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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Spracklogik  des  Johannes  Duns  Scotus.

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beachten,  dass  eben  dieser  völlig-  sachfreie  Charakter  des  Pronomen ­
  es  zur  Anzeigung-  jeder  Sache  geeignet  macht;  oder
vielmehr,  er  beachtet  diese  Eigenschaft  des  Pronomen  nur  zu
dem  Ende,  um  statt  des  concretisirenden  Charakters  desselben
nur  die  generellste  Unbestimmtheit  des  Pronomens  zu  erweisen.
Er  zieht  also  aus  dem  von  ihm  citirten  Spruche  Priscians:
Pronomen  ad  omne  suppositum  pertinet,  1  gerade  jene  Folgerung,
welche  die  Unangemessenheit  und  Unwahrheit  der  abstract
logischen  Betrachtung  sprachlicher  Dinge  ersichtlich  macht.
Uebrigens  glaubt  er  durch  seine  Auffassungsweise  dem  Pronomen ­
  den  Modus  signiücandi  per  se  gerettet  zu  haben,  welcher
demselben  von  Anderen  gleichfalls  unter  Berufung  auf  einen
angeblichen  Ausspruch  Priscians  aberkannt  wurde.  2  Das  Pronomen ­
  soll  nicht  an  sich,  sagen  diese,  sondern  nur  als  Demonstrativum
  oder  Relativum  signiticiren;  das  Richtige  ist,  dass
das  Pronomen  an  sich  nichts  Bestimmtes,  sondern  bloss  in  unbestimmter ­
  Weise  significirt,  und  so  sei  auch  der  bezügliche
Ausspruch  Priscians  zu  verstehen. 3  Auf  den  Ein  wand,  dass
jene  unbestimmte  Signitication  des  Pronomen  nicht  fassbar  sei,
antwortet  Duns  Scotus  mit  der  Hinweisung  auf  die  Materie,
die  gleichfalls  aus  ihrer  Beziehung  zu  der  ihr  eignenden  Form
verstanden  werden  will,  aber  eben  desshalb  wirklich  verstehbar
ist.  Um  dem  Pronomen  den  ihm  eigenthtimlichen  Charakter
des  Signilicirens  zu  wahren,  müsse  man  denselben  in  der

1  Dieser  Ausspruch  findet  sicli  Priscian.  Inst,  gramm.  XVII,  33,  und  wird  auch
von  Siger  von  Brabant  angezogen  (Timrot,  p.  41).  Uebrigens  ist  Priscian
weit  davon  entfernt,  dem  Pronomen  jene  generellste  Unbestimmtheit  zuzuerkennen, ­
  welche  Duns  Scotus  in  den  Bezeichnungsmodus  desselben
hineinlegt.  Man  vgl.  hierüber  Inst,  gramm.  XIII,  31;  XVII,  37.
2  Quidam  dicunt,  quod  pronomen  de  se  et  absolute  nihil  significat,  sed
tantum  habilitatem  ad  significandum  ....  quod  persuadent  per  Priscianum,
qui  dicit,  pronomen  sine  demonstratione  et  relatione  cassum  esse  et  vanum.
Gramm,  spec.  24.
3  Die  vermuthlich  gemeinte  Stelle  bei  Priscian  lautet:  Sunt  autem  pronominum
  alia  demonstrativa,  alia  relativa,  alia  demonstrativa  et  relativa,
unde  notabiles  et  certae  fiunt  personae  (Inst,  gramm.  XII,  Ji).  Im
Zusammenhalte  mit  der  von  Priscian  vorausgehend  gegebenen  Definition
des  Pronomen  ergibt  sich  allerdings  der  oben  erwähnte  Ausspruch  als
denknothwendige  Folge  der  Grundanschauung  Priscians  über  den  Significationsmodus
  des  Pronomen.
            
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