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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenische  Studien.

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ungestraft  sieh  über  diese  Gesetze  hinwegsetzen  zu  können,  oder
so  thöricht,  dass  er  sich  in  das  sichere  Unglück  stürzen  möchte 4 .
Wenn  die  Verhältnisse  zur  Zeit  der  Rede  so  waren,  wie  sie
Weil  voraussetzt,  dass  sich  jener,  welcher  Verwendung  der
Schaugelder  für  Kriegsgelder  beantragte  vielleicht  nur  eine
'(paar,  Tcapavogwv  zuzog,  wenn  er  aber  das  nicht  wollte,  nur  den
legislatorischen  Umweg  einzuschlagen  hatte,  dann  sind  Demosthenes’ ­
  Worte  wahrlich  nicht  ein  Denkmal  seines  Muthes  und
unternehmenden  Patriotismus,  sondern  das  Gegentheil;  sie  sind
unpassend,  unbegreiflich.  Aber  noch  unbegreiflicher  erscheint
es,  wenn  das  Schicksal  eines  solchen  Wagnisses  so  unzweifelhaft
und  unabwendbar  feststand,  wie  Demosthenes  es  hier  darlegt,
dass  Apollodor  einige  Zeit  darauf  den  Antrag,  welchen  Demosthenes ­
  ablehnte,  wirklich  stellte  und  damit  beim  Rath  und
Volke  ohne  erheblichen  Widerstand  durchdrang.
Zu  einer  ganz  entgegengesetzten,  richtigeren  Folgerung
aus  diesen  »Stellen  gelangt  Müller,  welcher  erkannte,  dass
Demosthenes’  Worte  auf  die  Voraussetzung  führen,  ,es  müsse
nicht  lange  vorher  einem  ein  solcher  Antrag  übel  bekommen
sein,  und  das  Volk  müsse  vor  Kurzem  seine  Willensmeinung,
die  Ueberschüsse  für  die  Festspenden  und  nicht  für  den
Krieg  zu  verwenden,  von  Neuem  auf  das  Unzweideutigste
zu  erkennen  gegeben  haben'.  Aber  derselbe  will  darin  sogar
eine  Bestätigung  der  von  Libanius  und  den  Scholien  überlieferten ­
  Nachricht  sehen,  dass  Eubulos  bei  dieser  Gelegenheit
nach  der  Verurtheilung  Apollodors  ein  Gesetz  veranlasst,
welches  jeden  ähnlichen  Versuch,  selbst  den  Antrag  einer
Abänderung  auf  dem  verfassungsmässigen  Wege  mit  Todesstrafe ­
  bedrohte.  Darin  aber  liegt  ein  doppelter  Irrthum,  indem
die  Gefahr  einzig  und  allein  demjenigen,  welcher  wie  Apollodor
durch  ein  einfaches  Psephisma  den  Theorikengeldern  beizukommen ­
  suchte,  drohte.  Dass  aber  Todesstrafe  auf  einen  solchen
Versuch  gesetzt  worden  sei,  das  müsste  besser  bezeugt  sein,
als  durch  die  Scholiasten  und  Libanius,  1  um  glaubwürdig  zu
1  Das  sind  nicht  mehrere  Zeugen  für  dieselbe  Sache,  sondern  sie  stellen  nur
ein  Zeugniss  dar,  indem  Libanius  unsere  Scholien  oder  eine  bessere  und
reichere  Sammlung  derselben  benutzte.  Wie  ein  Erklärer  auf  diesen
Einfall  kam,  habe  ich  Anm.  28  meiner  ,Demosthenischen  Anträge 4  darzuthun
  versucht.  Für  denjenigen,  welcher  selbst  nach  dem  dort  über  die
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