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Mühlbacher.
nicht ungewöhnliche Schreibfehler. Wurde in der ersten Urkunde
vom Schreiber entweder bei den Jahren in Italien I ausgelassen
oder jenen in Francien I hinzugefügt — den Entscheid
muss die Indiction geben — so schrieb er andrerseits die Zahl
der Indiction, welche er bereits im Gedächtnis hatte, auch
schon für die unmittelbar vorangehende Jahresangabe, die anni
in Francia. Die dritte Ausnahme liefert das Registrum Farfense,
aus dem Mabillon Ann. 2, 647 1 ein Regest mit der Datirung
a. in Italia XXIII et in Francia IIII ind. VII mittheilt, Loth. 77;
dieselben Ziffern bietet auch der zweite selbständige Abdruck
desselben aus der nämlichen Quelle bei Muratori Ser. 2 b , 396. 2
Der erhöhten Ziffer der Indiction gegenüber kann es keinem
Zweifel unterliegen, dass a. in Italia XXIIII zu lesen sei.
Die Regierungsjahre bilden bei ihrer genauen Congruenz
der Indiction gegenüber gewissermassen nur einen Factor;
andrerseits wird aber auch deren Uebereinstimmung bei Unvereinbarkeit
der Indiction ausschlaggebend sein.
Als regelmässiges Verhältnis zwischen den anni in Francia
und der Indiction ergab sich, dass diese sich um 2 höher stellt.
Ist dieses Verhältnis ein fortlaufendes, so folgt daraus, dass
alle Jahresangaben gleichmässig umsetzen, dass also für sie
dieselbe Epoche gilt. Ist es aber ein wechselndes, so kann
bei der Notwendigkeit des Fortschreitens der Zahlen die
Aenderung nur darin bestehen, dass sich die Differenz um eine
Einheit, hier also auf 3 erhöht. Damit sind dann auch für die
beiden Factoren verschiedene Anfangspunkte gegeben.
Von vornherein unstatthaft ist das Verhältnis a. in Francia
= ind. Tritt dieses auf, so wird man, will man nicht in der
Datirung zwei selbständige, auf verschiedene Zeitpunkte bezügliche
Jahresangaben vermuten, eine Vermutung, die ohne
weitere Belege immerhin ihr Missliches hat, doch nur einen
falschen Indiction VIIII auch noch die willkürliche Emendation a. in
Francia VI.
1 Bouquet 8, 380 n. c zu n° 21 druckt die Datirung 1 nach, emendirt aber
ohne jede Bemerkung 1 a. in Italia XXIV. Im Apparate des M. G. fehlt
diese Urkunde.
2 In einer Anmerkung zum Chron. Farf., das diese Urkunde erwähnt.
Dagegen differiren die Tagesangaben; Mabillon bietet XVII kal. iun.,
Muratori VII Jcal. iun.