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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Duns  Scotus  gemachten  Unterschied  zwischen  Ens  und  Esse
nicht  kennt,  nimmt  er  das  Esse  einfach  als  Significationsmodus
des  Nomen,  und  fasst  jenen  des  Verbum  einfach  als  einen  der
Kategorie  des  Thuns  und  Leidens  angehörigen  Significationsmodus, ­
  während  Duns  Scotus  sich  im  Verbum  substantivum
einen  über  dieser  Kategorie  stehenden  Significationsmodus  vorbehält, ­
  und  erst  mittelst  des  Verbum  adjectivum  in  die  durch
dieselbe  involvirten  Speziiicationen  des  generellen  Modus  esse
herabsteigt.  Eine  Rechtfertigung  für  dieses  Verfahren  vom
sprachlogischen  Standpunkte  aus  mochte  Duns  Scotus  darin
finden,  dass  es  erst  auf  diesem  Wege  zu  gelingen  schien,  den
sprachlogischen  Unterschied  zwischen  Verbum  und  Participium
zu  erhärten,  welchen  Abälard  und  andere  ausschliesslich  auf
Aristoteles  Fussende  nicht  zu  gewinnen  vermochten. 1  Das
Jnhärenzverhältniss  des  Verbum  zum  Nomen  kann  und  will
zwar  auch  Duns  Scotus  nicht  in  Abrede  stellen;  aber  dieses
Verhältnis  ist  für  das  Verbum  ein  rein  accidentelles,  während
es  für  das  Participium  ein  wesentliches  Verhältnis  ist.
Duns  Scotus  setzt  das  Inhärenzverhältniss  des  Verbum
zum  Nomen  unter  den  accidentellen  Significationsmodis  als
Modus  accidentalis  communissimus  oben  an,  und  belegt  diesen
Modus  nach  dem  Sprachgebrauche  der  zeitgenössischen  Grammatiker ­
  mit  der  Benennung  Compositio. 2  Er  gibt  an,  wie
diese  den  alten  Grammatikern  unbekannte  Benennung  entstanden ­
  sei.  Aristoteles  bemerkt, 3  dass  das  Verbum  Est  auf
eine  Zusammensetzung  zweier  Termini:  des  Subjectes  und  des
Prädicates,  hindeute,  und  dass  man  jene  Zusammensetzung

1  Audi  die  Betonung’  des  Zeitcharakters  des  Verbum  hängt  mit  dieser
Hervorhebung  der  Besonderheit  des  Participium  zusammen.  Abälard  kann
dem  Zeitcharakter  des  Verbum  selbstverständlich  nur  eine  secundäre  Bedeutung ­
  beilegen:  Non  tarn  in  signific.atione  temporis  nomen  a  verbo
recedere  videtur,  quam  in  modo  significandi.  Verbum  enim,  quod  solam
inhaerentiam  facit,  in  eo  tempus  quoque  designat,  quod  inhaerentiam  rei
suae  ad  subjectam  personam  in  tempore  denotat  ....  Verbum  etiam
substantivi  verbi  copulationem  adjunetam  propriae  significationi  continet:
tantumdem  enim  ,currit‘  verbum  proponit,  quantum  ,est  currens“  dicere.
Dialect.,  p.  218.
2  Spec.  gramm.,  c.  27.
3  De  interpret.  p.  16,  b.  lin.  24:  to  sivai  ....  aufo  |Av  yap  ouoev  £<m,
z:oo<jcrj[j.«ivEi  Se  auvOsalv  riva,  7jV  avEU  twv  a’jyxstu.fvoiv  our,  Eati  vo^aai.
            
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