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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

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M  ei  non  g.

der  Kritik  derselben  die  Berücksichtigung  der  Ausführungen
unseres  Philosophen  über  die  ,distinctio  rationis 1  vermisst,  ja
den  Verfasser  des  Leichtsinns  oder  der  Parteilichkeit  beschuldigt, ­
  wenn  er  Einwendungen  gegen  Hume  erhob,  welche  mit
Hilfe  dieser  Distinctio  allenfalls  zu  Gunsten  Hume’s  zu  beseitigen ­
  gewesen  wären.  Aber  eben  in  dieser  Möglichkeit  konnte
der  Anlass  zu  dem  Missverständniss  liegen,  als  wäre  das,  was
Hume  über  die  distinctio  sagt,  ein  wesentlicher  Theil  seiner
Abstractionstheorie, 1  während  er  doch  die  vorliegende  Frage  erst
anhangsweise  zur  Sprache  bringt  und  noch  ausdrücklich  hervorhebt: ­
  ,Zur  Beseitigung  dieser  Schwierigkeiten  müssen  wir  auf
die  obige  Erklärung  der  abstracten  Ideen  recurriren*. 2  Er  will
also  nur  eine  Anwendung  der  zuvor  aufgestellten  Principien
geben;  diese  Anwendung  kann  aber,  mag  sie  nun  auf  thatsächlich
  richtige  oder  falsche  Resultate  führen,  weder  unbedingt
für,  noch  unbedingt  gegen  jene  Principien  zeugen,  da  ja  nebenher ­
  noch  immer  die  Frage,  ob  die  Anwendung  auch  eine  richtige ­
  war,  in  Betracht  kommen  muss.  Die  Entscheidung  über
diese  Frage  erfordert  nun  aber  bereits  ein  möglichstes  Verständniss
  der  anzuwendenden  Theorie;  und  da  überdies  die
vorliegende  Anwendung  von  Hume  nicht  erst  als  Beweis  für
jene  in  Anspruch  genommen,  der  Beweisversuch  vielmehr,  w r ie
wir  sahen,  auf  ganz  andere  Fundamente  gestützt  wird,  so  haben
wir  uns  auch  keiner  Ungerechtigkeit  schuldig  gemacht,  wenn
wir  die  Theorie  für  sich  einer  Prüfung  unterzogen  und  für
Inconvenienzen  verantwortlich  machten,  die  sie  unvermeidlich
mit  sich  zu  führen  schien.  Sollten  wir  aber  richtig  geurtheilt
haben,  so  wirft  es  schon  von  vorn  herein  kein  eben  günstiges
Licht  auf  die  Anwendung,  wenn  bei  dieser  Bedenken  verschwinden ­
  können,  die  aus  jenen  Principien  in  correcter  Weise
erschlossen  worden  sind.
Ueberdies  erkennt  man  leicht,  wie  wenig  diese  Anwendung* ­
  im  Stande  ist,  das  über  der  Theorie  schwebende  Dunkel
etwa  aufzuhellen.  Es  handelt  sich  hier  um  die  Unterscheidung
zwischen  der  Gestalt  und  dem  gestalteten  Körper,  zwischen

'  Das  scheint  wirklich  Green’s  Meinung,  vergl.  §.  218  der  ,General  introduction
 1  zu  der  von  uns  benützten  Hume-Ausgabe  (Bd.  I  S.  179  f.).
2  a.  a.  O.  S.  332.
            
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