Demosthenisclie Studien.
21
aber von allem Anfang der Wunsch der Olynthier gewesen
und sie ihn nicht erst gefasst und durch die letzte Gesandtschaft
geäussert (ire^ai ßov^Oeiav, [j.y] qevr/.’jv, iW autwv AOrjvaiwv),
nachdem sie vielleicht unter dem Hader des Chares und Charidemos
gelitten, ist selbstverständlich. Hatten sie ja berechtigten
Anspruch darauf, und die Nichterfüllung dieser Pflicht
mochte die philippische Partei in Olynth gegen Athen geltend
machen. 1
Die Athener waren ihrer Verpflichtung nachzukommen
besten Willens. Das gesteht ihnen selbst Demosthenes zu, nur
fehlte es an den Geldmitteln für die Ausführung. Indem sie
thaten, was sie zu thun im Stande waren, sandten sie bald
nach Abschluss des Bündnisses mit Olynth, welches, wie in der
Abhandlung ,Demosthenisclie Anträge' nachgewiesen wurde, in
den Anfang des Jahres 350, 01. 107, 2 unter das Archontat des
Theellos 2 zu setzen ist, Chares und wohl gleichzeitig Charidemos
mit ihren Söldnern, indem sie die unter Chares’ Führung
stehende Macht um acht in Athen bemannte Trieren verstärkten
und zu Charidemos von Euboea aus ein Detachement von
150 Reitern stossen Hessen, so dass beide Corps hauptsächlich
aus Söldnern bestanden. Für diese aussergewöhnliclie Finanznoth
bedarf es einer Erklärung, die sich ungezwungen bei unserem
Ansätze des Bündnisses, das mit dem Ausbruch des Krieges
wohl zusammenfällt, aus der Lage Athens im Frühjahr 350 ergibt.
II.
In einer Processrede aus demosthenischer Zeit, welche in
dem Corpus dieses Redners uns erhalten ist, ohne von ihm
verfasst zu sein, in der Rede gegen Neaera § 3 S. 1346, 2 ff.
1 Grote stützt sich auf diese Stelle, um darzuthun, dass der ersten olynthischen
Rede in der Reihe der Reden der letzte Platz gebühre, indem
eine solche Verdächtigung eine längere Zeit seit Abschluss des Bundesvertrages
voraussetze. Einer solchen Voraussetzung ist man überhoben,
wenn die Olynthier an Stelle des Bürgerheeres, das sie erwarteten, mit
Söldnerhaufen sich zufrieden geben mussten.
2 Vgl. über Theellos Carl Curtius’ in Jon. Literaturzeitg. 1877, Nr. 32,