Hume-Studien. I.
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bisher noch zu keiner rechten Klarheit über diesen Punkt
kommen können. Da nun Hume einige Themen aus dem
Treatise in die zweite Bearbeitung gar nicht mehr aufgenommen
hat, so wird ein Versuch, die in Rede stehende Frage zur Entscheidung
zu bringen, zweierlei zu leisten haben: einerseits
müssen allerdings die doppelten Behandlungen derselben Gegenstände
verglichen, andererseits aber auch die nur einmal
behandelten Partien untersucht werden, um auf Grund dieser
Untersuchung eine Ansicht darüber zu gewinnen, was Hume
veranlassen konnte, Gegenstände von hervorragender Bedeutung
nachträglich aus dem Kreise seiner Betrachtungen auszuschliessen.
Zu diesem Zwecke ist jedoch ein genaues
Eingehen auch auf Einzelheiten erforderlich; denn man beurtheilt
eine wissenschaftliche Arbeit nicht nur nach der
Qualität des Resultats, sondern auch nach der Qualität der
Erwägungen und Beweise, welche ihm vorangehen, — und
dies war der Beweggrund, der den Verfasser dieser Studie
veranlasste, die Kritik der Hume’schen Abstractionstheorie bis
zur Ermüdung ins Detail zu führen. Das Abstractionscapitel
ist eben eines von den nachher fallen gelassenen, und der
Verfasser hat es sich in der vorliegenden Arbeit zur Aufgabe
gemacht, Material zur entscheidenden Lösung der Redactionenfrage
wenigstens in Bezug auf die hier behandelte Partie beizubringen.
Erst wenn auch die übrigen in dieser Hinsicht in
Betracht kommenden Abschnitte des Treatise einer ebenso
eingehenden Betrachtung unterzogen sind, wird an einen endlichen,
dann aber auch abschliessenden Austrag der in Rede
stehenden Angelegenheit zu denken sein; und die Geschichtschreiber
der Philosophie thäten wohl hier, wie noch in manchen
anderen Fällen, besser daran, ihre Kräfte zunächst den
Vorarbeiten zuzuwenden, statt gleich von vorn herein sich eine
Auffassung des Ganzen zurecht zu legen, die, eben weil ihr
die Grundlage fehlt, von Willkürliehkeiten wohl niemals frei
sein kann.
Eines aber können wir, ohne den Ergebnissen der Einzeluntersuchung
vorzugreifen, schon jetzt aussprechen, und es ist
vielleicht nicht überflüssig, am Schlüsse einer vorwiegend verwerfenden
Beurtheilung dies ausdrücklich hervorzuheben: Gesetzt,
die ablehnende Haltung, die Hume in der Folge seinem
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