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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 87. Band, (Jahrgang 1877)

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M  e  i  n  o  n  g.

liehen  Sprachgebrauche  keineswegs.  Jedermann  erkennt  im
Gegenthcil  bei  geringer  Ueberlegung,  dass  die  Worte  allgemein ­
  und  partieulär  auf  den  Umfang,  die  Worte  abstraot
und  co  n  er  et  auf  den  Inhalt  der  Vorstellungen  gehen.  Allgemein ­
  ist  ein  Begriff,  dem  mehrere  Gegenstände  entsprechen
oder  doch  entsprechen  können,  partieulär  oder  individuell  hingegen ­
  der,  welcher  ohne  Widerspruch  oder  wenigstens  ohne
unendlich  grosse  Unwahrscheinlichkeit  eine  Beziehung  auf  mehr
als  ein  Object  nicht  zulässt.  1  Auf  der  andern  Seite  liegt  es
am  nächsten,  jeden  Begriff  abstract  zu  nennen,  der  als  das
Resultat  einer  Abstraction  erscheint,  während  jeder,  an  dem
noch  nichts  derartiges  vorgegangen  ist,  als  concret  zu  bezeichnen ­
  sein  wird. 2
Eine  Definition  von  der  Art  wie  die  beiden  letzten  könnte
leicht  ein  idem  per  idem  genannt  werden,  denn  im  Grunde
besagen  Beide  doch  nicht  mehr  als:  ,abstract  heisst,  was  abstrahirt
  ist',  —  allein  jedenfalls  ist  dies  das  Naheliegendste
und  schon  dieser  Umstand  ist  bei  Divergenzen  im  Sprachgebrauch ­
  ein  Vortheil.  Uebrigens  kann  aber  auch  nicht  gut
daran  gezweifelt  werden,  dass  diese  Definition  für  J.  St.  Mill
nicht  minder  massgebend  gewesen  ist.  Er  spricht  sich  zwar
(a.  a.  0.)  dagegen  aus,  ,den  Ausdruck  ,abstracter  Name'  auf
alle  Namen  anzuwenden,  welche  das  Ergebniss  der  Abstraction
.  .  .  sind',  —  was  konnte  ihn  aber  bestimmen,  auch  nur  die
Namen  der  Atribute  ,abstract'  zu  nennen,  wenn  nicht  eben  der
Umstand,  dass  diese  als  ,Ergebniss  der  Abstraction'  gelten?

1  In  den  meisten  Definitionen  bleibt  die  physische  Unmöglichkeit  unberücksichtigt, ­
  aber  mit  Unrecht,  wie  wir  sehen  werden.  —  Ungenügend
wäre  es,  den  Individualbegriff  als  einen  zu  bestimmen,  ,unter  dem  nur
ein  Object  vorgestellt  wird 4 ;  denn  das  gilt  auch  von  jedem  Allgemeinbegriff, ­
  sofern  er  sich  nicht  etwa  auf  ein  Collectiv  bezieht.  Sagt  man:
,ein  Mensch 4 ,  so  stellt  man  sich  gewiss  nicht  mehrere  vor;  aber  jeder
Mensch  kann  dieser  eine  sein,  der  Begriff  ist  also  ohne  Frage  universell.
2  Drobisch  (neue  Darstellung  der  Logik,  8.  Aufl.,  Leipzig  1863,  §.  19,  S.  21  ff.)
bezieht  abstract  und  concret,  sowie  allgemein  und  besonder  auf  Gattung
und  Art,  gebraucht  diese  Namen  also  relativ.  Dagegen  ist  jedoch  einzuwenden, ­
  dass  hiezu  Bezeichnungen  wie:  allgemeiner  und  weniger  allgemein, ­
  abstracter  und  weniger  abstract  gewiss  deutlicher  wären,  indess
andererseits  in  Folge  jener  Ausdrucksweise  auch  für  die  von  uns  individuell ­
  und  concret  genannten  Begriffe  die  Termini  fehlen.
            
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