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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

Demostlienisclie  Studien.

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30  Tagen,  wie  Ol.  105,  3,  zurück  zu  sein  lioffen  durfte  (vgl.
Schaefer  I  143,  II  75 4 ).
Aber  auch  jenes  oboilq  dvTexeipoTov.Yjasv  muss  nicht  auf  die
Abstimmung  über  den  Antrag-  Apollodors  bezogen  werden  und
eine  übertreibende  Unwahrheit  enthalten,  sondern  es  kann  ganz
wohl  als  ein  doppeldeutiger  Ausdruck  für  eine  wahre  Thatsache
  aufgefasst  werden.  Die  Worte  lauten  (§  5  S.  1346,  26):
•/Evopsvv]?  yap  oiayeipoTOvta?  oüosic  dvreyetpoTOVY]Gev  üq  oü  osi  tou;
ypY)p.aci  toutgi?  G-paTiwvr/.oI?  /prjcOa'.,  aXXd  y.a't  vuv  ett,  edv  xou  Xiyoq
ysvvpai  xapä  ndvcwv  cpoXofetTai  ü;  xöe  ßsXfwTa  ehvaq  aor/.a  toiOoi.
Ist  es  plausibel,  dass  der  Redner  in  dem  Falle,  dass  wirklich
alle  oder  auch  nur  mehrere  einflussreiche  Persönlichkeiten  aus
der  Zahl  der  Vertheidiger  der  Schaugelder  simpel  für  den
Antrag  Apollodors  gestimmt  und  sich  so  in  Widerspruch  mit
ihren  Ueberzeugungen  gesetzt  hätten,  dafür  diesen  milden  Ausdruck, ­
  diese  vorsichtig  negative  Fassung  würde  gewählt  haben?
Zudem  enthält  die  zweite  Hälfte  des  Satzes,  wenn  auch  die
erste  an  eine  förmliche  Abstimmung  denken  lässt,  nicht  den
förmlichen  und  wörtlichen  Antrag,  sondern  gleicht  mehr  einer
Resolution,  einem  Stück  Motivirung,  ja  vielleicht  der  Motivirung
einer  etwas  abweichenden  Ansicht.  Denn  ,keiner  stimmte  dagegen, ­
  dass  man  diese  Gelder  nicht  als  Kriegsgelder  benützen
dürfe, 1  legt  die  Ergänzung  nahe,  wenngleich  mancher  Bedenken
trug,  dass  es  in  dieser  Weise,  d.  h.  durch  ein  einfaches  Psephisma
  und  nicht  auf  dem  allein  verfassungsmässigen,  legislatorischen ­
  Wege  geschehen  solle.  Dass  gleichwohl  nicht  sofort,
wie  es  scheint,  gegen  den  Antrag  eine  napavöpiwv  eingebracht ­
  wurde,  wird  verständlich,  wenn  es  der  Partei,  von
welcher  eine  solche  Opposition  zu  erwarten  war-,  im  Augenblicke ­
  nur  darauf  ankam,  die  euboeische  Expedition  nicht
scheitern  zu  lassen.  1
1  Wie  hier  die  aus  der  Debatte  über  den  Antrag  ersichtliche,  allgemeine
Zustimmung  den  Antragsteller  zu  entlasten  dienen  soll,  in  ähnlicher  Weise
rechtfertigt  Aeschines  mit  der  ,einstimmigen 4  Annahme  durch  das  Volk
ein  gesetzwidriges  Psephisma  des  Philokrates,  welches  dieser  cospoßouXsuTov,
wie  ich  glaube,  unmittelbar  in  der  Ekklesie  eingebracht  hatte,  vgl.  Aesch.
RvdGes.  §  13:  oIocogl  d;7j<piG|j.a  ( l>tXoxpaT7]<;  6  'Ayvouaio?  xou  6  orjp.0?  a^oo;
op.oyvwp.wv  £^£ipoTovr)a£v  sijeTvat  dJiXfrcÄcp,  xtX.  und  kurz  vorher  toü  3rj[j.ou
acpoop’  obrooE^apivou  .  .  .  avTsi^ovTo?  o’  oüöevo?.  —  Zu  dieser  die  Wahrheit ­
  kaum  verhüllenden  Uebertreibung  vergleiche  man  Demosthenes’Aussage
            
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