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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Polemik  über  die  Gregorianische  Kalenderreform.

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auch  die  grösste  Phantasie  kann  über  einen  Gegenstand  nur
eine  bestimmte  Anzahl  von  Argumenten  ins  Feld  führen,  und
dass  in  der  Kalendertrage  die  Einbildungskraft  der  Theologen
Grosses  geleistet  hat,  wird  sich  schon  aus  den  hier  besprochenen
Tractaten  ergeben.  Zur  grösseren  Verständlichkeit  mancher  aufgeworfener ­
  Streitfragen  habe  ich  es  für  nöthig  erachtet,  auch
kurz  das  Wesen  der  Reform  selbst  einer  Betrachtung  zu  unterziehen, ­
  und  die  politischen  Verhandlungen  über  die  Kalenderangelegenheit ­
  flüchtig  zu  berühren.  Zu  letzterem  habe  ich
umfangreiches  Material  des  Haus-,  Idof-  und  Staats  -  Archives
in  Wien  benützen  können.  So  sehr  diese  interessanten  und
bisher  völlig  unbeachteten  Acten  zu  einer  weitläufigen  Bearbeitung ­
  verleiteten,  so  musste  ich  doch  davon  abstehen,  da  es
nicht  in  den  Rahmen  der  Vorgesetzten  Arbeit  gehört.
I.  Vorarbeiten  und  Publication  der  Kaleuderreform.
Trotz  mehrfacher  Aufforderung 1  hatte  das  Concil  von
Trient  keinen  Beschluss  über  die  Verbesserung  des  Kalenders
gefasst,  wohl  aber  hatte  es  in  seiner  letzten  Sitzung  am  4.  Deeember
  1563  dem  Pabste  die  Reform  des  Brevier’s  und  Missal’s
aufgetragen, 2  und  es  lag  nahe,  dass  bei  der  Ausführung  dieses
Canon  auch  der  Kalender  mit  einbezogen  wurde,  war  und  ist
doch  das  Calendarium  perpetuum  ein  Bestandtheil  des  Brevier’s.
In  der  That  ist  auch  in  der  im  Jahre  1568  erschienenen  neuen
Ausgabe  desselben 3  eine  Verbesserung  am  Kalender  angebracht.
Dieselbe  besteht  darin,  dass  man  die  Numeri  aurei  entsprechend
dem  damaligen  Fehler  des  Mondcyclus  um  drei  Tage  zurückrückte ­
  und  ausserdem  bestimmte,  dass  in  je  300  Jahren  ein
Bissextus  eingeschaltet  werden  solle. 1
1  Vergl.  meine  Abhandlung:  Die  Vorgeschichte  der  Gregorianischen  Kalenderreform. ­
  Wiener  Sitzungsberichte.  B.  82.  pag.  402  u.  ff.
2  Theiner,  Acta  Genuina  concilii  Tridentini,  Tom.  11.  pag.  505.
3  Breviarium  Komanum  ex  decreto  concilii  Tridentini  restitutum  Pii  V,  jussu
editum.  Kom.  P.  Madrucius  1568.  (Ueber  die  weiteren  Ausgaben  vergl.
Brunet,  Manuel  du  Libraire.)
4  In  dem  Computus,  welcher  nach  alter  Sitte  dem  Brevier  vorgestellt  ist,
und  für  den  das  Jahr  1568  als  annus  praesens  gilt,  findet  sich  folgende
Stelle:  ,Verum,  quia  aureus  numerus  propter  quasdam  temporis  minutias,
quibus  lunaris  cyclus  cum  solari  cursu  non  congruit,  multis  abhinc  annis
            
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