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H a r t e 1.
brochcn ist, die Olynthier bereits als Bundesgenossen Athens
erscheinen, Athen selbst in Gefahr schwebt, durch säumige
Leistung seiner Vertragspflicht das Vertrauen der Nation zu
verlieren, ein für Olynth zusammengebrachtes Heer aus Mangel
an Sold auseinander zu gehen droht, gegen diese Stelle hat
Emil Müller in verständiger Taktik seinen Hauptangriff
gerichtet, indem er in ihr ,durchaus den Stempel übertreibender
Ungenauigkeit' erkennen will. Welches sind die verdächtigenden
Merkmale? Der Redner versichert, ,die Athener
seien, als Apollodor seinen Antrag einbrachte, im Begriffe gewesen,
mit ihrer gesammten waffenfähigen Mannschaft (■ravorjp.et)
nach Euboea und Olynth zu ziehen (da dieselben doch selbst
in ihrer besten Zeit nach einem entlegenen, überseeischen
Kriegsschauplatz niemals mit gesammter Mannschaft ausgezogen
sind und auf den letzten Nothschrei der Olynthier nur
2000 Bürgerhopliten und 300 Reiter ausgesandt hatten), und
behauptet ganz unglaublicher Weise, der Volksbeschluss auf
Verwendung der Ueberschüsse zum Kriege, sei ein einstimmiger
gewesen (ouos't? ÄVTejjetpOTpyuiosv § 4), die Verurtlieilung Apollodors
in dem Paranomenprocesse aber sei nur durch persönliche
Verläumdungen des Anklägers und falsche Zeugen herbeigeführt
worden.' Allein weder in dem xavoY]p.e( noch in dem oüoei?
tm£‘/s!poTivr ( c7£V liegt etwas unerklärliches, unannehmbares. In
ersterem nicht, denn wir haben es eben mit einem hochtrabenden
Psephisma zu thun, wie sie damals in Athen beliebt
waren 1 und brauchen uns nur an den Beschluss vom Winter 352
zu erinnern, wo man auch Tcxvc^p.s! auszuziehen gedachte (Ol. III
§4: tou? ße/pi wevuc -/.ai Tevtapax,ovTa etwv aurob? 2 sp.ßai'veiv), obwohl
es einen Zug nach dem thrakischen Cherronesos galt, und
nicht wie im vorliegenden Falle nach Olynth und Euboea oder,
wie Müller will, bloss nach Euboea, von wo man in längstens
1 Vgl. Phil. I§20: xoci omog p) Tcotrjarjxs, o rcoXXax t? u[j.a<; l'ßXa^ev Tcavx’ sXaxxco
vop£ovxs<; efvai xoü osovto; xai xa (j-syiax’ iv xot? t[i7)cpt<i|j.aaiv atpotipvoi,
hzX xto 7:paxx£tv ouoe xa pxpa Ttoiefxe, und Ol. I § 28: rcavxa 8rj xauxa oet
cruviBovxa^ a^avxa? ßorjOstv.
2 aaxou? verlangte für auxou; Nauck im Bulletin de l’Academie de St. Petersbourg
tom. VI p. 51, eine Conjectur, welche durch die vorher (S. 25 ff.)
ausgeschriebenen Stellen über persönliehen Kriegsdienst, wo nirgends
das Wort aaxo( gebraucht ist, widerlegt wird.