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K a 11 e n b r u n n e r.
in doppelter Weise vorgenommen werden sollte, für die katholischen
Stände in Mandaten mit Anführung des päbstliehen
Willens, für die evangelischen in literae clausae ohne diese
Beigabe. Viehäuser bespricht in seinem Gutachten ausführlich
diesen Punkt und meint, es solle durchweg die Publication in
literae clausae ohne Nennung des päbstliehen Namens geschehen.
Denn für den Fall mancher Weigerung würde so der kaiserlichen
Reputation weniger geschadet, und dann besitze ja der
Kaiser allen Ständen gegenüber gleiche Autorität, die durch
päbstliche Einflussnahme auch gegenüber den katholischen nicht
geschädigt werden solle. Viehäuser’s Ansicht drang auch durch,
denn ganz in seinem Sinne wurde das kaiserliche Rundschreiben
vom 4./14. September abgefasst. Vom Pabste ist darin mit keinem
Worte die Rede, sondern die Eingangsworte lauten folgendermassen:
,Derwegen denn unlängst nit allein mit unserm vorwissen,
sondern auch nit weniger auf etlicher unserer als anderer
christlichen Potentaten und Herrschaften fürnemer Mathematicorum
vleissiges nachdenkhen vnd gutachten ein Neues
Calendarium verfasset vnd angerichtet ist worden'. Und nun
wird der Stellung Deutschlands inmitten der anderen Reiche
gedacht, aus welcher sich mit Nothwendigkeit ergibt, dass es
Uniformität in der Zeitrechnung wegen Handel und Verkehr
haben müsse. Demgemäss wird auch die kirchliche Seite der
Reform — Osterfeier und Heiligenfeste — vollständig ausser
Acht gelassen; kurz der Wortlaut ist so gehalten, dass auch
der vorsichtigste Protestant an ihm keinen Fehl hätte finden
können.
Wir sind nun beim entscheidenden Schritte des Kaisers
angelangt, aber zugleich auch bei einem Wendepunkt seines
Verhaltens. Man wird seinem bisherigen Vorgehen nicht absprechen
können, dass es sicher und correct gewesen sei, von
nun an kann man dies nicht mehr behaupten. Das Rundschreiben
gelangte an die Churfürsten, die vornehmsten geistlichen
und weltlichen Grossen und an mehrere Städte zur Versendung,
theilweise aber so spät, dass manche es erst nach
dem 5. October — dem Termin der Einführung — erhielten. 1
1 So erhielt selbst Mainz das Rundschreiben so spät, dass dort erst im
November der Kalender eingeführt werden konnte.