Die Spracklogik des Johannes Duns Scotus.
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beachten, dass eben dieser völlig- sachfreie Charakter des Pronomen
es zur Anzeigung- jeder Sache geeignet macht; oder
vielmehr, er beachtet diese Eigenschaft des Pronomen nur zu
dem Ende, um statt des concretisirenden Charakters desselben
nur die generellste Unbestimmtheit des Pronomens zu erweisen.
Er zieht also aus dem von ihm citirten Spruche Priscians:
Pronomen ad omne suppositum pertinet, 1 gerade jene Folgerung,
welche die Unangemessenheit und Unwahrheit der abstract
logischen Betrachtung sprachlicher Dinge ersichtlich macht.
Uebrigens glaubt er durch seine Auffassungsweise dem Pronomen
den Modus signiücandi per se gerettet zu haben, welcher
demselben von Anderen gleichfalls unter Berufung auf einen
angeblichen Ausspruch Priscians aberkannt wurde. 2 Das Pronomen
soll nicht an sich, sagen diese, sondern nur als Demonstrativum
oder Relativum signiticiren; das Richtige ist, dass
das Pronomen an sich nichts Bestimmtes, sondern bloss in unbestimmter
Weise significirt, und so sei auch der bezügliche
Ausspruch Priscians zu verstehen. 3 Auf den Ein wand, dass
jene unbestimmte Signitication des Pronomen nicht fassbar sei,
antwortet Duns Scotus mit der Hinweisung auf die Materie,
die gleichfalls aus ihrer Beziehung zu der ihr eignenden Form
verstanden werden will, aber eben desshalb wirklich verstehbar
ist. Um dem Pronomen den ihm eigenthtimlichen Charakter
des Signilicirens zu wahren, müsse man denselben in der
1 Dieser Ausspruch findet sicli Priscian. Inst, gramm. XVII, 33, und wird auch
von Siger von Brabant angezogen (Timrot, p. 41). Uebrigens ist Priscian
weit davon entfernt, dem Pronomen jene generellste Unbestimmtheit zuzuerkennen,
welche Duns Scotus in den Bezeichnungsmodus desselben
hineinlegt. Man vgl. hierüber Inst, gramm. XIII, 31; XVII, 37.
2 Quidam dicunt, quod pronomen de se et absolute nihil significat, sed
tantum habilitatem ad significandum .... quod persuadent per Priscianum,
qui dicit, pronomen sine demonstratione et relatione cassum esse et vanum.
Gramm, spec. 24.
3 Die vermuthlich gemeinte Stelle bei Priscian lautet: Sunt autem pronominum
alia demonstrativa, alia relativa, alia demonstrativa et relativa,
unde notabiles et certae fiunt personae (Inst, gramm. XII, Ji). Im
Zusammenhalte mit der von Priscian vorausgehend gegebenen Definition
des Pronomen ergibt sich allerdings der oben erwähnte Ausspruch als
denknothwendige Folge der Grundanschauung Priscians über den Significationsmodus
des Pronomen.