Ueber die Endsilben der altnordischen Sprache.
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tekinn, sJeginn, aber farinn, haldinn; — was die Kürze anbelangt,
so kann man den Abfall des j nach langer Silber als eine Entlastung
auffassen, ähnlich wie wenn im altsächsischen Consonantumlaut
zwar bei leggjan eintritt, aber nicht bei wegjan, bei lettjan,
aber nicht bei botjan, bei queddjan, aber nicht bei ledjan.
Das gotische zeigt etwas dem nordischen Verfahren ähnliches.
Altes ja erscheint als ji oder als ei, altes ja als ja oder i.
Aber nur Kürze oder Länge der Wurzel und die Silbenzahl
des Wortes entscheidet. Consonantischer und vocalischer Auslaut
werden verschieden behandelt. Es stehen sich gegenüber
harjis, töjis und hairdeis, lekeis, laisareis (N. Sg.), — nasjis,
stojis und sandeis (2. Sg.), — sibja und bandi, thivi, hvöftidi
(N. Sg.). Also to-, sto- gilt als Kürze, thiu- als Länge. — Die
Neutra der got. _/a-Stämme sind einförmig kuni wie andhahti.
— Vor anderen Vocalen als i bleibt got. j immer bewahrt, —
harjam wie hairdjam (D. PL), nasjos wie sblijos (1. Dual.),
während nord. engja, erma (Gl. PL), bekhjum, hellum (D.P1.) usw.
Die nähere Uebereinstimmung zwischen gotisch und nordisch
beschränkt sich also auf jene gotischen Fälle, in denen ein
zu ji gewordenes ja sich in ei und ji spaltet, altes ja entweder
als ja bewahrt wird oder zu i geworden ist: harjis : bekkr,
kyn — liairdeis : hellir, klaedi = sibja : eng = bandi : ermi.
Wenn wir für diese Formen aus dem gotischen eine
Erklärung finden, so wird sie wahrscheinlich auch für das
altnordische ausreichen.
Scherer GDS. S. 113 erklärt gotisch liarjis, hairdeis mit
J. Schmidt’s Beistimmung KZs. 21, 283 Anm. 1 durch Zerdehnung
des Suffixes ia zu ija: harijas, hairdijas ergäben
gesetzmässig die gotischen Formen. Aber dann müsste zunächst
harijs entstanden sein, darauf erst durch eine unwahrscheinliche
Umsetzung harjis.
Wenn wir im germanischen, wo das Suffix schon ja, nicht
ia war, 2 einen N. Sg. -jis neben -eis erblicken, so ist das nächst
wahrscheinliche doch, dass in dem ersten Falle j seine Stelle
1 Aber der Beweis aus dem Slawischen, welchen J. Schmidt vorträgt, wird
von A. Bezzenberger in seiner Besprechung von Geitler’s litauischen
Studien, Göttinger gelehrte Anzeigen 187ö S. 281 angefochten.
2 Benfey Abhandlungen der k. Akademie der Wissenschaften in Göttingen
1871 Bd. 16.