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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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M  ü  li  11)  a  c  h  e  r.

Diese  ist  mit  der  Ortsangabe  an  die  Spitze  gestellt;  für  die
Zeitbezeichnung  wird  nur  das  Incarnationsjahr  mit  Angabe  des
Monats  verwendet.  Beginnen  Loth.  106,  121,  die  Verträge
von  Meersen,  mit  den  Worten  Haec  quae  sequuntur  capitula
acta  sunt,  so  Loth.  138  —  in  ganz  ähnlicher  Weise  Loth.  137
—  Hae  sunt  adnuntiationes  quas  Hlotharius  et  Karolus  .  .  adnuntiaverunt.

In  der  vierten  Periode  Lothars  sind  also  für  die  Urkunden ­
  zwei  Zählungen  in  Gebrauch.  Die  erste,  von  840—848
in  Geltung,  setzt  sämmtliclie  Jahresangaben  mit  den  Beginn
des  Jahres  um;  wie  die  Regierungsepoche  für  Francien  ähnlich ­
  der  italienischen  Manie)-  dadurch  mehr  zur  conventioneilen
wird,  so  steht  nur  die  Neujahrs-Indiction  in  Verwendung;  die
wenigen  Fälle,  welche  auf  neue  Epochisirung  hinzuweisen
scheinen,  sind  nur  vereinzelte  Ausnahmen  und  Unregelmässigkeiten, ­
  die  von  einem  bestimmten  Recognoscenten  ausgehen.
849  endlich  tritt  eine  neue  Berechnung  ein,  die  allem  Anscheine ­
  nach  sogleich  beide  Factoren  umfasst,  obgleich  die
neue  Epoche  der  Regierungsjahre,  als  deren  Beginn  wahrscheinlich ­
  der  20.  oder  21.  Juni  galt,  erst  851  bestimmt  erweisbar ­
  wird;  daneben  war  die  griechische  Indiction  vom  1.  September ­
  in  Gebrauch.  Dadurch  verschiebt  sich  auch  mehr  oder
minder  die  Einreihung  bei  Böhmer,  der  als  Epochetag  für  die
Jahre  in  Italien  den  15.  August  fortführte,  1  für  jene  in  Francien ­
  schon  von  840  an  den  20.  Juni  annahm;  sie  wird  erst
seit  849  verlässlich.
Jene  Veränderungen  fallen  ungefähr  in  die  Mitte  der
Amtszeit  des  Kanzleivorstandes  Hilduin.  Während  der  Wechsel
der  Indiction  zuerst  in  der  letzten  von  Daniel  recognoscirten
Urkunde  auftritt,  erscheint  der  Notar  Hrodmund  als  der
eigentliche  Träger  der  neuen  Zählung;  die  überwiegende  Mehrzahl ­
  der  Urkunden  sind  von  ihm  gefertigt.

Regesten  aufmerksam  geworden  zu  sein.  Während  er  für  Lothar  nur
einen  einzigen  verzeichnet,  finden  sie  sich  in  den  Regesten  Karls  des
Kahlen  ziemlich  vollständig.  Der  Conventus  apud  Theodonis  villam
M.  G.  L.  1,  380  enthält  nur  Synodalbeschlüsse.
1  Dadurch  sieht  sich  auch  Böhmer  genötigt  zum  lö.  August  jedes  Jahres
zu  bemerken,  dass  die  Jahre  in  Italien  irrig  gezählt  seien.
            
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