Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.
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Verfasser sein Augenmerk darauf, wie denn bei der voraussichtlichen
Zurückweisung des Kalenders durch die Protestanten
Ordnung in die Zeitrechnung gebracht werden könnte. Im
Falle einer einhelligen Weigerung wünscht er, dass die beweglichen
Feste von ihnen ganz beseitigt, dagegen das Sonnenjahr
durch Auslassung von 10 Tagen mit dem Jahre der Papisten
in Einklang gebracht werden solle. Wenn aber weder eine Vereinigung
zwischen Katholiken und Protestanten, noch unter letzteren
der angegebene Beschluss zu Stande kommen würde, so
wünscht er, dass jeder nach seinem Gutdünken einen der beiden
Kalender halten sollte, dabei aber müsste energisch dafür gesorgt
werden, dass nicht noch ein dritter Modus hinzutrete.
Gleichfalls unter dem Uebelstande ungenügender Information
leidet das an den Landgrafen Wilhelm von Hessen
gerichtete Gutachten des bekannten Martinus Chemnitius. 1
Wohl kennt derselbe Kalenderfragmente aus Danzig, Posen und
München, aber daraus erfahre man blutwenig über das Wesen
der Reform. Chemnitius ist übrigens derselben günstig gesinnt,
denn indem er die Fehler des alten Kalenders entwickelt und
auch von den Reformbestrebungen der früheren Zeiten spricht, 2
erkennt er ihren Nutzen und ihre Nothwendigkeit vollständig an;
auch theilt er nicht die Befürchtung, es werde durch die Auslassung
von 10 Tagen grosse Verwirrung entstehen, denn 1583
würde ja alles wieder im alten Geleise sein, wenn nur einhellig
vorgegangen werden würde. Dagegen macht auch er
aufmerksam, dass man ja mit einer etwaigen Annahme der
Reform dem Pabste keine Rechte über die evangelische Kirche
einräume.
Noch im selben Jahre erfolgte aber auch von protestantischer
Seite die vollste Zustimmung zur Reform, nämlich von
1 Bericht vom newen Päpstischen Gregoriano Calendario an den Landgraffen
zu Hessen, abgefasst 1582, gedruckt 158-1 s. 1.
2 Hiebei bringt Chemnitius die interessante Notiz, dass er beim Besuche
der Bibliotheca Prutenica des Johannes Regiomontanus ,Consilium de
reformatione calendarii 1 gesehen habe. Das kann nur das von Regiomontanus
beabsichtigte Werk: ,De instauratione Kalendarii ecclesiae 1 sein,
und dadurch wird meine (Vorgesch. d. Gregor. Kalenderref. pag. 370)
ausgesprochene Vermuthung von der geschehenen Abfassung desselben
bestätigt.