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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

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Kaltenbrunner.

Dies  ist  einerseits  so  unvollständig  und  primitiv,  andererseits ­
  so  sinnlos, 1  dass  man  auch  in  Rom  nicht  daran  denken
konnte,  damit  das  lang  besprochene  Problem  gelöst  zu  haben,
und  so  können  wir  mit  ziemlicher  Sicherheit  sagen,  dass  der
ad  inveniendam  novam  lunam  non  deservit,  niai  per  quinque  (sic)  dies
illis  syllabis,  in  quibus  est  hic  contentus,  retrocedatur  ab  eo  loco,  ubi  in
calendario  positus  est,  ideo  ad  eum  reductus  est  locum,  qui  diem  conjunctionis
  lunae  cum  sole  demonstrat.  Ne  autem  in  futurum,  ut  prius,
a  loco  suo  dimoveatur,  singulis  trecentis  annis  unus  dies  intercalandus
erit,  quod  fieri  incipiet  MDCCC. 1
1  Unvollständig  ist  diese  Massregel,  weil  man  den  auf  10  Tage  angewachsenen
  Fehler  des  Sonnenjahres  ganz  unberücksichtigt  liess,  primitiv,
weil  man  für  die  Correctur  des  Mondcyclus  eine  Form  gewählt  hatte,
welche  schon  Computisten  des  13.  Jahrhunderts  vorgeschlagen  hatten,
welche  aber  nun  tief  unter  dem  Niveau  der  von  da  ab  in  der  Frage  der
Kalenderverbesserung  gemachten  Fortschritte  stand.  Sinnlos  aber  ist
sie,  weil  die  Einschaltung  eines  Tages  in  je  300  Jahren  —  abgesehen
davon,  dass  sie  den  Fehler  des  Julianischen  Jahves  um  mehr  als  1 2 / 3
des  bisherigen  Betrages  vergrösserte  —  ja  auch  in  Bezug  auf  die  Neumonde ­
  gerade  das  Gegentheil  des  Beabsichtigten  bewirkt  hätte.  Denn
die  19  Julianischen  Jahre  des  Mondcyclus  sind  schon  länger  als  die  in
ihnen  enthaltenen  235  Mondmonate;  es  galt  daher  entweder  die  Sonnenjahre ­
  zu  verkürzen,  oder  die  numeri  aurei  abermals  um  1  Tag  zurückzurücken. ­
  Schaltete  man  aber  1  Tag  ein,  so  traten  ja  die  ihre  Stellung  fix
einnehmenden  Numeri  aurei  noch  um  1  Tag  zurück,  d.  h.  die  Neumonde
fielen  noch  um  1  Tag  später  als  bisher,  während  sie  doch  umgekehrt
um  1  Tag  früher  angezeigt  werden  sollen.  Auch  aus  einem  dritten  Grunde
war  diese  Massregel  tköriclit.  Der  Computus  gibt  die  Anleitung  zur  Osterbestimmung; ­
  wollte  man  aber  nun  aus  den  numeris  gureis  des  Brevier’s
die  Ostervollmonde  berechnen,  so  gerieth  man  in  vielfachen  Conflict  mit
der  kirchlichen  Ostertafel,  die  ja  noch  immer  die  alte  blieb.  Es  konnte
sich  in  allen  Jahren  des  neunzehnjährigen  Cyclus  eine  Differenz  von
8  Tagen  zwischen  beiden  Ansätzen  ergeben;  ja  in  den  numeris  aureis
XVI  und  V  eine  von  4  bis  6  Wochen,  denn  im  Julianischen  Kalender
sind  dies  die  frühesten  termini  paschales  (21.  und  22.  März).  Diese  um
3  Tage  zurückgerückt,  ergibt  den  18.  und  19.  März,  welche  als  vor  dem
angeblichen  Aequinoctium  stehend,  nicht  zur  Ostergrenze  taugten;  man
musste  also  um  1  Monat  weiter  gehen  und  erhielt  den  16.  und  17.  April
als  terminus  paschalis.  —  Man  scheint  in  Rom  sich  auch  nicht  viel  auf
diese  Reform  eingebildet  zu  haben;  das  beweist  schon  das  bescheidene
Plätzchen,  welches  mau  ihr  im  Computus  einräumte,  wo  sie  denn  in  der
That  bisher  unbeachtet  schlummerte.  Nach  der  Gregorianischen  Kalenderreform ­
  wurde  auch  schon  im  Jahre  1587  durch  Sixtus  V.  eine  neue  Ausgabe ­
  des  Brevier’s  veranstaltet,  in  welcher  Computus  und  Calendarium
derselben  entsprechend  abgeändert  sind.
            
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