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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Müh  Iba  eher.

Die  Einreihung  der  undatirten  offenen  Mandate  ist  in  der
Regel  durch  die  betreffenden  Vorurkunden  gegeben.  So  schliesst
sich  ein  Inquisitionsmandat  für  St.  Mihiel  Loth.  57  1  unmittelbar
an  die  Zollbefreiung  und  Immunitätsbestätigung  für  dieses
Kloster  Loth.  55,  56  [B.  564,  565]  an,  wie  ein  Mandat  an  die
Grafen  und  Zolleinnehmer  zu  Gunsten  Prüms  Loth.  91  Beyer
1,  95  Lib.  aur.  Prum.  an  die  Bestätigung  der  Zollfreiheit
Loth.  90  [B.  592]  oder  die  Nachsicht  einer  Mordsbusse  für  die
Leute  von  Awans  Loth.  142  Beyer  1,  93  Lib.  aur.  Prum.  K.  s.
XII  an  die  Schenkung  dieser  Villa  an  Prüm  Loth.  141  [B.  617].
Der  Zeitpunkt  eines  Mandates  für  Waltbert  Loth.  117  2  wird
durch  die  851  erfolgte  Uebertragung  der  Reliquien,  zu  deren
Erwerbung  es  dienen  sollte,  bestimmt. 3
Von  der  Form  der  Mandate  unterscheidet  sich  wesentlich
die  Bestätigung  einer  Schenkung  des  Grafen  Esich  an  Korvey,
Loth.  151  Wilmans  1,  92  Or.  in  Berlin;  da  das  vergabte  Gut
erst  843  März  20  Loth.  73  [B.  577]  von  Lothar  an  Esich  geschenkt ­
  wurde,  muss  jene  Urkunde  später  fallen;  die  Recognition
  Hrodmundus  not.  ad  vicem  Hilduini  lässt  für  die  Zeit
844—855  freien  Spielraum. 4
Für  die  Zeitbestimmung  der  Briefe  sind  an  sich  nur  die
inneren  Merkmale  massgebend.  So  ergibt  sich  aus  zwei  Briefen
Lothars  an  Hrabanus  Maurus  Loth.  105,  152  nur  als  sicher,  dass
der  eine  vor  847,  der  andre  nach  diesem  Zeitpunkt  erlassen

in  die  letzte  Zeit  Lothars,  als  er  den  Mönchshabit  anzog,  gesetzt  werden.
Von  einer  Urkunde  für  St.  Paul-Trois-Chäteau  Loth.  124  kenne  ich  nur
aus  Brequigny  1,  234  ad  852  die  unmögliche  Datirung  kal.  mart.  anno
DCCCL1I;  dieselbe  kann  nicht  einer  echten  Urkunde  entstammen.  Die
Urkunde  für  Triest,  welche  auch'  noch  Valentinelli  Reg.  46  zu  848  einreiht, ­
  gehört  König  Lothar  und  048  an;  sie  ist  am  besten  gedruckt  Ficker
Forschungen  4,  30.
1  Nach  Bouquet  8,  372  u.  a.  zu  n°  IX  schon  bei  Rethelois  Chron.  Ord.  s.
Bened.  gedruckt,  wo  auch  Loth.  55,  56  [B.  564,  565]  zuerst  veröffentlicht
sind.  Das  Werk  war  in  den  Bibliotheken  Wiens  nicht  zu  finden.  Ich  kenne
jenes  Mandat  nur  aus  Abschrift  von  K.  Pertz  ex  chart.  s.  Mich.  s.  XII
zu  Bar-le-Duc.
2  Es  ist  sammt  den  zwei  Empfehlungsbriefen  erhalten  in  der  Translatio
s.  Alexandri  M.  G.  S.  2,  677.  Aehnliclie  Behelfe  zum  selben  Zwecke
erhielt  auch  Markward  von  Prüm,  Görz  Mittelrhein.  Reg.  546.  .
3  Ann.  Xant.  851,  M.  G.  S.  2,  229  vgl.  Wilmans  Kaiserurk.  1,  390.
4  Irrig  nimmt  sie  Wilmans  1,  93  nur  für  845  in  Anspruch.
            
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