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Müh Iba eher.
Die Einreihung der undatirten offenen Mandate ist in der
Regel durch die betreffenden Vorurkunden gegeben. So schliesst
sich ein Inquisitionsmandat für St. Mihiel Loth. 57 1 unmittelbar
an die Zollbefreiung und Immunitätsbestätigung für dieses
Kloster Loth. 55, 56 [B. 564, 565] an, wie ein Mandat an die
Grafen und Zolleinnehmer zu Gunsten Prüms Loth. 91 Beyer
1, 95 Lib. aur. Prum. an die Bestätigung der Zollfreiheit
Loth. 90 [B. 592] oder die Nachsicht einer Mordsbusse für die
Leute von Awans Loth. 142 Beyer 1, 93 Lib. aur. Prum. K. s.
XII an die Schenkung dieser Villa an Prüm Loth. 141 [B. 617].
Der Zeitpunkt eines Mandates für Waltbert Loth. 117 2 wird
durch die 851 erfolgte Uebertragung der Reliquien, zu deren
Erwerbung es dienen sollte, bestimmt. 3
Von der Form der Mandate unterscheidet sich wesentlich
die Bestätigung einer Schenkung des Grafen Esich an Korvey,
Loth. 151 Wilmans 1, 92 Or. in Berlin; da das vergabte Gut
erst 843 März 20 Loth. 73 [B. 577] von Lothar an Esich geschenkt
wurde, muss jene Urkunde später fallen; die Recognition
Hrodmundus not. ad vicem Hilduini lässt für die Zeit
844—855 freien Spielraum. 4
Für die Zeitbestimmung der Briefe sind an sich nur die
inneren Merkmale massgebend. So ergibt sich aus zwei Briefen
Lothars an Hrabanus Maurus Loth. 105, 152 nur als sicher, dass
der eine vor 847, der andre nach diesem Zeitpunkt erlassen
in die letzte Zeit Lothars, als er den Mönchshabit anzog, gesetzt werden.
Von einer Urkunde für St. Paul-Trois-Chäteau Loth. 124 kenne ich nur
aus Brequigny 1, 234 ad 852 die unmögliche Datirung kal. mart. anno
DCCCL1I; dieselbe kann nicht einer echten Urkunde entstammen. Die
Urkunde für Triest, welche auch' noch Valentinelli Reg. 46 zu 848 einreiht,
gehört König Lothar und 048 an; sie ist am besten gedruckt Ficker
Forschungen 4, 30.
1 Nach Bouquet 8, 372 u. a. zu n° IX schon bei Rethelois Chron. Ord. s.
Bened. gedruckt, wo auch Loth. 55, 56 [B. 564, 565] zuerst veröffentlicht
sind. Das Werk war in den Bibliotheken Wiens nicht zu finden. Ich kenne
jenes Mandat nur aus Abschrift von K. Pertz ex chart. s. Mich. s. XII
zu Bar-le-Duc.
2 Es ist sammt den zwei Empfehlungsbriefen erhalten in der Translatio
s. Alexandri M. G. S. 2, 677. Aehnliclie Behelfe zum selben Zwecke
erhielt auch Markward von Prüm, Görz Mittelrhein. Reg. 546. .
3 Ann. Xant. 851, M. G. S. 2, 229 vgl. Wilmans Kaiserurk. 1, 390.
4 Irrig nimmt sie Wilmans 1, 93 nur für 845 in Anspruch.