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Kaltenbrunner.
Dies ist einerseits so unvollständig und primitiv, andererseits
so sinnlos, 1 dass man auch in Rom nicht daran denken
konnte, damit das lang besprochene Problem gelöst zu haben,
und so können wir mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass der
ad inveniendam novam lunam non deservit, niai per quinque (sic) dies
illis syllabis, in quibus est hic contentus, retrocedatur ab eo loco, ubi in
calendario positus est, ideo ad eum reductus est locum, qui diem conjunctionis
lunae cum sole demonstrat. Ne autem in futurum, ut prius,
a loco suo dimoveatur, singulis trecentis annis unus dies intercalandus
erit, quod fieri incipiet MDCCC. 1
1 Unvollständig ist diese Massregel, weil man den auf 10 Tage angewachsenen
Fehler des Sonnenjahres ganz unberücksichtigt liess, primitiv,
weil man für die Correctur des Mondcyclus eine Form gewählt hatte,
welche schon Computisten des 13. Jahrhunderts vorgeschlagen hatten,
welche aber nun tief unter dem Niveau der von da ab in der Frage der
Kalenderverbesserung gemachten Fortschritte stand. Sinnlos aber ist
sie, weil die Einschaltung eines Tages in je 300 Jahren — abgesehen
davon, dass sie den Fehler des Julianischen Jahves um mehr als 1 2 / 3
des bisherigen Betrages vergrösserte — ja auch in Bezug auf die Neumonde
gerade das Gegentheil des Beabsichtigten bewirkt hätte. Denn
die 19 Julianischen Jahre des Mondcyclus sind schon länger als die in
ihnen enthaltenen 235 Mondmonate; es galt daher entweder die Sonnenjahre
zu verkürzen, oder die numeri aurei abermals um 1 Tag zurückzurücken.
Schaltete man aber 1 Tag ein, so traten ja die ihre Stellung fix
einnehmenden Numeri aurei noch um 1 Tag zurück, d. h. die Neumonde
fielen noch um 1 Tag später als bisher, während sie doch umgekehrt
um 1 Tag früher angezeigt werden sollen. Auch aus einem dritten Grunde
war diese Massregel tköriclit. Der Computus gibt die Anleitung zur Osterbestimmung;
wollte man aber nun aus den numeris gureis des Brevier’s
die Ostervollmonde berechnen, so gerieth man in vielfachen Conflict mit
der kirchlichen Ostertafel, die ja noch immer die alte blieb. Es konnte
sich in allen Jahren des neunzehnjährigen Cyclus eine Differenz von
8 Tagen zwischen beiden Ansätzen ergeben; ja in den numeris aureis
XVI und V eine von 4 bis 6 Wochen, denn im Julianischen Kalender
sind dies die frühesten termini paschales (21. und 22. März). Diese um
3 Tage zurückgerückt, ergibt den 18. und 19. März, welche als vor dem
angeblichen Aequinoctium stehend, nicht zur Ostergrenze taugten; man
musste also um 1 Monat weiter gehen und erhielt den 16. und 17. April
als terminus paschalis. — Man scheint in Rom sich auch nicht viel auf
diese Reform eingebildet zu haben; das beweist schon das bescheidene
Plätzchen, welches mau ihr im Computus einräumte, wo sie denn in der
That bisher unbeachtet schlummerte. Nach der Gregorianischen Kalenderreform
wurde auch schon im Jahre 1587 durch Sixtus V. eine neue Ausgabe
des Brevier’s veranstaltet, in welcher Computus und Calendarium
derselben entsprechend abgeändert sind.