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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 86. Band, (Jahrgang 1877)

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J.  Müller.

bedeuten  also  nichts  Anderes,  als  dass  auch  die  Krankheiten
wie  Alles  in  der  Natur  nach  gewissen  Regeln  auftreten.  Und
was  soll  nun  mitten  in  diesen  Erwägungen  der  Satz,  dass  auch
das  Sterben  mit  Bewusstsein  eine  Art  Krankheit  sei?  Am
ehesten  noch  fände  ein  solcher  Satz  an  den  Worten  qualiter
nullis  aliis  animalibus  einen  Halt,  indem  auch  darin  ein  Nachtheil ­
  der  Menschen  gegen  die  Thiere  gefunden  würde.  Freilich
bleibt  dabei  der  Uebelstand,  dass  das  Sterben  bei  Besinnung
als  allgemeines  Menschenlos  hingestellt  wird,  während  gleich
§.  171  zeigt,  dass  dies  nur  einen  Theil  trifft.  Das  Folgende
aber  morbis  quoque  enim  etc.  müsste  sich  jedenfalls  über  diesen
Satz  hinaus  auf  certis  pestifer  calor  remeat  lioris  aut  rigor  etc.
beziehen,  was  bei  lateinischen  Schriftstellern  wohl  vorkommt.
Vgl.  meine  Beitr.  z.  Krit.  u.  Erklär,  d.  Tac.  IV  S.  25  und
Plin.  35,  85  idem  perfecta  opera  proponebat  in  pergula  transeuntibus,
  atque  ipse  post  tabulam  latens  vitia  quae  notarentur
auscultabat  volgum  diligentiorem  iudicem  quam  se  praeferens,
feruntque  reprehensum  a  sutore,  quod  in  crepidis  una  pauciores
intus  fecisset  ansas,  eodem  p>ostero  die  superbo  emendatione  pristinae
  admonitionis  cavillante  circa  crus,  indignatum  prospexisse
denuntiantem  ne  supra  crepidam  sutor  iudicaret,  quod  et  ipsurn
in  proverbium  abiit.  Fuit  enim  et  comitas  Uli  etc.  Während
jedoch  hier,  da  feruntque  reprehensum  a  sutore  etc.  als  ein  einzelnes ­
  Beispiel  von  der  Sache  nicht  ablenkt,  die  Gedankenreihe ­
  nicht  gestört  wird,  geschieht  dies  an  unserer  Stelle  durch
jenen  Satz  in  recht  empfindlicher  Weise.  Ich  begreife  daher
ganz  wohl,  dass  Mayhoff  neuerdings  die  Stelle  für  corrupt  erklärt ­
  und  will  auch,  obwohl  mir  die  Sache  doch  nicht  ausgemacht ­
  zu  sein  scheint,  andeuten,  dass  per  sapiendam,  was
sich  in  einigen  Handschriften  statt  per  sapientiam  findet,  etwa
auf  praecipiendum  morbum  hinführt.  Das  dreifache  morbus  wird
keinem  Anstand  unterliegen,  da  die  erste  Wiederholung  der
Bestimmtheit  des  Ausdrucks  dient,  wie  z.  B.  2,  125  mortis
periculo  in  mortem  ruere;  6,  75  ab  occidente  aestivo  ad  occidentem
  hibernum;  und  Wiederholungen  derselben  Wörter  in  kurzen
Zwischenräumen  bei  Plinius  häufig  Vorkommen,  wie  5,  7;  10,
5;  34,  45;  35,  60;  36,  43.  Vgl.  Sillig  zu  37,  92.
            
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