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Mühlbacher.
Noch bestimmter ergibt sich der Widerspruch aus dem
Herbste des Jahres 841. Am 1. September urkundet Lothar
in Diedenhofen Loth. 63, wo er eine Versammlung seiner Getreuen
abhielt, und rückte dann gegen Karl. Nach dem früher
erwähnten Berichte Nithards III, 3 langte er noch in diesem
Monat in St. Denis an und war im Begriffe über die Seine
zu setzen. Die nächsten Monate lag er in Westfraneien zu
Felde. Doch das Original Loth. 64 Mohr 1, 39 vom 17. October
trägt wieder Actum Teidonis villa palatio regio, also Datirung
nach der späteren Beurkundung, während die Handlung am
angegebenen Orte um anderthalb Monate früher fiel. Läge
selbst der Bericht Nithards nicht vor, so ergäbe sich die spätere
Beurkundung auch unzweifelhaft aus dem Original Loth. 65
Tardif 93 mit Actum Bonoilo villa. 1 Nach diesem war er unmittelbar
vorher in St. Maur des Fausses und macht dem
Kloster eine Schenkung, die er dann zu Bonneuil am 21. October
verbrieft. Mit diesen Daten wäre ein Aufenthalt in Diedenhofen
am 17. October an sich unvereinbar.
Ein Seitenstück zu Loth. 25 mit Actum Papia, während
Lothar in Burgund weilte, bietet die allerdings nur abschriftlich
erhaltene, aber ganz unverdächtige Urkunde Loth. 75
Cod. Lang. 260 e cod. Sicard., Inquisitionsprivileg für die
Kirche von Cremona. Fassung, Kecognition und die Uebereinstimmung
der Daten verbürgen die Echtheit. Diese gestatten
nur die Einreihung zu 843 April 5 und stellen damit diese
Urkunde mit Actum Sexpilas palatio regio mitten in eine Reihe
von Stücken, die sämmtlich Actum Aquisgrani palatio regio
tragen. Es unterliegt demnach keinem Zweifel, dass dieses
Diplom am angegebenen Zeitpunkte zu Achen ausgestellt, dagegen
unter Actum der Ort einer früheren Handlung aufgenommen
wurde. Diese muss an sich vor 840 liegen, da Lothar,
nachdem er zur Besitznahme der väterlichen Erbschaft die
1, 145. In jener Gegend vermag' ich kein Quinciacus nachzuweisen; an
das in St. 3566, Jaffe 4632, 9422 genannte Quintinacha, nach Lacomblet
1, 250 n. 1 jetzt Karbach bei St. Goar, ist kaum zu denken. Vielleicht
liegt ein früheres Actum in Burgund oder Westfraneien vor; ein Quinciacus
unter den Besitzungen von St. Germain d’Auxerre, B. 1868, 1006.
1 Ueber die Pfalz Bouogilus, wo auch B. 1594, 1658, 1659 ausgestellt sind,
Mabillon Dipl. 253, Baluze Cap. 2, 1266 vgl. Simson 2, 87 n. 4.