Demostlienisclie Studien.
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30 Tagen, wie Ol. 105, 3, zurück zu sein lioffen durfte (vgl.
Schaefer I 143, II 75 4 ).
Aber auch jenes oboilq dvTexeipoTov.Yjasv muss nicht auf die
Abstimmung über den Antrag- Apollodors bezogen werden und
eine übertreibende Unwahrheit enthalten, sondern es kann ganz
wohl als ein doppeldeutiger Ausdruck für eine wahre Thatsache
aufgefasst werden. Die Worte lauten (§ 5 S. 1346, 26):
•/Evopsvv]? yap oiayeipoTOvta? oüosic dvreyetpoTOVY]Gev üq oü osi tou;
ypY)p.aci toutgi? G-paTiwvr/.oI? /prjcOa'., aXXd y.a't vuv ett, edv xou Xiyoq
ysvvpai xapä ndvcwv cpoXofetTai ü; xöe ßsXfwTa ehvaq aor/.a toiOoi.
Ist es plausibel, dass der Redner in dem Falle, dass wirklich
alle oder auch nur mehrere einflussreiche Persönlichkeiten aus
der Zahl der Vertheidiger der Schaugelder simpel für den
Antrag Apollodors gestimmt und sich so in Widerspruch mit
ihren Ueberzeugungen gesetzt hätten, dafür diesen milden Ausdruck,
diese vorsichtig negative Fassung würde gewählt haben?
Zudem enthält die zweite Hälfte des Satzes, wenn auch die
erste an eine förmliche Abstimmung denken lässt, nicht den
förmlichen und wörtlichen Antrag, sondern gleicht mehr einer
Resolution, einem Stück Motivirung, ja vielleicht der Motivirung
einer etwas abweichenden Ansicht. Denn ,keiner stimmte dagegen,
dass man diese Gelder nicht als Kriegsgelder benützen
dürfe, 1 legt die Ergänzung nahe, wenngleich mancher Bedenken
trug, dass es in dieser Weise, d. h. durch ein einfaches Psephisma
und nicht auf dem allein verfassungsmässigen, legislatorischen
Wege geschehen solle. Dass gleichwohl nicht sofort,
wie es scheint, gegen den Antrag eine napavöpiwv eingebracht
wurde, wird verständlich, wenn es der Partei, von
welcher eine solche Opposition zu erwarten war-, im Augenblicke
nur darauf ankam, die euboeische Expedition nicht
scheitern zu lassen. 1
1 Wie hier die aus der Debatte über den Antrag ersichtliche, allgemeine
Zustimmung den Antragsteller zu entlasten dienen soll, in ähnlicher Weise
rechtfertigt Aeschines mit der ,einstimmigen 4 Annahme durch das Volk
ein gesetzwidriges Psephisma des Philokrates, welches dieser cospoßouXsuTov,
wie ich glaube, unmittelbar in der Ekklesie eingebracht hatte, vgl. Aesch.
RvdGes. § 13: oIocogl d;7j<piG|j.a ( l>tXoxpaT7]<; 6 'Ayvouaio? xou 6 orjp.0? a^oo;
op.oyvwp.wv £^£ipoTovr)a£v sijeTvat dJiXfrcÄcp, xtX. und kurz vorher toü 3rj[j.ou
acpoop’ obrooE^apivou . . . avTsi^ovTo? o’ oüöevo?. — Zu dieser die Wahrheit
kaum verhüllenden Uebertreibung vergleiche man Demosthenes’Aussage