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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Mühlbacher.

nicht  ungewöhnliche  Schreibfehler.  Wurde  in  der  ersten  Urkunde ­
  vom  Schreiber  entweder  bei  den  Jahren  in  Italien  I  ausgelassen ­
  oder  jenen  in  Francien  I  hinzugefügt  —  den  Entscheid
muss  die  Indiction  geben  —  so  schrieb  er  andrerseits  die  Zahl
der  Indiction,  welche  er  bereits  im  Gedächtnis  hatte,  auch
schon  für  die  unmittelbar  vorangehende  Jahresangabe,  die  anni
in  Francia.  Die  dritte  Ausnahme  liefert  das  Registrum  Farfense,
aus  dem  Mabillon  Ann.  2,  647  1  ein  Regest  mit  der  Datirung
a.  in  Italia  XXIII  et  in  Francia  IIII  ind.  VII  mittheilt,  Loth.  77;
dieselben  Ziffern  bietet  auch  der  zweite  selbständige  Abdruck
desselben  aus  der  nämlichen  Quelle  bei  Muratori  Ser.  2 b ,  396. 2
Der  erhöhten  Ziffer  der  Indiction  gegenüber  kann  es  keinem
Zweifel  unterliegen,  dass  a.  in  Italia  XXIIII  zu  lesen  sei.
Die  Regierungsjahre  bilden  bei  ihrer  genauen  Congruenz
der  Indiction  gegenüber  gewissermassen  nur  einen  Factor;
andrerseits  wird  aber  auch  deren  Uebereinstimmung  bei  Unvereinbarkeit ­
  der  Indiction  ausschlaggebend  sein.
Als  regelmässiges  Verhältnis  zwischen  den  anni  in  Francia
und  der  Indiction  ergab  sich,  dass  diese  sich  um  2  höher  stellt.
Ist  dieses  Verhältnis  ein  fortlaufendes,  so  folgt  daraus,  dass
alle  Jahresangaben  gleichmässig  umsetzen,  dass  also  für  sie
dieselbe  Epoche  gilt.  Ist  es  aber  ein  wechselndes,  so  kann
bei  der  Notwendigkeit  des  Fortschreitens  der  Zahlen  die
Aenderung  nur  darin  bestehen,  dass  sich  die  Differenz  um  eine
Einheit,  hier  also  auf  3  erhöht.  Damit  sind  dann  auch  für  die
beiden  Factoren  verschiedene  Anfangspunkte  gegeben.
Von  vornherein  unstatthaft  ist  das  Verhältnis  a.  in  Francia
=  ind.  Tritt  dieses  auf,  so  wird  man,  will  man  nicht  in  der
Datirung  zwei  selbständige,  auf  verschiedene  Zeitpunkte  bezügliche ­
  Jahresangaben  vermuten,  eine  Vermutung,  die  ohne
weitere  Belege  immerhin  ihr  Missliches  hat,  doch  nur  einen

falschen  Indiction  VIIII  auch  noch  die  willkürliche  Emendation  a.  in
Francia  VI.
1  Bouquet  8,  380  n.  c  zu  n°  21  druckt  die  Datirung 1  nach,  emendirt  aber
ohne  jede  Bemerkung 1  a.  in  Italia  XXIV.  Im  Apparate  des  M.  G.  fehlt
diese  Urkunde.
2  In  einer  Anmerkung  zum  Chron.  Farf.,  das  diese  Urkunde  erwähnt.
Dagegen  differiren  die  Tagesangaben;  Mabillon  bietet  XVII  kal.  iun.,
Muratori  VII  Jcal.  iun.
            
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