Demosthenische Studien.
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Dort lässt nämlich Demosthenes, indem er die rasch aufeinander
folgenden Züge Philipps aufzählt, unmittelbar auf den thrakischen
Zug und die Erkrankung desselben im Jahre 352
v. Chr. die Befehdung Olynths folgen (rcdkiv pataag oh-/. e~l -b
paOugsTv d-gy.Aivsv, ak'/C euOu? HXuvOicti; räe/gi'pyjccv). Allerdings
lässt der Ausdruck suOu? eine strenge Bemessung seiner Dauer
nicht zu, und fände sich die Stelle in der Kranzrede, so wäre
die Annahme eines mehrjährigen Zwischenraumes durchaus
zulässig. Aber dieses Wort findet sich, wie Grote S. 257 4 treffend
bemerkt, hier in einer Rede, die wahrscheinlich in der letzten
Hälfte des Jahres 350 v. Chr., ganz gewiss aber nicht später,
als in der ersten Hälfte von 348 v. Chr. gehalten worden ist.
Demnach ist für das durch euOöc bezeichnete Zeitintervall
höchstens die Dauer eines halben Jahres anzusetzen, wodurch
wir, indem wir Philipp ungefähr Mitte 351 v. Chr. genesen
lassen, auf den Anfang des Jahres 350 geführt werden.
Während wir gegen Schaefers Behandlung der entscheidenden
Stellen aus den Reden gegen Meidiäs und Neaera
Einsprache erheben mussten, finden wir uns mit der übrigen
Untersuchung desselben über die Zeit des euboeischen Krieges
in vollem Einklänge. Was Weil dagegen vorbrachte, ja vorzubringen
sich gezwungen sah, um seine Behauptung zu
halten, ist hinfällig und zum Theil bereits von Müller richtig
widerlegt, so dass eine kurze Hinweisung auf die von Schaefer
acceptirten oder neu beigebrachten Argumente an dieser Stelle
genügen wird.
In durchaus unverfänglicher Weise bezeugt Dionysius,
dass die Abfassung der Rede gegen Meidias in das Archontat
des Kallimachos (01. 107, 4) falle. Drei Jahre vorher, d. i.
01. 107, 2 = 351 v. Chr., übernahm Demosthenes freiwillig
die Choregie für seine Pliyle und genügte an den Dionysien
im Frühjahre 350 dieser Pflicht zu jener Zeit, da das athenische
Heer auf Euboea stand. Es war bei dieser Gelegenheit, dass
Meidias den Demosthenes in gemeiner Weise insultirte. Um
diese Dionysien zu feiern, war Boeotos, wie wir aus der Rede
,gegen Boeotos vom Namen' erfahren, in Athen geblieben und
wurde deshalb wegen Fahnenflucht belangt; da aber in Folge
mangelnden Richtersoldes die Gerichte nicht fungirten, kam
der Process nicht sofort zur Verhandlung, wohl aber unmittelbar