig ­
  vorgegangen  werden  würde.  Dagegen  macht  auch  er
aufmerksam,  dass  man  ja  mit  einer  etwaigen  Annahme  der
Reform  dem  Pabste  keine  Rechte  über  die  evangelische  Kirche
einräume.
Noch  im  selben  Jahre  erfolgte  aber  auch  von  protestantischer ­
  Seite  die  vollste  Zustimmung  zur  Reform,  nämlich  von
1  Bericht  vom  newen  Päpstischen  Gregoriano  Calendario  an  den  Landgraffen
  zu  Hessen,  abgefasst  1582,  gedruckt  158-1  s.  1.
2  Hiebei  bringt  Chemnitius  die  interessante  Notiz,  dass  er  beim  Besuche
der  Bibliotheca  Prutenica  des  Johannes  Regiomontanus  ,Consilium  de
reformatione  calendarii 1  gesehen  habe.  Das  kann  nur  das  von  Regiomontanus ­
  beabsichtigte  Werk:  ,De  instauratione  Kalendarii  ecclesiae 1  sein,
und  dadurch  wird  meine  (Vorgesch.  d.  Gregor.  Kalenderref.  pag.  370)
ausgesprochene  Vermuthung  von  der  geschehenen  Abfassung  desselben
bestätigt.
            
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