Kim
530 Mülilbacher.
Fontanet kaum noch ein Interesse haben konnten sich von
Lothar ihre Privilegien von neuem verbriefen zu lassen. 1
Weiteren Spielraum gewährt die Inquisitionsverleihung an
Bischof Ageno von Bergamo Loth. 150 2 Or. in Bergamo. Der
kaiserliche Titel passt für die Zeit von 823—855. Nach Lupi 3
bestieg Ageno den Bischofstuhl etwa 837; 840 unterzeichnet
er zu Ingelheim die Restitutionsurkunde Ebos von Reims
Loth. 48 |B. 560] und ist auch nach Lothars Tod 857 noch
urkundlich nachweisbar. 4 Mag auch die Vermutung nahe
liegen, dass er 840 das Privileg wenn nicht erhielt, so doch
erwirkte, 5 so wird man diesem doch einen grösseren Zeitraum
zuweisen müssen. Die Grenze ist mit dem Jahre 850 gegeben,
in dem die italienischen Angelegenheiten an Ludwig II. übergehen.
Die Urkunde lässt sich daher sicher nur für 837—850
bestimmen; einige Wahrscheinlichkeit mag die zweite Hälfte
des Jahres 840 für sich haben.
Für Lyon haben sich noch einige datirungslose Urkunden
erhalten, welche d’Achery e schedis Louvet mittheilt; ihre
Echtheit unterliegt keinem Zweifel. Die erste Loth. 126 6
restituirt dem Erzbischof Amolo einige per aliquot temporum
intervalla diversis variarum perturbationum casibus seiner Kirche
abhanden gekommene Güter. Amolo, Agobards Nachfolger,
wurde 841 Jänner 16 geweiht; 7 er hatte nach der gewöhn-1
Lothar urkundet zwar 841 October 21 für St. Maur de Fausses, Loth. 65
Tardif 98; aber es ist eine Schenkung, die er aus freien Stücken macht,
um der Armut des Klosters zu steuern. In Betreff der Datirung schliesst
sich diese Urkunde den von Ficker Urkundenlehre 1, 131 besprochenen
Fällen Loth. 67, 141 an; die Schenkung erfolgt im Kloster und wird erst
zu Bonneuil verbrieft.
2 Lupi 1, 721 ex or. mit Siegelabbildung' zu 841 — 847, Cod. Lang. 280 ex
arch. cap. Nach K. Pertz M. G. ist das Schlussprotokoll abgerissen
[reliqua abscissa]; dagegen bemerkt Lupi nur imperatoris et cancettarii
subscriptionibus et chvonologicis notis caret. St. 3361 nach Celestino 2°,
430 und Ughelli 4, 452 [ed. pr. 647] irrig zum Jahre 1133.
3 Cod. Berg. 1, 683.
1 Cod. Lang. 336 vgl. 257, 274, 330; er spielt noch 863 und 864 eine Rolle,
Hincmari Ann. 863, Diimmler Ostfränk. Reich 1, 512.
5 Dass die übrigen uns erhaltenen Inquisitions-Privilegien Loth. 37. 60
[B. 551, 569], 75 in die Zeit 837—843 fallen, ist ohne Belang.
6 d’Achery Spie. 2. ed. 3, 339 = Bouquet 8, 383 c. 846.
7 Ann. Lugd. M. G. S. 1, 110.