Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.
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auch die grösste Phantasie kann über einen Gegenstand nur
eine bestimmte Anzahl von Argumenten ins Feld führen, und
dass in der Kalendertrage die Einbildungskraft der Theologen
Grosses geleistet hat, wird sich schon aus den hier besprochenen
Tractaten ergeben. Zur grösseren Verständlichkeit mancher aufgeworfener
Streitfragen habe ich es für nöthig erachtet, auch
kurz das Wesen der Reform selbst einer Betrachtung zu unterziehen,
und die politischen Verhandlungen über die Kalenderangelegenheit
flüchtig zu berühren. Zu letzterem habe ich
umfangreiches Material des Haus-, Idof- und Staats - Archives
in Wien benützen können. So sehr diese interessanten und
bisher völlig unbeachteten Acten zu einer weitläufigen Bearbeitung
verleiteten, so musste ich doch davon abstehen, da es
nicht in den Rahmen der Vorgesetzten Arbeit gehört.
I. Vorarbeiten und Publication der Kaleuderreform.
Trotz mehrfacher Aufforderung 1 hatte das Concil von
Trient keinen Beschluss über die Verbesserung des Kalenders
gefasst, wohl aber hatte es in seiner letzten Sitzung am 4. Deeember
1563 dem Pabste die Reform des Brevier’s und Missal’s
aufgetragen, 2 und es lag nahe, dass bei der Ausführung dieses
Canon auch der Kalender mit einbezogen wurde, war und ist
doch das Calendarium perpetuum ein Bestandtheil des Brevier’s.
In der That ist auch in der im Jahre 1568 erschienenen neuen
Ausgabe desselben 3 eine Verbesserung am Kalender angebracht.
Dieselbe besteht darin, dass man die Numeri aurei entsprechend
dem damaligen Fehler des Mondcyclus um drei Tage zurückrückte
und ausserdem bestimmte, dass in je 300 Jahren ein
Bissextus eingeschaltet werden solle. 1
1 Vergl. meine Abhandlung: Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform.
Wiener Sitzungsberichte. B. 82. pag. 402 u. ff.
2 Theiner, Acta Genuina concilii Tridentini, Tom. 11. pag. 505.
3 Breviarium Komanum ex decreto concilii Tridentini restitutum Pii V, jussu
editum. Kom. P. Madrucius 1568. (Ueber die weiteren Ausgaben vergl.
Brunet, Manuel du Libraire.)
4 In dem Computus, welcher nach alter Sitte dem Brevier vorgestellt ist,
und für den das Jahr 1568 als annus praesens gilt, findet sich folgende
Stelle: ,Verum, quia aureus numerus propter quasdam temporis minutias,
quibus lunaris cyclus cum solari cursu non congruit, multis abhinc annis