Die Datirung der Urkunden Lothar I.
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liehen Annahme den Bischofstuhl bis 852 inne. 1 Aus dem
Inhalt der Urkunde ergibt sich keine nähere Zeitbestimmung.
Die Besitzungen konnten auch schon unter Agobard entfremdet
worden sein und es ist dies bei seiner oppositionellen Stellung
gegen Ludwigs Regiment das Wahrscheinlichere. Nichts berechtigte
dazu, eine Einziehung der Güter durch Lothar anzunehmen.
2 So ergibt sich als sichere Zeitbestimmung nur
die Amtsdauer Atnolos 841 — Beginn 852; vielleicht fällt die
Restitution in die Zeit von Lothars Aufenthalt in Lyon 842
oder seines Zuges in die Provence 845, auf dem er ohne
Zweifel diese Stadt berührte. 3
In den übrigen Urkunden erscheint schon Erzbischof
Remigius. 1 In der einen Loth. 131 werden Erzbischof Drogo
von Metz [f 855], Lothars Tochter Bertha 5 und Hilduin, in
der zweiten Loth. 132 dieser allein, in der dritten Loth. 133
der Markgraf Gerard ö als Intervenienten genannt. 7 Aus diesen
Angaben ist keine nähere Zeitbegrenzung zu gewinnen. Aber
es ist bemerkenswert, dass das ganze Formular dieser Urkunden
mit Loth. 127 [B. 611] und dem diesem nachgeschriebenen
Stücke Loth. 130 [B. 612] genau übereinstimmt.
Es dürfte daher nicht zu gewagt sein deren Datirung, die
unverkennbar aus echter Vorlage stammt, für diese Urkunden
in Anspruch zu nehmen. Darnach sind sie 852 einzureihen;
welche aber zum Juni und welche zum September, lässt sich
nicht entscheiden und ist auch vollkommen belanglos. 8
1 Gams Ser. episc.570; nach M. G. S. 2, 322 n. 43 starb er am 31. März.
2 Auch noch Lothars Sohn Karl restituirt viilas multis iam annis ablatas,
Bouquet 8, 399 vgl. B. 713.
3 Die übrigen Restitutionen Lothars vertheilen sich auf 842—848, Loth. 67,
84, 107 vgl. 136 [B. 614].
4 Cui curam ac regimen eiusdem ecclesiae eommissam habemus, Loth.
131—133. Remigius wird neben Agilmar von Vienne in Loth. 136 [B. 614]
von 853 Juli 3 als Königsbote genannt.
b Intervenientin 852 Mai 7 Loth. 125.
6 Noch Intervenient unter Lothars Sohn Karl B. 713, 718, 719.
7 d’Achery Spie. 3, 340, 342 = Bouquet S, 390 n° 34, 35, 389.
8 Beyer 1, 717 Loth. 153 theilt aus einer Copie s. XVI ein Verzeichnis
des Prümer Kirchenschatzes von 1003 mit, dem auch ein Auszug aus
einem Präcept Lothars de ecclesiastico thesaurn eingefügt ist; an eine
Urkunde erinnert nur die Publicationsformel. Entschliesst man sich zur
Annahme eines Diploms, so mag dasselbe mit Görz Mittelrhein. Reg. 602